Beiträge von Buggi1986

    Hallo Zusammen,

    kurzes Update:

    Das Schreiben des Gerichtsvollzieher bzgl. des Besichtigungstermin ist bei der Mieterin eingegangen. Diese hat sich lautstark über die Art und Weise beschwert und mir den Termin bestätigt. Ich bin gespannt ob sie auch wirklich zu dem Termin da ist. Ich habe mich nochmal höflichst beim GV für die Hilfe bedankt und angekündigt das man zukünftig wahrscheinlich öfters zusammenarbeiten wird.

    Verharren wir der Dinge, die da geschehen.

    Liebe Grüße

    Andreas

    Moin Berny,

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    Leider nicht. Auch hier habe ich es lediglich an die Mieterin und an das JC via Einschreiben geschickt.


    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    Wenn eine Einschreiben als nachweislich deklariert werden kann ja, wenn nicht dann leider nicht :confused:

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    Habe mir das "angelesen" und denke das ich 20 % erhöhen darf. Die qm werden im Mietvertrag benannt, jedoch nicht die tatsächliche Größe. MV sagt 48 qm aus in der Realität sind es 51 qm.

    Hinsichtlich der Zustellung habe ich eh ein noch ein Thema. Leider wird ein gemeinsamer Briefkasten genutzt, wobei die Dame momentan alleine im Haus wohnt. Deshalb sind wir auch übergegangenen den Schriftverkehr über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln.

    Meine Idee: einen Briefkasten aufhängen mit Namen der Dame und Ihr den Briefkastenschlüssel, auch wieder über den Gerichtsvollzieher, zustellen lassen. Was meinst Du, ist das sinnvoll. Wegen der Fassade ist es nicht dramatisch, da diese eh neu gemacht wird. Lediglich ist fraglich ob das wieder so rechtens ist....

    Es könnte alles einfacher sein :)

    Viele Grüße

    Andreas

    Hey Berny,

    [Schülermodus An :p]

    Welche Empfehlung würdest Du mir jetzt geben?

    1. Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?

    2. Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben.

    Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen. Hintergrund ist hierbei das die Miete seit Vertragsschluss vor 8 Jahren nie angepasst wurde und auch nie die volle qm Zahl berechnet wurde. Derzeit liegt die Miete pro qm bei 5,50 € der Mietspiegel der Stadt liegt bei circa 8,50 € /qm.

    Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?

    Bis dato musste ich mich nicht, zum Glück, mit solch einer Problematik rumärgern da ich anscheinenden nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: .
    Wär super wenn Du mich etwas "an die Hand nehmen" könntest, wie ich mich jetzt am besten verhalte.

    Lieben Gruß

    Andreas

    Hallo Berny,

    Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt.
    Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus). Unsere Daten stehen auf dem Briefkopf mit drauf. Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt. Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird. Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt.
    Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht.

    Das Thema mit der Truhe habe ich noch nicht schriftlich beanstandet, weil ich nicht weiß ob es was bringt...

    Hilft Dir die Info?

    Viele Grüße

    Andreas

    Wäre das der Fall, wäre ich nicht so massiv dahinter her :)

    Es gibt wirklich Urteile wo aufgrund der Verweigerung des Zugangs die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. In dem Fall war es wegen Hausschwamm. Das ist leider nicht vergleichbar mit einem fehlenden Brandmelder....

    Ich werde jetzt doch den Rechtsanwalt ansteuern und die Thematik dort nochmal anbringen. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie es ausgegangen ist bzw. wie der weitere Verlauf ist.

    Im Grundbuch sind wir eingetragen das habe ich vorher geprüft.
    Es handelt sich um ein umgebautes Einfamilienhaus, wenn man das so bezeichnen kann.

    Der Schrank steht einfach im Weg und es ist laut Mietvertrag auch nicht gestattet den im Flur stehen zu lassen.
    Wir haben das schon versucht ihr mitzuteilen, aber ihr könnt euch vorstellen wieviel Erfolg ich damit hatte.

    Uns war bewusst das es zu Problemen führen kann ein gemietetes Haus zu kaufen, sind aber erschrocken wie uneinsichtig manche Leute sind.

    Es schmerzt zu wissen das dort das Eigentum eventuell verwahrlost und man keine Handhabe hat. Die gute Frau führt sich auf als würde ihr das Haus gehören.

    Viele Grüße

    Da gebe ich Dir recht, leider.....es könnte manchmal so einfach sein.

    Danke Dir nochmals für Deine Unterstützung bzw. Deine Einschätzung

    P.S. Wenn jemand einen Weg sieht, bezogen auf die Situation, eine fristlose Kündigung auszusprechen bitte melden. Ich habe derzeit die Befürchtung auch nach der sechs monatigen Kündigungsfrist keinen Zugang zu bekommen....

    Viele Grüße

    Andreas

    Die Kündigung ist vorher zugegangen.

    Ich sehe sehr wohl Gründe zur Besichtigung der Wohnung. Gründe sind meiner Meinung nach, dass lediglich ein Termin vor dem Hauskauf stattgefunden hat, das keine Brandmelder montiert sind, das ich Fenster ausmessen möchte um diese zukünftig zu tauschen, um die tatsächlichen qm der Wohnung auszumessen und um mir ein allgemeines Bild bzgl. des Zustand der Wohnung zu machen.

    Die Erkenntnis ziehe ich unter anderem aus folgenden Link:

    https://www.promietrecht.de/Besichtigungen…ieter-E2377.htm

    Bei der fristlosen Kündigung bin ich mir wirklich nicht sicher. Gefühlt fühle ich mich im Recht, da ich schließlich verantwortlich bin /mich verantwortlich fühle den Brandschutz einzuhalten. Es ist halt eine verfahrene Situation....

    P.S. Danke für die schnelle Antwort

    Liebe Forumsteilnehmer,

    seit Anfang des Monats haben wir ein Haus gekauft, welches von einer Mieterin bewohnt wird.

    Folgende Situation in Kürze:

    - Mieterin verweigert Zutritt zur Besichtigung (u.a. um Brandmelder anzubringen)
    - Mieterin weigert sich einen Schrank aus dem Flur zu entfernen
    - Der Mietvertrag wurde 01.07.2009 zwischen der ehemaligen Besitzerin und dem verstorbenen Lebensgefährten der jetzigen Mieterin geschlossen
    - lediglich ein Vermerk auf dem am 01.07.2009 geschlossenen Vertrag weißt auf einen nahtlosen Übergang des Mietverhältnisses auf die jetzige Mieterin hin (Vermerk vom 02.8.2012 inkl. Unterschrift ehemaliger Besitzerin)

    Bisherige Aktionen meinerseits:

    - Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen und via Einschreiben zugestellt
    - Kündigungsfrist auf 6 Monate definiert
    - Anschreiben bzgl. der Besichtigung der Räume via Gerichtsvollzieher zugestellt, in diesem Fall zur Montage von Brandmeldern. Terminvorschläge sind meiner Meinung frühgenug angemeldet (2 Wochen zwischen Zustellung und Terminvorschläge)

    Meine Fragen:

    - Welches Datum gilt hinsichtlich der Mietdauer? Das Datum des Vertragsschlusses mit dem verstorbenen Lebensgefährten oder das Datum der Änderung auf die jetzige Mieterin?
    - Kann aufgrund der Verweigerung zur Besichtigung, nach erfolgter Abmahnung, die fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Prinzipiell habe ich gelesen das dies möglich ist, aber auch wenn "nur" die Brandmelder installiert werden sollen?
    - Wenn Frage zwei mit Ja beantwortet wird, wie oft muss ich zu einer Besichtigung auffordern bzw. eine Abmahnung schreiben bis die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann?
    Ist eine Abmahnung bzgl. des Schrank im Flur möglich und ist bei unveränderter Situation eine fristlose Kündigung möglich?


    Entschuldigt bitte die viele vielleicht auch laienhafte Fragen, jedoch weiß ich wirklich nicht weiter mit der derzeitigen Situation. Die Mieterin stellt sich einfach quer und wirkt beratungsresistent und lässt sich nicht auf ein klärendes Gespräch ein.

    Ich möchte mich jetzt für Eure Antworten bedanken und freue mich auf einen zielführenden Dialog.

    Lieben Gruß

    Andreas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!