Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung mitgeteilt, begründet mit der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Bei seiner Einordnung in die Orientierungshilfe des Mietspiegels hat er jedoch mehrere Merkmale aus meiner Sicht falsch als wohnwerterhöhend eingestuft. Zum Beispiel die Existenz eines Kühlschranks (obwohl dieser bei Einzug von mir angeschafft und gezahlt wurde) und einer, wie es im Mietspiegel heisst, "Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Herd und Spüle" (obwohl nur Herd und Spüle mit Unterschrank bei Einzug bereitgestellt wurden).
Geh ich richtig in der Annahme, dass diese beiden Merkmale nicht wohnwerterhöhend sind? Kann ich also die Einordnung in die Orientierungshilfe selber vornehmen und der Erhöhung ggfs nur teilweise zustimmen?
Vielen Dank!