Erneuerung Klingel- und Gegensprechanlage

  • Hallo liebes Forum,

    vor kurzem hat bei unserer Mietwohnung der Eigentümer gewechselt, der sich eine Menge einfallen lässt, um die Mieter zu ärgern mit skurrilen Forderungen und Drohungen.

    Im konkreten Fall sollen wir den Austausch der Klingel- und Gegensprechanlage zahlen. Die Vermieter hatten hierzu eine Elektrofirma beauftragt, dies durchzuführen und uns einen entsprechenden Termin gesetzt, an dem wir da sein müssen, damit die Handwerker in die Wohnung kommen. Diesen Termin konnten wir nicht wahrnehmen, weshalb wir einen Ausweichtermin vereinbart haben.

    Die Vermieterin schickt uns nun die komplette Rechnung der Elektrofirma von über 150€ mit der Begründung, dass wir an dem besagten Termin nicht anwesend waren, wodurch Mehrkosten entstanden sind.

    Unseres Erachtens ist dies nicht rechtens, da wir 1. den Austausch der Klingelanlage nicht beauftragt haben und 2. kein Vertragsverhältnis mit der Elektrofirma haben. Weiterhin sind solche Instandhaltungsmaßnahmen laut unserem Mietvertrag nur bis 85 € durch die Mieter zu tragen (§ Kleinreparaturen).

    Dazu unsere Fragen:
    1) Ist unsere Sichtweise rechtlich korrekt?
    2) Wir würden natürlich die zusätzliche Anfahrt der Elektrofirma bezahlen (ca. 30€), aber doch nicht die komplette Rechnung. Ist dies üblich?

    Beste Grüße

  • Hallo Caro_Oliver,
    ich halte Eure Sichtweise für völlig korrekt. Ihr braucht noch nicht mal zu reagieren (erst, wenn Post vom Gericht kommt). Halte uns bitte weiterhin informiert.
    PS: Ist die bisherige Klingel- und Gegensprechanlage wirklich/weshalb auszuwechseln?

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für die Antwort. Der Grund, weshalb die Klingelanlage ausgetauscht wurde, ist uns nicht wirklich bekannt. Das wurde einfach nach dem Eigentümerwechsel so gemacht. Die vorherige Klingelanlage war schon veraltet, vielleicht deshalb.

  • Also die hat auf alle Fälle funktioniert. Man konnte mit den Leuten, die unten geklingelt haben reden und die Tür öffnen.


    Eine Video-Verbindung gibt's da jedoch nicht?

  • Nein, nur Audio. Also sowas, wo man in der Wohnung selber so einen Telefonhörer hat und mit dem, der unten klingelt, reden kann und so einen Tür-öffner-Knopf hat. Wurde quasi 1:1 durch ein neues Gerät getauscht. An der Haustür wurde ein neues Klingeltableau montiert und hier in der Wohnung eine neue Gegensprechanlage. Die Gegensprechanlage hier oben in der Wohnung sollen wir selber bezahlen, es ist ein TCS ISH 3030. Vorher war es so ein RITTO Türtelefon.

    Einmal editiert, zuletzt von Paul&paula (9. Juli 2017 um 21:01)

  • Nein, nur Audio. Also sowas, wo man in der Wohnung selber so einen Telefonhörer hat und mit dem, der unten klingelt, reden kann und so einen Tür-öffner-Knopf hat. Wurde quasi 1:1 durch ein neues Gerät getauscht.


    Also keine Wohnwertverbesserung bzw. Modernisierung, welches weder eine Erhöhung der Miete noch eine Kostenbeteiligung rechtfertigen könnte. Wird Zeit, dass der VM mal aufwacht...
    Halte uns bitte weiterhin informiert.

  • Nach langem hin und her hat der Vermieter uns nun aus Kulanzgründen und um die Sache endlich abzuschließen angeboten, dass wir die Kosten der zusätzlichen Anfahrt übernehmen sollen.

  • Nach langem hin und her hat der Vermieter uns nun aus Kulanzgründen und um die Sache endlich abzuschließen angeboten, dass wir die Kosten der zusätzlichen Anfahrt übernehmen sollen.


    Ich wüsste, was ich machen würde...., möchte Euch aber nicht beeinflussen.

  • Nur zu, wäre trotzdem interessant zu hören, was sie machen würden :)


    Auf eine Antwort wirst du aber lange warten dürfen, denn dieser User gibt sein Wissen nicht bekannt, sondern antwortet eher und lieber in Rätseln. Aber eigentlich ist esdoch eine einfache Kiste.

    1. Für den Austausch einer funktionierenden Türsprechanlage kann der VM keine finanzielle Beteiligung der Mieter verlangen.
    2. Da ihr den Handwerkertermin verlegt habt, ist auch hier kein Geld von euch zu fordern.

  • Hallo,

    ich würde die Extraanfahrt bezahlen und hätte die Sache dann vom Tisch. Wie lange willst du dich denn für 30 Euro (oder was immer das kosten würde) streiten.

    Gruß
    H H

  • ich würde die Extraanfahrt bezahlen und hätte die Sache dann vom Tisch. Wie lange willst du dich denn für 30 Euro (oder was immer das kosten würde) streiten.


    Würde zustimmen, wenn die Firma tatsächlich eine Leistung erbacht hatte.

  • Hallo,

    ich würde die Extraanfahrt bezahlen und hätte die Sache dann vom Tisch. Wie lange willst du dich denn für 30 Euro (oder was immer das kosten würde) streiten.

    Gruß
    H H

    Umgekehrt aber genau so. Der Mieter ist in diesem Fall nicht wirklich für die Fahrtkosten des Handwerkers verantwortlich. Für den M. bedeuten € 30,00 genau so viel wie für den VM. Gleiches Recht für alle, denke ich.

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