Beiträge von Paul&paula

    Oh man der Vermieter beharrt auch nach meinem Widerspruch weiterhin darauf, dass ich den Hausmeister und den Allgemeinstrom zahlen soll. Was tun? juristischen Beistand aufsuchen?

    zur Erinnerung: die Position Hausmeister ist in den Abrechnungsbelegen pauschal als "Hausmeister" abgerechnet; keine Aussagen zu seinen Tätigkeiten. Auf Nachfrage hieß es zu seinen Aufgaben: Instandhaltung, kleine Reparaturen, Kontrolle von Handwerkerfirmen.

    Der Allgemeinstrom (kWh) ist fast 10-fach gestiegen, der Vermieter kann aber nicht begründen warum. Allgemeinstrom, also die Beleuchtungskosten für die allen Mietern offenen Flächen, kann es ja nicht sein...

    Wurde evtl. der Allgemeinstrom von Handwerkern genutzt?

    übliche Hausmeistertätigkeiten sind eben Treppenhausreinigung und Gartenarbeiten

    Ja die haben hier in fast jeder Wohnung die Fenster renoviert. Aber das sind doch keine umlegbaren Allgemeinstromkosten auf alle Mieter, wenn die Handwerker beauftragen für Instandhaltungsmaßnahmen.

    Hausreinigung und Gartenarbeiten sind ja nochmal gesondert in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und es gibt gesonderte Rechnungsunterlagen hierfür. Die Position "Hausmeister" ist fast genauso hoch wie die Position "Hausreinigung", also so gering kann das nicht sein, was der Hausmeister über die Grünpflege und Hausreinigung hinaus an Arbeiten erledigt.

    Ist die Wohnung bzw. die Mietsache Bestandteil einer WEG kann das der Vermieter nicht alleine entscheiden, das wird im Zuge eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beschlossen.

    Ansonsten unterliegt der Vermieter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Das Haus gehört einer UG, also Unternehmergesellschaft.

    Tatsächlich glaube ich nicht, dass hier wirtschaftlich gehandelt wird. Grünpflege, Hausreinigung und Hausmeister werden von ein und der selben Person erledigt und diese ist bei der selben Immobiliengesellschaft angestellt, die die Hausverwaltung übernimmt. Anhand der Belege kann man sehen, dass die Hausreinigungsfirma des vorherigen Vermieters günstiger war, als die derzeitige Hausreinigung kostet.

    Nach Einsicht in die Belege gibt es nun neue Erkenntnisse:

    Die Höhe des Allgemeinstroms ist 2016 mysteriöserweise sprunghaft gestiegen: von ca. 300 kWh pro Jahr in den Jahren 2013-2015 auf 2000 kWh in 2016...Da kann doch was nicht stimmen? Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Der Hausmeister wurde begründet mit "Erledigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten" sowie "Überwachung von Fremdfirmen und des Objekts". Ist sowas umlegbar?

    Hallo liebes Forum,

    letzte Woche bekamen wir die Betriebskostenabrechnung 2016. Insgesamt wundert uns, dass wir ca. 100 € nachzahlen müssen, in 2015 haben wir noch über 250 € zurück bekommen. Diesen Kostensprung halten wir für unplausibel. Konkret zweifeln wir folgende Punkte an und hoffen, dass die Schwarmintelligenz des Forums hier Klarheit bringen kann:

    1) In der Betriebskostenabrechnung sind Hausmeister, Hausreinigung und Grünpflege separat berechnet. Kann das sein? Wird hier versucht, dreifach für den Hausmeister abzurechnen?

    2) Die Kosten für die Grünpflege sind im Vergleich zu 2015 von ca. 1,00 € pro Monat auf ca. 9,00 € pro Monat gestiegen. Wie kann das sein?

    3) Es ist neuerdings eine Position "Wartung Dach" abgerechnet. Ist das üblich? Wir bezahlen ja nicht dafür, dass der Vermieter sein Gebäude instandhält, das sollte doch über die monatliche Miete abgegolten sein.

    4) Wie hoch sind übliche Hausmeisterkosten? Es werden ca. 17 € pro Monat berechnet, Hausreinigung ca. 19 € pro Monat.

    Beste Grüße!

    Nein, nur Audio. Also sowas, wo man in der Wohnung selber so einen Telefonhörer hat und mit dem, der unten klingelt, reden kann und so einen Tür-öffner-Knopf hat. Wurde quasi 1:1 durch ein neues Gerät getauscht. An der Haustür wurde ein neues Klingeltableau montiert und hier in der Wohnung eine neue Gegensprechanlage. Die Gegensprechanlage hier oben in der Wohnung sollen wir selber bezahlen, es ist ein TCS ISH 3030. Vorher war es so ein RITTO Türtelefon.

    Hallo liebes Forum,

    vor kurzem hat bei unserer Mietwohnung der Eigentümer gewechselt, der sich eine Menge einfallen lässt, um die Mieter zu ärgern mit skurrilen Forderungen und Drohungen.

    Im konkreten Fall sollen wir den Austausch der Klingel- und Gegensprechanlage zahlen. Die Vermieter hatten hierzu eine Elektrofirma beauftragt, dies durchzuführen und uns einen entsprechenden Termin gesetzt, an dem wir da sein müssen, damit die Handwerker in die Wohnung kommen. Diesen Termin konnten wir nicht wahrnehmen, weshalb wir einen Ausweichtermin vereinbart haben.

    Die Vermieterin schickt uns nun die komplette Rechnung der Elektrofirma von über 150€ mit der Begründung, dass wir an dem besagten Termin nicht anwesend waren, wodurch Mehrkosten entstanden sind.

    Unseres Erachtens ist dies nicht rechtens, da wir 1. den Austausch der Klingelanlage nicht beauftragt haben und 2. kein Vertragsverhältnis mit der Elektrofirma haben. Weiterhin sind solche Instandhaltungsmaßnahmen laut unserem Mietvertrag nur bis 85 € durch die Mieter zu tragen (§ Kleinreparaturen).

    Dazu unsere Fragen:
    1) Ist unsere Sichtweise rechtlich korrekt?
    2) Wir würden natürlich die zusätzliche Anfahrt der Elektrofirma bezahlen (ca. 30€), aber doch nicht die komplette Rechnung. Ist dies üblich?

    Beste Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!