Eine Hand voll Fragen zum Mietverhältnis

  • Hallo ihr Lieben,

    bislang bin ich bei Fragen nur mal durchs Forum geschwebt und hab immer etwas passendes gefunden. In dem Fall jetzt leider nicht und ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt :rolleyes:


    Die Situation ist wie folgt:

    Ich habe meine Wohnung ordentlich und fristgerecht zum 31.08.17 gekündigt. Ausziehen werde ich zum 01.08. mir ist bewusst, dass sich eine Doppelzahlung ergibt und das ist in Ordnung.

    Ich habe noch nie Probleme mit der Gesellschaft gehabt. Jetzt aber schon.
    Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben, ich hätte eine Nachzahlung von knapp 225 Euro zu leisten. Anbei ein Berechnungsbogen. Ich war zwar erstmal schockiert, hab mir den Bogen dann aber angesehen.

    Die Mietzahlungen (nachweisbar mit Kontoauszügen) für Januar 2016 und auch November 2016 sind überhaupt nicht aufgelistet die Monate fehlen komplett! Ich habe daraufhin die Hotline angerufen, die wollten es weiterleiten. Zeitgleich habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass die Berechnung bitte aus o.g. Grund neu erfolgen soll.

    In diesem Schreiben habe ich gefragt was mit meiner Kaution passiert ist. diese ist im Dezember 2016 voll abgezogen worden. Der VM darf die Kaution doch gar nicht abziehen während eines Mietverhältnisses wenn der Grund umstritten ist? Bis dato hatte ich noch nie was von "rückständiger" Miete oder irgendetwas gehört. Zumal die Monate ja schlichtweg vergessen wurden.

    Meine Fragen:

    1. Darf der VM einfach die Kaution nutzen? Ohne Informationen bis zum Schreiben, keine Zahlungsaufforderungen im Vorfeld für nicht aufgeführte Monate.
    2. Kann ich den VM dazu auffordern die Kaution aufzufüllen?
    3. Kann ich falls Punkt 2 bejaht wird den VM darauf hinweisen, dass bei Nichtauffüllung ich den offenen Kautionsbetrag mit der nächsten Miete verrechnen werde? So dass ich die Miete quasi einbehalte? Bis wann muss das Schreiben dem VM zugegangen sein? Welche Frist ist angemessen?
    4. Kann ich ggf. sogar fristlos kündigen, weil der VM sich nicht an die Mietvertragspflichten gehalten hat?
    5. Kann ich darauf bestehen die Übergabe von Wohnung und Schlüsseln im Juli zu machen?

    Liebe Grüße:o

  • Hallo Chivara,

    "Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben, ich hätte eine Nachzahlung von knapp 225 Euro zu leisten. Anbei ein Berechnungsbogen. Ich war zwar erstmal schockiert, hab mir den Bogen dann aber angesehen.
    Die Mietzahlungen (nachweisbar mit Kontoauszügen) für Januar 2016 und auch November 2016 sind überhaupt nicht aufgelistet die Monate fehlen komplett!"

    - Dann hätte ich schriftlich widersprochen, Kontoauszüge beigefügt und korrekte Buchführung eingefordert.

    "Ich habe daraufhin die Hotline angerufen, die wollten es weiterleiten."
    - Du hast die Mitarbeiter der Hotline beim Kaffetrinken gestört... - Grundsätzlich wird immer "weitergeleitet"...

    "Zeitgleich habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass die Berechnung bitte aus o.g. Grund neu erfolgen soll. In diesem Schreiben habe ich gefragt was mit meiner Kaution passiert ist."
    - Wie war die Antwort?

    "Kann ich falls Punkt 2 bejaht wird den VM darauf hinweisen, dass bei Nichtauffüllung ich den offenen Kautionsbetrag mit der nächsten Miete verrechnen werde?"
    - Ja, WENN Deine Forderung rechtsicher ist.

    "Kann ich ggf. sogar fristlos kündigen, weil der VM sich nicht an die Mietvertragspflichten gehalten hat?"
    - Da wäre ich vorsichtig, aber Ende nächsten Monats ist ja sowieso Schluss.

    "Kann ich darauf bestehen die Übergabe von Wohnung und Schlüsseln im Juli zu machen?"
    - Nein, bestenfalls, wenn Ihr eine schriftliche Vereinbarung trefft.

  • Danke für deine Antwort Berny,

    Das Schreiben habe ich nach Anruf bei der Hotline beantwortet. Ich bat um Neuberechnung weil ja zwei Monate nichtmals aufgelistet wurden und bot an Kontoauszüge vorzuweisen. Innerhalb dieses Schreibens fragte ich auch nach dem Verbleib der Kaution.

    Passiert ist bis heute nichts. Keine Antwort. Telefonisch erreicht man nur die Hotline, die das ja "weiterleitet" weil sie selbst nichts tun können.


    ________

    "Kann ich falls Punkt 2 bejaht wird den VM darauf hinweisen, dass bei Nichtauffüllung ich den offenen Kautionsbetrag mit der nächsten Miete verrechnen werde?"
    - Ja, WENN Deine Forderung rechtsicher ist.

    Du meinst wenn ich in der Lage bin nachzuweisen, dass die nicht aufgelisteten Beträge sehr wohl bezahlt wurden? Berechne ich das entstandene Minus mit meinen nicht aufgelisteten Mietzahlungen ist die Kaution nämlich auch voll da. Theoretisch.

    Gibt es Fristen die ich einhalten muss um dem VM diese Forderung zuzustellen? Oder einen Zeitrahmen die Kaution aufzufüllen seinerseits?


    Gut, dann übergebe ich die Schlüssel später. So wild ist das ja auch nicht. Schon mal sehr sehr vielen Dank :)

  • Ich bat um Neuberechnung weil ja zwei Monate nichtmals aufgelistet wurden und bot an Kontoauszüge vorzuweisen.


    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die fraglichen Mietzahlungen auch deren Konto gutgeschriebn wurden. Dann brauchst eigentlich nicht zu bitten, sondern die Auffordrung, deren Buchführung i.O. zu bringen, würde mir genügen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!