Wohnungsbesichtigung zulassen?

  • Guten Tag,

    mein Vermieter möchte unser Haus verkaufen.

    Der Makler war bereits da (Termin war nicht schriftlich angekündigt, sondern nur mündlich über den Bruder meines Vermieters), dieser hat auch Fotos von meiner Wohnung gemacht, nachdem ich dies zugestimmt habe.

    Letzten Monat waren bereits Leute zur Besichtigung im Haus waren, sie haben sich allerdings die Wohnungen nicht angesehen.

    Nun hat mir mein Nachbar (Bruder des Vermieters) heute mündlich bescheid gegeben, das nächsten Donnerstag wieder jemand kommt, diese Leute möchten sich allerdings die Wohnungen ansehen. Bisher habe ich noch keine schriftliche Ankündigung des Termins, diese wird aber denke ich auch nicht mehr kommen, da die bisherigen Termine immer ohne schriftliche Ankündigung statt fanden.

    Ich weis weder wer genau kommt (also z.B. Makler mit Interessenten oder Vermieter mit Interessenten), noch wann genau am Donnerstag oder gar genau wieso (also z.B. normale Wohnungsbesichtigung zwecks Verkauf oder um zu schauen ob es in den Wohnungen Schäden gibt).

    Nun meine Frage muss ich die Personen in meine Wohnung lassen? Oder greift hier das Hausrecht?

    Ich erläutere noch mal, der Termin wurde mir bisher lediglich mündlich über den Bruder des Vermieters mitgeteilt, dieser hat auch keine Lust auf ständige Besichtigungen. Der Makler hat wie gesagt auch Fotos von den Wohnungen gemacht, so das sich Interessenten auch so ein Bild machen könnten. Das Haus ist auch noch nicht verkauft.

    Danke für die Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina Müller

  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten mußt Du dulden. In den ersten 3 Monaten die das Haus zum Verkauf steht auf jeden Fall 1 x pro Woche a ca. 2 Stunden. Später nur noch 1 - 2 x pro Monat.

    Die dazu nötigen Termine können durchaus mündlich vereinbart werden. Eine bestimmte Form ist da nicht vorgeschrieben.

    Rein lassen mußt Du Eigentümer + Interessent oder eine vom Eigentümer beauftragte Person, z. N. Makler, + Interessent.

    Keinesfalls Interessenten allein.

    Namen der Interessenten müssen nicht genannt werden. Der Höflichkeit halber stellt man Interessent und Mieter bei der Besichtigung kurz vor.

    Es empfiehlt sich als Mieter selbst Termine anzubieten an denen Besichtigungen möglich sind. Das erspart Ärger und erleichtert allen Beteiligten die Terminplanung.

    Verweigerst Du grundlos Besichtigungen kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen.

    Zitat

    Der Makler hat wie gesagt auch Fotos von den Wohnungen gemacht, so das sich Interessenten auch so ein Bild machen könnten.

    Würdest Du eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen ohne es vorher persönlich besichtigt zu haben?

  • Danke sehr, dann muss ich das wohl doch tun. Ich habe nämlich im Internet mehrfach gelesen, das man es nur nach schriftlicher Vorankündigung machen muss.

    Es macht dann denke ich auch keinen Unterschied, das es baugleiche Vergleichswohnungen gibt die leer stehen.

  • Hallo Christina,

    hierbei gibt es eine gewisse Duldungs- bzw. Mitwirkungspflicht.
    Ich würde Besichtigungen nur nach vorheriger rechtzeitiger Terminvereinbarung zulassen und mir bei der Vereinbarung bereits Namen der Besucher notieren.

  • Also mir wurde wie gesagt heute mündlich mitgeteilt, das der Termin nächsten Donnerstag ist. Ich würde die Personen ja rein lassen, aber ich habe Angst, das irgendwann mal hier eingebrochen wird deswegen, man kann den Menschen ja nur vor den Kopf gucken und ich wohne alleine.

  • Also mir wurde wie gesagt heute mündlich mitgeteilt, das der Termin nächsten Donnerstag ist. Ich würde die Personen ja rein lassen, aber ich habe Angst, das irgendwann mal hier eingebrochen wird deswegen, man kann den Menschen ja nur vor den Kopf gucken und ich wohne alleine.


    WER kommt WANN mit WEM? Tel. RückrufNr.?

  • Also wenn ich wüsste wer kommt und wann hätte ich auch weniger ein Problem damit. Mir würde die Info auch mündlich ja schon reichen, am Donnerstag um 12 uhr kommt der Makler mit 2 Interessenten.

    Ich habe nämlich auch wenig Lust den ganzen Tag in meiner Wohnung zu warten um dann wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen, die sich dann 5 min die Wohnung ansehen und dann gehen.

  • Hallo,

    ich muss nochmal das Thema hoch holen.

    Es gab jetzt schon mehrere Besichtigungen des Hauses.

    Allerdings habe ich jetzt noch ein paar Fragen

    Letzte Woche Donnerstag oder Freitag hat mir mein Nachbar (Bruder des Vermieters gesagt), das in einer Stunde (also eine Stunde nachdem mein Nachbar mir das sagte) jemand kommt und sich die Wohnungen ansehen möchte, dieser Herr käme extra aus München.

    Heute sagte mein Nachbar mir wieder das jemand kommt zur Besichtigung und zwar heute, wann wüsste er nicht.

    Beim letzten mal hatte ich einen Termin und war zur Wohnungsbesichtigung nicht da worauf hin mein Nachbar sagte das ich zu einem Termin bin.

    Heute allerdings überlege ich die Personen nicht rein zu lassen, da meine Wohnung nicht für die Besichtigung entsprechend aussieht (bin aktuell am aussortieren und dem entsprechend sieht es auch aus).

    Mache ich mich damit irgendwie strafbar oder schadensersatzpflichtig?

    Ich meine es kann ja auch nicht angehen, das der Makler sich erst am selben Tag oder gar 1 Stunde vorher mündlich ankündigt.

  • Danke sehr, also laut dem Artikel muss ich nichts beführten. Die Termine wurden übrigens wie schon im ersten Post geschrieben noch nie vorher schriftlich angekündigt. Aber bis jetzt hat auch noch keiner geklingelt das jemand in die Wohnung rein will.

    Mietrecht-hilfe wieso wurden den ein paar Beiträge gelöscht?

  • Es wurden lediglich Beiträge gelöscht, die nichts zum Thema beigetragen haben

    Danke für die Information.

    Der Makler hatte für heute Abgesagt und kommt morgen um 12 Uhr.

    Wenn ich jetzt berufstätig wäre hätte ich evtl. einen ganzen Urlaubstag verschwendet um auf den Makler zu warten und mir evtl. für morgen kurzfristig freinehmen müssen wenn ich überhaupt frei bekommen hätte.

    Da ich morgen allerdings um 12 einen Termin habe kann er so oder so nicht bei mir rein, ich habe meinen Nachbarn jetzt aber informiert, das der Makler sich etwa 2 Tage vorher schriftlich ankündigen muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!