Guten Tag,
mein Vermieter möchte unser Haus verkaufen.
Der Makler war bereits da (Termin war nicht schriftlich angekündigt, sondern nur mündlich über den Bruder meines Vermieters), dieser hat auch Fotos von meiner Wohnung gemacht, nachdem ich dies zugestimmt habe.
Letzten Monat waren bereits Leute zur Besichtigung im Haus waren, sie haben sich allerdings die Wohnungen nicht angesehen.
Nun hat mir mein Nachbar (Bruder des Vermieters) heute mündlich bescheid gegeben, das nächsten Donnerstag wieder jemand kommt, diese Leute möchten sich allerdings die Wohnungen ansehen. Bisher habe ich noch keine schriftliche Ankündigung des Termins, diese wird aber denke ich auch nicht mehr kommen, da die bisherigen Termine immer ohne schriftliche Ankündigung statt fanden.
Ich weis weder wer genau kommt (also z.B. Makler mit Interessenten oder Vermieter mit Interessenten), noch wann genau am Donnerstag oder gar genau wieso (also z.B. normale Wohnungsbesichtigung zwecks Verkauf oder um zu schauen ob es in den Wohnungen Schäden gibt).
Nun meine Frage muss ich die Personen in meine Wohnung lassen? Oder greift hier das Hausrecht?
Ich erläutere noch mal, der Termin wurde mir bisher lediglich mündlich über den Bruder des Vermieters mitgeteilt, dieser hat auch keine Lust auf ständige Besichtigungen. Der Makler hat wie gesagt auch Fotos von den Wohnungen gemacht, so das sich Interessenten auch so ein Bild machen könnten. Das Haus ist auch noch nicht verkauft.
Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Christina Müller