Beiträge von Christina89

    Hallo,

    ich hoffe man kann mir hier helfen.

    Es sieht so aus, das wir seit ein paar Jahren einen neuen Vermieter haben. Nun haben wir im bereits letztes Jahr gesagt, das ich gerne innerhalb des Hauses in die Wohnung meiner Nachbarin ziehen würde, wenn diese irgendwann nicht mehr ist, dies sagte er mir dann mündlich zu, nun ist die Frau vor einigen Wochen verstorben (nicht in der Wohnung) und ein Sohn der Dame hat mit dem Vermieter vereinbart das er die Wohnung bis zum 31.03 räumen würde.

    Unser Vermieter war letzte Woche (Nachmittags, war schon relativ dunkel und die Wohnung war noch komplett eingerichtet) da und hat sich die Wohnung angesehen wo ich rein ziehen wollen würde. Er ist der Meinung das die Wohnung bewohnbar ist und man NICHTS machen müsste, die Frau die da vorher wohnte hat allerdings 10 Jahre dort gewohnt, nie etwas gemacht (war evtl. vom Vormieter schon so übernommen) und sehr stark geraucht. Ich selbst war nur einmal kurz in der Wohnung und konnte sie mir nicht richtig ansehen bzw. haben bei den Besuchen bei der Nachbarin nie darauf geachtet.

    Die Wohnung ist (soweit ich auf die Schnelle erkennen konnte), mit dunklen Holzpanelldecken ausgestattet in Küche und Wohnzimmer, hat dünnem Buchefarbenen PVC und ist sonst glaube ich nur gestrichen (mittlerweile sind die Wände Gelb vom Rauchen) zudem momentan noch voll eingerichtet.

    Ich würde die Wohnung gerne komplett neu renovieren (Deckenpanelle weiß lackieren, Wände streichen und tapezieren, neuen Boden verlegen). Mein Vermieter hat mir einmal mündlich (bevor er die Wohnung sah) zugesichert das er die kosten für den neuen Boden übernehmen würde. Die restlichen Kosten und auch die Arbeit würde ich selbst übernehmen. Dies braucht natürlich auch Zeit. Außerdem kann man den tatsächlichen Zustand der Wohnung noch gar nicht beurteilen, da die Wohnung noch komplett eingerichtet ist (z.B. wie sieht der Boden unter den Möbeln aus, ist da überhaupt Boden, sind die Wände auch hinter den Möbeln tapeziert etc. außerdem können ja evtl. durch das leerräumen der Wohnung noch Schäden entstehen.

    Die Wohnung wo ich jetzt drin wohne war in einem ähnlichen Zustand und ich habe diese vor meinem Einzug auch auf eigene Kosten komplett renoviert, aber das war noch ein anderer Vermieter.

    Eine Nachmieterin habe ich auch schon.

    Nun zu meinem Problem:

    Die Söhne meiner Nachbarin haben bis zum 31.03 Zeit die Wohnung zu räumen (bis heute haben sie nicht mal angefangen). Mein Vermieter würde mir gerne zum 01.04 einen Vertrag fertig machen obwohl noch renoviert werden müsste (was min. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen würde, da es keine professionelle Firma ist sondern ich es mit meinem Vater selbst machen würde), sprich ich müsste ab dem 01.04 auch Miete für die neue Wohnung zahlen obwohl ich sie noch nicht nutzen kann. Meine Nachmieterin würde auch einen Vertrag zum 01.04 bekommen, könnte aber auch die Wohnung nicht direkt nutzen, müsste aber schon bezahlen.

    Ich hoffe ich habe nichts vergessen und es war verständlich.

    Welche Rechte und Pflichten habe ich hier? Muss mein Vermieter von mir verlangen in eine unrenovierte Wohnung zu ziehen? Obwohl er sich die Wohnung im leeren Zustand noch nicht angesehen hat und sie nach seinem Geschmack bewohnbar wäre (er findet die alten dunklen Holzpanelldecken z.B. schön).

    Ich kann ja schlecht innerhalb von 24 Stunden in eine Wohnung ziehen in der noch nichts gemacht ist noch nicht mal geputzt wurde (das alleine würde grob gesehen etwa 1 Woche dauern, da alleine das putzen des Bades einen ganzen Tag dauern würde, da die weißen Fugen total vergilbt sind und ich jede Fuge einzeln schrubben müsste)

    Es wurden lediglich Beiträge gelöscht, die nichts zum Thema beigetragen haben

    Danke für die Information.

    Der Makler hatte für heute Abgesagt und kommt morgen um 12 Uhr.

    Wenn ich jetzt berufstätig wäre hätte ich evtl. einen ganzen Urlaubstag verschwendet um auf den Makler zu warten und mir evtl. für morgen kurzfristig freinehmen müssen wenn ich überhaupt frei bekommen hätte.

    Da ich morgen allerdings um 12 einen Termin habe kann er so oder so nicht bei mir rein, ich habe meinen Nachbarn jetzt aber informiert, das der Makler sich etwa 2 Tage vorher schriftlich ankündigen muss.

    Danke sehr, also laut dem Artikel muss ich nichts beführten. Die Termine wurden übrigens wie schon im ersten Post geschrieben noch nie vorher schriftlich angekündigt. Aber bis jetzt hat auch noch keiner geklingelt das jemand in die Wohnung rein will.

    Mietrecht-hilfe wieso wurden den ein paar Beiträge gelöscht?

    Hallo,

    ich muss nochmal das Thema hoch holen.

    Es gab jetzt schon mehrere Besichtigungen des Hauses.

    Allerdings habe ich jetzt noch ein paar Fragen

    Letzte Woche Donnerstag oder Freitag hat mir mein Nachbar (Bruder des Vermieters gesagt), das in einer Stunde (also eine Stunde nachdem mein Nachbar mir das sagte) jemand kommt und sich die Wohnungen ansehen möchte, dieser Herr käme extra aus München.

    Heute sagte mein Nachbar mir wieder das jemand kommt zur Besichtigung und zwar heute, wann wüsste er nicht.

    Beim letzten mal hatte ich einen Termin und war zur Wohnungsbesichtigung nicht da worauf hin mein Nachbar sagte das ich zu einem Termin bin.

    Heute allerdings überlege ich die Personen nicht rein zu lassen, da meine Wohnung nicht für die Besichtigung entsprechend aussieht (bin aktuell am aussortieren und dem entsprechend sieht es auch aus).

    Mache ich mich damit irgendwie strafbar oder schadensersatzpflichtig?

    Ich meine es kann ja auch nicht angehen, das der Makler sich erst am selben Tag oder gar 1 Stunde vorher mündlich ankündigt.

    Also wenn ich wüsste wer kommt und wann hätte ich auch weniger ein Problem damit. Mir würde die Info auch mündlich ja schon reichen, am Donnerstag um 12 uhr kommt der Makler mit 2 Interessenten.

    Ich habe nämlich auch wenig Lust den ganzen Tag in meiner Wohnung zu warten um dann wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen, die sich dann 5 min die Wohnung ansehen und dann gehen.

    Also mir wurde wie gesagt heute mündlich mitgeteilt, das der Termin nächsten Donnerstag ist. Ich würde die Personen ja rein lassen, aber ich habe Angst, das irgendwann mal hier eingebrochen wird deswegen, man kann den Menschen ja nur vor den Kopf gucken und ich wohne alleine.

    Danke sehr, dann muss ich das wohl doch tun. Ich habe nämlich im Internet mehrfach gelesen, das man es nur nach schriftlicher Vorankündigung machen muss.

    Es macht dann denke ich auch keinen Unterschied, das es baugleiche Vergleichswohnungen gibt die leer stehen.

    Guten Tag,

    mein Vermieter möchte unser Haus verkaufen.

    Der Makler war bereits da (Termin war nicht schriftlich angekündigt, sondern nur mündlich über den Bruder meines Vermieters), dieser hat auch Fotos von meiner Wohnung gemacht, nachdem ich dies zugestimmt habe.

    Letzten Monat waren bereits Leute zur Besichtigung im Haus waren, sie haben sich allerdings die Wohnungen nicht angesehen.

    Nun hat mir mein Nachbar (Bruder des Vermieters) heute mündlich bescheid gegeben, das nächsten Donnerstag wieder jemand kommt, diese Leute möchten sich allerdings die Wohnungen ansehen. Bisher habe ich noch keine schriftliche Ankündigung des Termins, diese wird aber denke ich auch nicht mehr kommen, da die bisherigen Termine immer ohne schriftliche Ankündigung statt fanden.

    Ich weis weder wer genau kommt (also z.B. Makler mit Interessenten oder Vermieter mit Interessenten), noch wann genau am Donnerstag oder gar genau wieso (also z.B. normale Wohnungsbesichtigung zwecks Verkauf oder um zu schauen ob es in den Wohnungen Schäden gibt).

    Nun meine Frage muss ich die Personen in meine Wohnung lassen? Oder greift hier das Hausrecht?

    Ich erläutere noch mal, der Termin wurde mir bisher lediglich mündlich über den Bruder des Vermieters mitgeteilt, dieser hat auch keine Lust auf ständige Besichtigungen. Der Makler hat wie gesagt auch Fotos von den Wohnungen gemacht, so das sich Interessenten auch so ein Bild machen könnten. Das Haus ist auch noch nicht verkauft.

    Danke für die Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina Müller

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!