Grundsteuer voll umgelegt?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und meine Vermieterin hat die Grundsteuer voll umgelegt.
    Wie ich gelesen habe muss das umlegen im Mietvertrag geregelt sein, dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?

    Außerdem sind wir die einzigen Mieter einer Wohnung (70m²) in einem relativ großem Haus. Es sollen in Zukunft noch mehr Wohnungen entstehen, noch sind diese aber nicht bewohnbar. Außerdem gibt es noch einen Hof und eine Garage die wir nicht benutzen. Kann die Vermieterin dann die komplette Grundsteuer umlegen oder wird das nach m² umgerechnet? Falls ich überhaupt zahlen muss verstehe ich nicht das ich 70m² miete und dann die Grundsteuer für ein ganzes Haus zahlen soll.

    Grüße und Danke im Vorraus für die Hilfe

  • Hallo Lemming,

    "...dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?"
    - Jawoll, ist sie.

    "Außerdem sind wir die einzigen Mieter einer Wohnung (70m²) in einem relativ großem Haus. Es sollen in Zukunft noch mehr Wohnungen entstehen, noch sind diese aber nicht bewohnbar."
    - Dann kann der VM noch die ganze Grundsteuer auf Euch umlegen (meiner Meinung nach).

  • Zitat

    dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?

    Ist sie.
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

    hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

    Inkludiert sind auch die anderen 16 Betriebskostenarten. Nur Kosten gemäß Punkt 17. sonstige Betriebskosten müßten namentlich im Mietvertrag benannt sein wenn der Vermieter Kosten die dazu zählen, z. B. Wartung Rauchwarnmelder, Dachrinnenreinigung oder Wartung Feuerlöscher, umlegen will.

    Hier die Aufstellung aller BK-Arten

    https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

    Zitat

    Außerdem gibt es noch einen Hof und eine Garage die wir nicht benutzen.

    Die Grundstücksgröße und Räume die keine Wohn- oder Gewerberäume sind, sind für die Berechnung der Grundsteuer ohne bzw. nur von sehr geringer Bedeutung.

    Zitat

    Kann die Vermieterin dann die komplette Grundsteuer umlegen oder wird das nach m² umgerechnet?

    Ja, umgerechnet nach m² Wohnfläche.


    Zitat

    Falls ich überhaupt zahlen muss verstehe ich nicht das ich 70m² miete und dann die Grundsteuer für ein ganzes Haus zahlen soll.


    Mußt Du doch nur anteilig für deine Wohnfläche.

    Kann es sein das dir die Höhe spanisch vorkommt?

    Für eine 70 m² große Wohnung würde bei mir die Grundsteuer etwa 135 € im Jahr betragen.

    In einer anderen Region, z. B. München oder Bremen, locker um 300 €.

    Was deine Vermieterin aber nicht darf, ist die gesamte Grundsteuer des Hauses auf dich umlegen weil Du aktuell der einzige Mieter/Nutzer bist.

    Die Grundsteuer der übrigen Wohnungen, auch wenn sie nicht nutzbar sind, muß die Vermieterin tragen. Ebenso alle übrigen Kosten die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden.

  • Danke erstmal für die Antworten!

    Was deine Vermieterin aber nicht darf, ist die gesamte Grundsteuer des Hauses auf dich umlegen weil Du aktuell der einzige Mieter/Nutzer bist.

    Die Grundsteuer der übrigen Wohnungen, auch wenn sie nicht nutzbar sind, muß die Vermieterin tragen. Ebenso alle übrigen Kosten die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Genau da ist mein Problem. Meine Vermieterin hat einfach alle Rechnungen Komplett auf uns umgelegt. Grundsteuer, Heizungswartung, Schornsteinfeger.

    Ich werde dann erstma schnellstens widersprechen und um eine Umschlüsselung auf die Wohnfläche fordern.

    Grüße

  • Danke erstmal für die Antworten!


    Genau da ist mein Problem. Meine Vermieterin hat einfach alle Rechnungen Komplett auf uns umgelegt. Grundsteuer, Heizungswartung, Schornsteinfeger.

    Ich werde dann erstma schnellstens widersprechen und um eine Umschlüsselung auf die Wohnfläche fordern.

    Grüße

    Wenn Du kannst und möchtest lade die Abrechnung als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Ich versuche mal den Scanner in Gang zu bringen :)
    Aber Sie hat einfach nur die Rechnungen für Gas, Wasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Wartung Heizung und Strom Außen genommen, teilweise nicht mal auf die Monate (sind erst 9 Monate in der Wohnung) umgeschlüsselt und untereinander aufgelistet. Diese dann addiert und uns als Nebenkostenabrechnung vorgelegt.

    Grüße

  • Hier mal die "Abrechnung"

    Sie hat die Rechnungen einfach 1 zu 1 umgelegt, nicht mal auf die Monate umgeschlüsselt.
    Grüße


    Alles "gemäss Abrechnung" - waren die beigefügt? Die vorgegebene Zahlungsfrist würde ich ohnehin nicht einhalten, m.W. sind es 4 Wochen.

  • Hier mal die "Abrechnung"

    Sie hat die Rechnungen einfach 1 zu 1 umgelegt, nicht mal auf die Monate umgeschlüsselt.

    Grüße

    Das entspricht nicht den Mindestanforderungen einer korrekten Abrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Vielen Dank, ich werde es so weitergeben. Für mich war jetzt vor allem wichtig zu wissen das nicht die kompletten Kosten auf mich umgelegt werden können auch wenn die restlichen Wohnungen nicht vermietet sind.

    Grüße

  • Lemming,
    vielleicht hilft es Dir (vorsorglich) weiter, wenn Du schon mal die anderen Miet- oder und Wohnungseinheiten, Zimmer etc auflistest um "Munition" für eine künftige Auseinandersetzung zu bekommen? Auch, ob Heizung, Ver- und Entsorgung, Abschliessbarkeit vorhanden.

  • Ja werde ich vorsorglich tun und dem Widerspruch beilegen. Es sind 2 weitere Wohneinheiten mit deutlich mehr m². Die Einheiten sind im quasi nicht renovierten verwohnten Zustand. Mir wurde auch untersagt diesen Teil des Hauses zu betreten obwohl dort der Sicherungskasten für unsere Wohnung bzw. für das komplette Haus steht.

    Grüße

  • Lemming:

    "Es sind 2 weitere Wohneinheiten mit deutlich mehr m²."
    - Notfalls kannst Du schätzen, um erst mal einen Anhaltspunkt zu haben.

    "Die Einheiten sind im quasi nicht renovierten verwohnten Zustand."
    - Spielt keine Rolle, denn das Leerstandrisiko hat der VM zu tragen.

    "Mir wurde auch untersagt diesen Teil des Hauses zu betreten obwohl dort der Sicherungskasten für unsere Wohnung bzw. für das komplette Haus steht."
    - Was hat der VM zu verbergen...?

  • Ja gut da halte ich mich dann raus. Ich werde erstmal Widerspruch einlegen und auf eine formgerechte Abrechnung pochen. Falls da wirklich noch mehr dahinter steckt wird er rechtlichen Schritten wohl aus dem Weg gehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!