Hallo,
wir haben ein Problem, die Hausverwaltung scheint aber unser Anliegen nicht mal weiterzugeben. Daher möchten wir dieses nun direkt mit dem Eigentümer klären, bevor wir andernfalls zum Anwalt gehen.
Gibt es eine Pflicht zur Herausgabe des Namens? Hatte das mal gehört.
Besten Dank