Beiträge von Murmel2007

    Liebes Forum,

    ich habe im Februar 2013 einen Mietvertrag zusammen mit einem Bekannten unterschrieben, da ich ihn alleine nicht bekommen hätte. Die Kaution wurde als Mietbürgschaft ebenfalls über ihn gestellt. Im letzten Jahr wollte ich dann, dass mein Mann anstelle meines Bekannten in den Mietvertrag aufgenommen wird. Die Vermieter teilte mir mit, dass die Grundvoraussetzung die Mietkaution sei. Also änderte ich diese auf meinen Namen. Währenddessen lies sie eine Mietübernahmevereinbarung durch einen Anwalt erstellen, in dieser stand u.a. drin, dass sich am ursprünglichen Mietvertrag nichts ändert...die neue Kaution vorzulegen sei und dann die verwahrte zurückgegeben wird. Ich sah diesem Passus "entspannt" entgegen, da ich die Bürgschaftsurkunde bereits geändert hatte und diese auch bei der Hausverwaltung schon ausgetauscht war.
    Kurze Zeit später erhielten wir ein Schreiben es Anwaltes, dass die Kaution noch fehlen würde und nun nur noch eine Barkaution in Frage käme. Ich teilte mit, dass die Kaution schon bei der Hausverwaltung hinterlegt sei. Sie beharrten auf die Barkaution und kündigten uns wegen nicht gezahlter Kaution. Die I. Instanz haben wir verloren, da es das Gericht so sah, dass wir eine neue Kaution hätten bringen müssen. Wir gingen in Berufung. Auch diese haben wir verloren, obwohl ich ein Schreiben meiner Bank vorgelegt habe, in dem die Bank schrieb, dass es für sie nicht nachvollziehbar ist, warum die Kautionsbürgschaft (die bestand und immer noch besteht) in irgendeinem Punkt anfechtbar sein sollte. Dennoch verloren wir auch die Berufung und man setzt eine 6köpfige Familie auf die Straße, die immer pünktlich ihre Miete zahlte...ich kann es nicht verstehen...Unsere Anwältin möchte nun mit uns vor den BGH, da es für solch einen Fall noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Ich mag nicht mehr, zumal uns die Kosten auch keine Versicherung zahlt (die Berufungsrichter fanden den Fall auch ganz spannend)...Was raten Sie mir?

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