Hallo,
Ich könnte bitte einmal kurz Hilfe gebrauchen. Am besten gehe ich kurz chronologisch und Stichpunkartig vor.
Im Februar 2014 erhielt ich von meiner Hausverwaltung ein Schreiben das ein Pfändungs/Überweisungsbeschluss i.H.von 577,89 gegen mich eingegangen wäre und dieser wurde von der Hausverwaltung als Drittschuldner anerkannt. Bezog sich wie so häufig auf die Kaution.
Im Jahr 2016 hatte ich ein Betriebskostenguthaben i. H. von 748.89 €. Auf meine Anfrage an die HW wurde mir gesagt, das es mir nicht ausgezahlt werden würde, sondern direkt an den Gläubiger. Das klang soweit logisch für mich und ich bin natürlich erstmal davon ausgegangen das sich diese Sache nun für mich erledigt hat..
Nun, dieses Jahr habe ich wieder ein Guthaben i.H. Von 580,77 €. Bei wiederholter Nachfrage wann es an mich ausgezahlt werden würde, hieß es.... "Naja, wir müssen erstmal schauen ob da beim Gläubiger noch was offen ist, der meldet sich aber nicht. Da müssen sie schon selber anrufen. Wir zahlen nix aus und diskutieren auch nicht darüber.
Jetzt habe ich dort angerufen und erfahren das die HW dort nie etwas hin überwiesen hat und meine Schulden jetzt dank Zinsen doppelt so hoch sind.
Hätte die HW es 2016 gleich überweisen müssen??
Haben die sich jetzt strafbar gemacht wegen Betrug und Unterschlagung??
Was für Möglichkeiten habe ich nun?? Ich hätte ja 2016 die Möglichkeit gehabt meine Schulden mit dem Guthaben zu begleichen.... Ist die HW für die mir entstandenen Mehrkosten zur Rechenschaft zu ziehen???
Dankeschön schon einmal für jede hilfreiche Antwort.