Danke für die schnelle Antwort.
Zur Klärung: Ich ziehe innerhalb der Gesellschaft um.
Im neuen Vertrag steht diese Extraklausel, dass ich die Türzargen streichen muss in der alten Whg.
Im Übernahmeprotokoll vor 14,6 Jahren stand, dass diese Teile, da von 1993 alle nicht mehr neuwertig sind!
Der Hausmeister war nicht allein hier, sondern mit dem Außendienstleiter, sodass ich von Fachkenntnissen ausging.
Beide sagten nichts vom streichen, da auch einige Setzrisse vorhanden sind (Ausnhahme Kinderzimmer da beige Farbe).
Die Türen sind lasiert, also nicht einfach zu streichen. Ich sollte nur eine Tür neu kaufen, da von uns durchs ungute Versetzen des Stopers ein Loch in die Wand kam durchs Regal dahinter.
In der Küche wird die ganze Einbauküche rausgerissen, sodass ein Streichen auch nicht total sinnig ist.
Es befinden sich in einigen Zimmern Setzrisse, sodass auch von der Gesellschaft gestrichen werden könnte.
Das Vorabnahmeprotokoll wurde auch vom Aussendienstleiter unterschrieben und sollte nur vom Innendienst abgetippt werden, v
von dem kamen aber die zusätzlichen Punkte!