Mietvertrag unterschrieben aber noch nicht zurück geschickt

  • Hallo,

    ich haben einen Mietvertrag erhalten, welcher vom Vermieter noch nicht unterzeichnet war. Ich habe diesen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, ihn aber noch nicht zurück geschickt, er befindet sich also nich in meinem Besitz. Nun habe ich es mir anders überlegt und würde das Mietverhältnis gerne nicht eingehen. Dies schrieb ich so auch dem Makler, welcher mich daraufhin gebeten hat, den UNunterschriebenen Vertrag zurückzuschicken. Da ich den Vertrag ja bereits unterschrieben haben, kann ich das ja schlecht tun.
    Meine Frage ist also, ob ich den Vertag, der ja momentan nur meine eigene Unterschrift enthält, einfach behalten darf oder ggf. einfach vernichten darf oder, ob ich ihn tatsächlich zurück schicken muss. Gibt es in letzterem Fall eine Möglichkeit, wie ich den Vertrag ungültig machen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Ein Vertrag ist erst dann wirksam, wenn beide Vertragsparteien ihn unterzeichnet haben.

    Grundsätzlich stellt der vorliegende Vertrag ein Angebot dar. Wenn Du dieses Angebot ablehnst, unterschreibst Du einfach nicht, bzw. schickst den Vertrag nicht zurück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schick den Vertrag bloß nicht zurück. Teile dem Makler bzw. Vermieter lediglich mit das Du dich für das Angebot bedankst aber nicht mehr Interessiert bist.

    Im Prinzip kannst Du auch das lassen.

  • Ich habe diesen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, ihn aber noch nicht zurück geschickt, er befindet sich also nich in meinem Besitz.


    Sondern wo isser nun?

  • Hallo,

    ist doch keine große Sache. Entweder du entfernst die Seite mir deiner Unterschrift, oder streichst diese deutlich durch, oder du schickst den Vertrag gar nicht zurück und sagts denen, du hättest ihn schon weggeschmissen.

    Gruß
    H H

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