Beiträge von moonsafari

    Hallo,

    ich haben einen Mietvertrag erhalten, welcher vom Vermieter noch nicht unterzeichnet war. Ich habe diesen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, ihn aber noch nicht zurück geschickt, er befindet sich also nich in meinem Besitz. Nun habe ich es mir anders überlegt und würde das Mietverhältnis gerne nicht eingehen. Dies schrieb ich so auch dem Makler, welcher mich daraufhin gebeten hat, den UNunterschriebenen Vertrag zurückzuschicken. Da ich den Vertrag ja bereits unterschrieben haben, kann ich das ja schlecht tun.
    Meine Frage ist also, ob ich den Vertag, der ja momentan nur meine eigene Unterschrift enthält, einfach behalten darf oder ggf. einfach vernichten darf oder, ob ich ihn tatsächlich zurück schicken muss. Gibt es in letzterem Fall eine Möglichkeit, wie ich den Vertrag ungültig machen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!