Beiträge von Peani

    Wir haben im Oktober 2016 daa Schreiben bekommen und eine Woche später wurde die Haustür und die Briefkästen gemacht, der Rest war schon fertig.
    Wir haben zum 31.7.2017 gekündigt, am 28.5.2017.

    Die Balkongeländer wurden im April/Mai 2016 erneuert und die Haustür mit Briefkästen und Gegensprechanlage im Oktober.

    Hallo ihr lieben,

    ich bräuchte mal einen Rat von euch. Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird.

    Es wurden die Balkongeländer erneuert sowie die Haustüre mit Gegensprrchanlage und die Briefkästen. In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte. Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten.

    Da wir eh ausziehen wollten haben wir nun nach langem Suchen endlich was neues gefunden. Nun habe ich ihm am 28.5. die Kündigung persönlich gegeben( er wohnt mit im Haus). Er hat die Kündigung gelesen und meinte dass das Sonderkündigungsrecht sich auf die Mieterhöhung bezieht aber das wir trotzdem drei Monate kündigungsfrist einhalten müssen. Wir müssen jetzt nur ab ersten Juni nicht mehr Miete zahlen.

    Kann das so stimmen? Hat jemand von euch da Erfahrungen? Er wollte uns noch mit einem Nachmieter zum ersten August entgegen kommen aber bis jetzt ist noch nichts passiert.

    Liebe Grüße

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