Vermieterpfandrecht trotz Untermieter??

  • Eine Frage,

    Mal angenommen A wird von ihem Expartner Herr B aus der Wohnung Geräumt wegen angebliche Mietschulden die nachweislich nie bestand und macht die Möbel von Frau A als Vermieterpfandrecht geltend.
    Wie erfährt Frau A was mit ihren Möbeln und co die als Vermieterpfandrecht einbehalten wurde nun passiert?
    Die meisten Möbeln sind was ölter und Kaputt. Der Expatner B lies Frau A nur mit der Lüge Räumen weil diese ihn als Vater wegen Unterhalt angeben wollte weswegen Frau A sogar schon das Jugendamt unangemeldet vor der Tür hatte. Zum Glück aber konnte das Jugendamt sich direkt vom gegenteil überzeugen.
    Der Expartner Herr B hatte eine Bakannte von sich beauftragt und auf Frau A und dessen neuen Lebenspartner angesetzt um diese das Leben schwer zu amchen.

    Frau A ihre neuer Freund und ihre Kinder bekommen durch den extremen Rufmord keine wirkliche Wohnung mehr da diese schon seit über ein Jahr vergeblich suchte.
    Die auf Frau A angesetze Person hat unter anderem auch Sachen der Kinder von Frau A so wie die Musikinstromente ( zwei Klaviere ) als Vermieterpfandrecht einbehalten und gibt diese nicht wieder raus und das obwohl der Expartner von Frau A ein schreiben mit dem Vermerk machte das dieser nur die von ihm an sie Geschenkte Möbel und vor allem die Küche als Vermieterpfandrecht einbehält.

    Sollten die Sdachen angeblich Versteigert werden in wie fern bekommt man das überhaupt mit? Und ob das überhaupt Versteigert werden kann da das meiste schon lange kaputt ist und Herr B das nur aus reiner Schikane macht nach der angabe das er der Vater des älteren Kindes sei.

    Dazu kommt das diese auf uns angesetze Frau einiger unsere Kinderspielsachen zu gunsten ihrer Kinder einbehält was gar nichts mehr mit Vermieterpfandrecht zu tun hat.

    Achso im übrigen waren Frau A ihre Kinder und ihr neuer Freund nur Untermieter. Frau A hat gesagt bekommen das man kein Vermieterpfandrecht bei Untermieter geltend machen kann auser eventuell die sogenannte geliehene Möbel.

  • Hallo MileyHannah86,

    bitte stelle hier nur einzelne Fragen Mietrecht betreffend. Bürgerliches und/oder Sozial- oder Strafrecht wird hier nicht behandelt. Sorry.

  • Ok die einzelne Frage ist we bekommt man mit was mit den Sachen passiert die der Expartner einer Freundin als Vermieterpfandrecht an sich nahm passiert?
    Bekommt man überhaupt was mitgeteilt? Oder seht sie die sachen nie mehr? Allein die tatsache das die möbel älter und die meisten kaputt waren nicht mal Versteigert werden würden da diese es nicht wert weren.
    So wie auch die Sachen ihrer Kinder dürfen diese überhaupt an sich genommen werden?

  • Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe, hat dein Ex dich aus der Wohnung geschmissen und du bist ohne deine Möbel ausgezogen. Es gibt sicher auch keine vollstreckungsfähigen Schulden.

    Das alles hat mit einer ordentlichen Räumung und einem echten Vermieterpfandrecht nichts zu tun. Dein Ex hat dir deine Sachen weggenomen und macht damit scheinbar was er will. So gesehen, wird dir hier keiner helfen können. Es wäre auch müßif dir zu erklären, wie ein geregeltes Verfahren ablaufen würde, da dein Ex sich ohnehin nicht daran hält.

    Du hast eigentlich nur die Möglichkeit dich mit Hilfe eines Anwaltes zu wehren. Allerdings bezweifel ich, dass dies zeilführend ist.

    Gruß
    H H

  • Das Vermieterpfandrecht muss gegenüber dem Schuldner angekündigt/geltend gemacht werden.

    Das gleiche bei einer Räumung. Hier kannst Du dann Kontakt zum Gerichtsvollzieher oder Vermieter (je nach Räumungsart) aufnehmen und die Sachen auslösen.

    Der ganze Rest deines Beitrags hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    Zitat

    A hat gesagt bekommen das man kein Vermieterpfandrecht bei Untermieter geltend machen kann

    Quatsch. Der Begriff "Untermieter" taucht im Gesetz nicht mal auf. Mieter ist Mieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte. aber ich weios von ihm selbst das er unteranderem auch die hausverwaltung bestochen hat.
    angefangen hat der misst damit das man ihn als vater eintragen lassen wollte wegen unterhalt.

    Einmal editiert, zuletzt von MileyHannah86 (15. Juni 2017 um 20:23)

  • Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte.


    Ein Räumungstitel hat nicht zwangsweise etwas mit Mietschulden zu tun.

  • Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte. aber ich weios von ihm selbst das er unteranderem auch die hausverwaltung bestochen hat.

    Wie war die Kündigung und die folgende Räumungsklage begründet? Durch Mietrückstände? Oder aus anderen Gründen? Und was hat eine Hausverwaltung damit zu tun?

    So macht die Darstellung noch wenig Sinn.

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