Beiträge von koenich1984

    Danke erstmal für euer Interesse :)

    Ich wohne siet 4 Jahren in diesem Gebäude. Dies war Erstbezug nach Leerstand und Sanierung.
    Seit der ersten Abrechnung für das Jahr 2013 habe ich generell einen Widerspruch eingelegt. Auf den
    Einspruch 2013 wurde Seitens Verwaltung nicht reagiert. Seit der Abrechnung 2014 ist eine neue Verwaltung
    zuständig. Auch die Abrechnungen 2014 und 2015 habe ich widersprochen. Diese sind immer noch in Klärung.
    Bisher konnte ich eine Gesamtnachzahlung von ca. 2200€ auf 1500€ reduzieren.
    Allein in den offenen 1500€ fällt die Treppenhausreinigung mit insgesamt 600€ in die Kosten.
    Es liegen der Verwaltung ebenfalls keine Vergleichsangebote der Dienstleister vor.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo zusammen,

    ich bin nun schon eine Weile auf der Suche nach einer passenden Antwort. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Ich bin Mieter in einem 10 Parteien Wohngebäude. Der Posten Treppenhausreinigung wird derzeit über eine Fremdfirma geleistet. Da die Gesamtkosten der BK-Abrechnung sehr hoch sind, suche ich einen Weg die Zahlung dieses Posten zu meiden.

    • Dazu steht im Mietvertrag:
    Der Mieter übernimmt die Treppenhausreinigung sowie die Reinigung der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Räume entsprechend der Hausordnung, sowie nicht der Vermieter die Reinigung ausdrücklich übernimmt. Das erforderliche Reinigungsmaterial hat er sich auf eigene Kosten zu beschaffen.

    • Dazu steht in der Hausordnung:
    Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner … die Reinigung vorzunehmen.

    Da die Reinigung nicht ausdrücklich übernommen ist, in keiner Absprache oder schriftlichen Form mit mir beschlossen, bin ich der Auffassung selber in der Pflichterfüllung der Treppenhausreinigung zu stehen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die Kosten der Treppenhausreinigung überhaupt umlagefähig sind?

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand dazu eine Aussage tätigen könnte.

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!