Hallo zusammen, bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben.Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm
weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen. Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten
erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden.
Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen.
Danke für qualifizierte Antworten.
Gruß mieter 55
falsche qm Angabe
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mieter55 -
5. Juni 2017 um 18:54 -
Erledigt
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Hallo mieter55:
"bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben."
- Das glaube ich nicht."Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen."
- Wie hatte denn der Vermieter diesen Sachverhalt Dir ggü erklärt?"Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden."
- So steht zu befürchten. Wie lange wohnst Du denn dort schon?"Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen."
- Kann ich erst nach Beantwortung meiner Fragen sagen. -
Hallo zusammen, bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben.Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm
weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen. Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten
erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden.
Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen.
Danke für qualifizierte Antworten.
Gruß mieter 55Nenne den Vermieter lieber Eigentümer, ist korrekter.
Die falschen Angaben der qm in der Dachwohnung haben für Dich natürlich Nachteile. Es ist ein Unterschied, ob die NK z.B.durch 50 qm geteil werden oder durch 30 qm. Wenn Du die falsche Wohnungsgrösse der Dachwohnung beweisen kannst dann spreche den VM diesbezüglich an. Eine persönliche Klärung ist immer einem Rechtsakt vorzuziehen.
Sollte eine Klärung in diesem Sinne nicht möglich sein, kannst Du die NK anfechten. Vorausgesetzt Deine Behauptung ist nachweisbar.
Übrigens, qualifizierte bzw. rechtssichere Auskunft bekommst Du von einem RA, gegen Bezahlung.
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Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm
weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen.Nein, eher weil gemäß Wohnflächenverordnung die anrechenbare Grundfläche 30 m² geringer ist.
ZitatDass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten
erhöhen?Was heißt erhöhen? War die Wohnfläche zuvor größer?
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Hallo mieter55:
"bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben."
- Das glaube ich nicht.
Es ist aber so."Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen."
- Wie hatte denn der Vermieter diesen Sachverhalt Dir ggü erklärt?
Überhaupt nicht. Ich weiss dass vom Vormieter in dessen Mietvertrag eine andere qm Zahl steht."Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden."
- So steht zu befürchten. Wie lange wohnst Du denn dort schon?
Seit vier Jahren aber die Tochter ist erst vor 6 Monaten eingezogen."Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen."
- Kann ich erst nach Beantwortung meiner Fragen sagen.
Hoffe ich habe deine Fragen beantwortet -
Es hat nichts mit der Wohnflächenverordnung zu tun denn im alten Mietvertrag des Vormieters war eine völlig
andere qm Zahl angegeben. Außerdem kann bei einer Grundfläche von 117 qm, einer Dachneigung von 45 Grad,
durch die Abmauerung der Schräge und dessen Abrechnung kein Abzug von ca. 50 qm entstehen. Allein meine
Erfahrung als Maurer und Fliesenleger sagt mir dass. -
Es hat nichts mit der Wohnflächenverordnung zu tun denn im alten Mietvertrag des Vormieters war eine völlig
andere qm Zahl angegeben. Außerdem kann bei einer Grundfläche von 117 qm, einer Dachneigung von 45 Grad,
durch die Abmauerung der Schräge und dessen Abrechnung kein Abzug von ca. 50 qm entstehen. Allein meine
Erfahrung als Maurer und Fliesenleger sagt mir dass.Hallo,
beim Dachgeschoss ist man ruckzuck bei einer Wohnfläche von 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses. D.h. wenn deine Wohnung 117qm hat, könnte die darüberliegende "nur" 80 qm haben.
Aus deiner Beschreibung "Abzug von ca. 50qm", "30 qm zuwenig" gehe ich davon aus, dass der Vermieter wohl nur 67qm rechnet. Scheint tatsächlich relativ wenig zu sein. Du denkst aber es sind 30 qm mehr (damit 97qm), was mir wiederum zuviel erscheint. Aber wir werden hier ja relativ kurz gehalten mit Infos, so dass es schwer ist dir wirklich zu helfen. Ich denke allerdings, dass du um weniger Mehrbelastung streitest, als du denkst.
Gruß
H H -
Aber wir werden hier ja relativ kurz gehalten mit Infos, so dass es schwer ist dir wirklich zu helfen.
Somit sei dem TO ein Hinweis auf die Wohnflächenberechnungsverordnung erlaubt.
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Es hat nichts mit der Wohnflächenverordnung zu tun denn im alten Mietvertrag des Vormieters war eine völlig
andere qm Zahl angegeben. Außerdem kann bei einer Grundfläche von 117 qm, einer Dachneigung von 45 Grad,
durch die Abmauerung der Schräge und dessen Abrechnung kein Abzug von ca. 50 qm entstehen. Allein meine
Erfahrung als Maurer und Fliesenleger sagt mir dass.Natürlich hat das was Wohnflächenverordnung zu tun. Im Ausgangspost waren noch 30 m².
Alle Flächen mit lichter Raumhöhe von unter 2 m dürfen nur nur 50 % angerechnet werden und Flächen unter 1 m gar nicht. Da können bei einer DG-Wohnung mit Grundfläche 117 m² locker 30 m² zusammen kommen.
Welche Gesamtwohnfläche stand denn bisher in den Nebenkostenabrechnungen?
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Hallo HH,
habe mich nun schlau gemacht. Die Dachgeschosswohnung ist mit nur 45 qm angegeben.
Beim Vormieter war sie mit 75 qm angegeben! Das bedeutet bei der Kostenverteilung über qm
zahle ich automatisch mehr! -
Hallo HH,
habe mich nun schlau gemacht. Die Dachgeschosswohnung ist mit nur 45 qm angegeben.
Beim Vormieter war sie mit 75 qm angegeben! Das bedeutet bei der Kostenverteilung über qm
zahle ich automatisch mehr!Was steht bzw. stand denn nun als Gesamtwohnfläche des Hauses in den Abrechnungen? Das ist für dich entscheidend, nicht was als Wohnfläche im Mietvertrag der Mieter steht.
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Hallo HH,
habe mich nun schlau gemacht. Die Dachgeschosswohnung ist mit nur 45 qm angegeben.
Beim Vormieter war sie mit 75 qm angegeben! Das bedeutet bei der Kostenverteilung über qm
zahle ich automatisch mehr!
Ist ja logisch. Nun liegt es jedoch an Dir, Beweise über die tatsächliche Wohn-berechnungsfähige-Fläche zu erlangen. Im schlimmsten Fall könnte es so sein, dass das Gericht ein Gutachten anfordern wird. Aber das kann dauern... und kosten...:( -
Ist ja logisch. Nun liegt es jedoch an Dir, Beweise über die tatsächliche Wohn-berechnungsfähige-Fläche zu erlangen. Im schlimmsten Fall könnte es so sein, dass das Gericht ein Gutachten anfordern wird. Aber das kann dauern... und kosten...:(
Bis diese Sachlage geklärt ist kann der Fragesteller die Miete mit "Vorbehalt" überweisen, und nach endgültiger Klärung die Kosten/Miete entsprechend ausgleichen. Wäre auch ein Weg, denke ich.
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Bis diese Sachlage geklärt ist kann der Fragesteller die Miete mit "Vorbehalt" überweisen, und nach endgültiger Klärung die Kosten/Miete entsprechend ausgleichen. Wäre auch ein Weg, denke ich.
Die Miete? Eventuell. Die wohnflächenbasierenden Kosten der Betriebskostenabrechnungen auf jeden Fall. -
Hallo Berny, kurz zur Erklärung: Ich habe mich hier am 15.4.2016 angemeldet aber noch nie einen Beitrag verfasst oder eine Frage gestellt. Dass meinte ich mit " bin neu hier"
Gruß mieter 55 -
Die Gesamtwohnfläche ist von 304 qm auf 274 qm "geschrumpft"
Gruß mieter 55 -
Die Gesamtwohnfläche ist von 304 qm auf 274 qm "geschrumpft"
Der "schlaue" RA wird dann argumentieren:"30m² sind von 304m² weniger als 10% und somit noch innerhalb der Toleranz...:p -
Hallo Berny, die Gesamtwohnfläche des Hauses ist nicht die Wohnungsgröße. Hier wurde eine komplette Wohnung um 30 qm reduziert.
Die Wohnung wurde um ca. 40 % "verkleinert"! Möchte sehen wie ein RA dass mit 10% Toleranz erklären will
Gruß Heinz -
Die Gesamtwohnfläche ist von 304 qm auf 274 qm "geschrumpft"
Gruß mieter 55Dann muß der Vermieter die Kosten der "verschrumpften" 30 m² selbst tragen. So einfach ist das.
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Hallo Berny, kurz zur Erklärung: Ich habe mich hier am 15.4.2016 angemeldet aber noch nie einen Beitrag verfasst oder eine Frage gestellt. Dass meinte ich mit " bin neu hier"
Gruß mieter 55
OK, no problem.:) -
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