Beiträge von mieter55

    kurz erklärt: wohne in einen Dreifamilienhaus. Vermieter wohnt auch im Haus, Die Grundsteuer

    für dieses Haus beträgt 434 €. Auf meiner Jahresabrechnung steht "anteilig 183 € " für meine

    Wohnung. Kann mir jemand erklären wie dieser Betrag zustande kommt?

    Hallo Berny, die Gesamtwohnfläche des Hauses ist nicht die Wohnungsgröße. Hier wurde eine komplette Wohnung um 30 qm reduziert.
    Die Wohnung wurde um ca. 40 % "verkleinert"! Möchte sehen wie ein RA dass mit 10% Toleranz erklären will
    Gruß Heinz

    Hallo Berny, kurz zur Erklärung: Ich habe mich hier am 15.4.2016 angemeldet aber noch nie einen Beitrag verfasst oder eine Frage gestellt. Dass meinte ich mit " bin neu hier"
    Gruß mieter 55

    Hallo HH,
    habe mich nun schlau gemacht. Die Dachgeschosswohnung ist mit nur 45 qm angegeben.
    Beim Vormieter war sie mit 75 qm angegeben! Das bedeutet bei der Kostenverteilung über qm
    zahle ich automatisch mehr!

    Es hat nichts mit der Wohnflächenverordnung zu tun denn im alten Mietvertrag des Vormieters war eine völlig
    andere qm Zahl angegeben. Außerdem kann bei einer Grundfläche von 117 qm, einer Dachneigung von 45 Grad,
    durch die Abmauerung der Schräge und dessen Abrechnung kein Abzug von ca. 50 qm entstehen. Allein meine
    Erfahrung als Maurer und Fliesenleger sagt mir dass.

    Hallo mieter55:

    "bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben."
    - Das glaube ich nicht.
    Es ist aber so.

    "Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen."
    - Wie hatte denn der Vermieter diesen Sachverhalt Dir ggü erklärt?
    Überhaupt nicht. Ich weiss dass vom Vormieter in dessen Mietvertrag eine andere qm Zahl steht.

    "Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden."
    - So steht zu befürchten. Wie lange wohnst Du denn dort schon?
    Seit vier Jahren aber die Tochter ist erst vor 6 Monaten eingezogen.

    "Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen."
    - Kann ich erst nach Beantwortung meiner Fragen sagen.


    Hoffe ich habe deine Fragen beantwortet

    Hallo zusammen, bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben.Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm
    weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen. Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten
    erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden.
    Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen.
    Danke für qualifizierte Antworten.
    Gruß mieter 55

    Möchte mich für die Antworten bedanken. Soetwas hilft Allerdings gibt es auch Ausnahmen wie der Beitrag (wenn man es so nennen mag) von "Kolinum". So eine lapidare Antwort kann man sich sparen denn dass hätte auch der Dümmste gewusst.
    Aber es gibt ja zum Glück noch andere vernünftige Antworten. Nochmals Danke!

    Ein Dreifamilienhaus. Vermieter (mit Frau und Tochter) wohnt im Erdgeschoss. Wir (2 Personen) wohnen im 1.Stock.
    Dachgeschoss ist auch bewohnt (2 Personen). Wir wohnen seit 3 Jahren hier, Leute im Dachgeschoss seit 12 Jahren.
    Die Tochter des Vermieters (30 Jahre alt) möchte nun ins Dachgeschoss ziehen weil diese Wohnung auch wesentlich kleiner ist (eben auch viel billiger) als unsere. Nun hat der Vermieter den Bewohnern der Dachgeschosswohnung gekündigt (Eigenbedarf für die Tochter). Die Bewohner der Dachgeschosswohnung sind nun der Meinung er sollte doch uns kündigen damit sie einen Stock tiefer in unsere Wohnung ziehen könnten und dadurch ja die Dachgeschosswohnung für seine Tochter auch frei würde. Ist so etwas zulässig und darf der Vermieter uns kündigen? Möchte noch erwähnen
    das die Mietverträge unbefristet sind.

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