Hallo zusammen!
Unser Vermieter hat uns am 9.4 einen Brief geschickt, indem er uns eine Mieterhöhung erklärt, welche ab dem 1.6 wirksam sein soll. In diesem Brief gab es aber keine Begründung für die Mieterhöhung. Er wurde nur gesagt, dass die gesetzliche Voraussetzung(in den letzten 15 Monaten keine Mieterhöhung und in den letzten 3 Jahren keine Erhöhung um mehr als 20%) eingehalten sind.
Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt, da dies keine rechtswirksame Mieterhöhung ist.
In diesem Monat(also Mai) haben wir haben wir die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt(also zum 31.8). Das Kündigungsschreiben haben wir lediglich per Einschreiben versendet und leider keinen Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Der Brief wurde am 24.5 zugestellt.
Heute(31.5) kam ein Brief vom unserem Vermieter an, indem er uns erneut eine Mieterhöhung erklärt, welche ebenfalls zum 1.6 wirksam sein soll. Allerdings erklärt er in diesem Brief, dass unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Als Anhaltspunkt für die Vergleichsmiete hat er sich am Mietspiegel der Stadt Aachen orientiert (Es wurden keine Dokumente diesbezüglich beigefügt).
Der Brief hat ebenfalls ein Datum vom 9.4! Dies entspricht offensichtlich nicht der Wahrheit, außerdem wurde der Brief auch am 30.5 verschickt(Poststempel).
Trotz mündlicher Zustimmung per Telefon, hat der Vermieter uns noch keine Bestätigung des Kündigungsschreiben geschickt und wir befürchten, dass er uns auch keine Bestätigung schicken wird, falls wir nicht der Mieterhöhung zustimmen.
Nun zu meinen Fragen:
Die Mieterhöhung dürfte doch nicht rechtswirksam sein, da sie erst heute am 31.5. zugestellt wurde und schon zum 1.6 wirksam sein soll, oder?
Außerdem ist die Orientierung an dem Mietspiegel der Stadt Aachen nur eine Begründung der Mieterhöhung und keine endgültiger Beweis, oder? Zusätzlich wurden keine Verweise genannt und auch kein Gutachter beauftragt.
Was können wir tun, falls der Vermieter uns nicht die Bestätigung des Kündigungsschreiben schickt?
Wie genau müssen wir jetzt vorgehen? Erneut Widerspruch einlegen, da die Überlegungsfrist nicht eingehalten wurde?
Wir sind dankbar für alle Tipps und Meinungen!
Grüße ![]()