rechtswidrige Mieterhöhung

  • Hallo zusammen!

    Unser Vermieter hat uns am 9.4 einen Brief geschickt, indem er uns eine Mieterhöhung erklärt, welche ab dem 1.6 wirksam sein soll. In diesem Brief gab es aber keine Begründung für die Mieterhöhung. Er wurde nur gesagt, dass die gesetzliche Voraussetzung(in den letzten 15 Monaten keine Mieterhöhung und in den letzten 3 Jahren keine Erhöhung um mehr als 20%) eingehalten sind.
    Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt, da dies keine rechtswirksame Mieterhöhung ist.

    In diesem Monat(also Mai) haben wir haben wir die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt(also zum 31.8). Das Kündigungsschreiben haben wir lediglich per Einschreiben versendet und leider keinen Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Der Brief wurde am 24.5 zugestellt.

    Heute(31.5) kam ein Brief vom unserem Vermieter an, indem er uns erneut eine Mieterhöhung erklärt, welche ebenfalls zum 1.6 wirksam sein soll. Allerdings erklärt er in diesem Brief, dass unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Als Anhaltspunkt für die Vergleichsmiete hat er sich am Mietspiegel der Stadt Aachen orientiert (Es wurden keine Dokumente diesbezüglich beigefügt).
    Der Brief hat ebenfalls ein Datum vom 9.4! Dies entspricht offensichtlich nicht der Wahrheit, außerdem wurde der Brief auch am 30.5 verschickt(Poststempel).

    Trotz mündlicher Zustimmung per Telefon, hat der Vermieter uns noch keine Bestätigung des Kündigungsschreiben geschickt und wir befürchten, dass er uns auch keine Bestätigung schicken wird, falls wir nicht der Mieterhöhung zustimmen.


    Nun zu meinen Fragen:
    Die Mieterhöhung dürfte doch nicht rechtswirksam sein, da sie erst heute am 31.5. zugestellt wurde und schon zum 1.6 wirksam sein soll, oder?

    Außerdem ist die Orientierung an dem Mietspiegel der Stadt Aachen nur eine Begründung der Mieterhöhung und keine endgültiger Beweis, oder? Zusätzlich wurden keine Verweise genannt und auch kein Gutachter beauftragt.

    Was können wir tun, falls der Vermieter uns nicht die Bestätigung des Kündigungsschreiben schickt?

    Wie genau müssen wir jetzt vorgehen? Erneut Widerspruch einlegen, da die Überlegungsfrist nicht eingehalten wurde?


    Wir sind dankbar für alle Tipps und Meinungen!

    Grüße :)

  • Zitat

    Was können wir tun, falls der Vermieter uns nicht die Bestätigung des Kündigungsschreiben schickt?

    Nichts, denn das muß er nicht.

    Ihr habt einen Nachweis das die Kündigung dem Vermieter am 24.5. zugegangen ist. Das reicht. Damit endet der Vertrag am 31.8.

  • Nichts, denn das muß er nicht.

    Ihr habt einen Nachweis das die Kündigung dem Vermieter am 24.5. zugegangen ist. Das reicht. Damit endet der Vertrag am 31.8.

    Danke erst einmal!

    Reicht das denn auch? Wir haben ja nur einen Nachweis, dass etwas am 24.5 angekommen ist und können den Inhalt nicht beweisen. Laut Internet ist nur der Gerichtsvollzieher rechtlich wirksam, da der Vermieter behaupten könnte, dass nur ein leeres Blatt im Briefumschlag war. Das ist natürlich nicht üblich, aber unserem Vermieter traue ich leider alles zu..

    Grüße

  • Wir haben ja nur einen Nachweis, dass etwas am 24.5 angekommen ist und können den Inhalt nicht beweisen. Laut Internet st nur der Gerichtsvollzieher rechtlich wirksam, da der Vermieter behaupten könnte, dass nur ein leeres Blatt im Briefumschlag war.


    Wenn Ihr schon soweit seid... und denkst Du, dass ein Richter sowas dem VM abnimmt? :eek:
    Ihr werdet doch wohl sicher eine Kopie Eures Schreibens haben und könnt glaubhaft machen, dass Ihr schon in der Lage gewesen seid, einen Einschreibebrief zu versenden...?
    Schliesse mich Anitari's Posting an.

  • Wenn Ihr schon soweit seid... und denkst Du, dass ein Richter sowas dem VM abnimmt? :eek:
    Ihr werdet doch wohl sicher eine Kopie Eures Schreibens haben und könnt glaubhaft machen, dass Ihr schon in der Lage gewesen seid, einen Einschreibebrief zu versenden...?
    Schliesse mich Anitari's Posting an.

    Das denke ich auch nicht, aber um sicher zu gehen, habe ich hier nochmal nachgefragt :)

  • Noch'n Tipp: Per Einschreibebrief verschicken.

    Haben wir getan, und werden wir auch bei dem kommenden Widerspruch machen, welcher wohl offensichtlich ist.
    Danke für die Antworten :)

  • Hallo,

    ihr braucht der Erhöhung nicht zu widersprechen, da es sich bei der Mieterhöhung nicht um eine einseitige Erklärung handelt. Damit die Mieterhöhung wirksam ist müsstet ihr dieser zustimmen, oder konkludent handeln (die Erhöhung bezahlen).

    Damit alle wissen, woran sie sind, solltet ihr dem Vermieter aber mitteilen, dass ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt und nochmal erwähnen, dass ihr ja zum 31.08. gekündigt habt und so lange die bisherige Miete zahlen werdet. Das würde ich als Einwurfeinschreiben machen.

    Wenn ihr dem Vermieter allerdings nicht traut könnt ihr die Kündigung auch erneut zustellen. Wenn sie dem Vermieter bis Samstag 3.6. zugeht gilt sie noch zum 31.08.. Zustellen kann auch durch einen Boten (irgendein Freund/Bekannter), der sich den Inhalt kurz ansieht und bestätigen kann, dass er eine Kündigung in den Kasten geworfen hat. Das würde sogar nach funktionieren, wenn ein Bekannter für euch heute noch ein Einwurfeinschreiben losschickt.

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!