Noch'n Tipp: Per Einschreibebrief verschicken.
Haben wir getan, und werden wir auch bei dem kommenden Widerspruch machen, welcher wohl offensichtlich ist.
Danke für die Antworten ![]()
Noch'n Tipp: Per Einschreibebrief verschicken.
Haben wir getan, und werden wir auch bei dem kommenden Widerspruch machen, welcher wohl offensichtlich ist.
Danke für die Antworten ![]()
Wenn Ihr schon soweit seid... und denkst Du, dass ein Richter sowas dem VM abnimmt? :eek:
Ihr werdet doch wohl sicher eine Kopie Eures Schreibens haben und könnt glaubhaft machen, dass Ihr schon in der Lage gewesen seid, einen Einschreibebrief zu versenden...?
Schliesse mich Anitari's Posting an.
Das denke ich auch nicht, aber um sicher zu gehen, habe ich hier nochmal nachgefragt ![]()
Nichts, denn das muß er nicht.
Ihr habt einen Nachweis das die Kündigung dem Vermieter am 24.5. zugegangen ist. Das reicht. Damit endet der Vertrag am 31.8.
Danke erst einmal!
Reicht das denn auch? Wir haben ja nur einen Nachweis, dass etwas am 24.5 angekommen ist und können den Inhalt nicht beweisen. Laut Internet ist nur der Gerichtsvollzieher rechtlich wirksam, da der Vermieter behaupten könnte, dass nur ein leeres Blatt im Briefumschlag war. Das ist natürlich nicht üblich, aber unserem Vermieter traue ich leider alles zu..
Grüße
Hallo zusammen!
Unser Vermieter hat uns am 9.4 einen Brief geschickt, indem er uns eine Mieterhöhung erklärt, welche ab dem 1.6 wirksam sein soll. In diesem Brief gab es aber keine Begründung für die Mieterhöhung. Er wurde nur gesagt, dass die gesetzliche Voraussetzung(in den letzten 15 Monaten keine Mieterhöhung und in den letzten 3 Jahren keine Erhöhung um mehr als 20%) eingehalten sind.
Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt, da dies keine rechtswirksame Mieterhöhung ist.
In diesem Monat(also Mai) haben wir haben wir die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt(also zum 31.8). Das Kündigungsschreiben haben wir lediglich per Einschreiben versendet und leider keinen Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Der Brief wurde am 24.5 zugestellt.
Heute(31.5) kam ein Brief vom unserem Vermieter an, indem er uns erneut eine Mieterhöhung erklärt, welche ebenfalls zum 1.6 wirksam sein soll. Allerdings erklärt er in diesem Brief, dass unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Als Anhaltspunkt für die Vergleichsmiete hat er sich am Mietspiegel der Stadt Aachen orientiert (Es wurden keine Dokumente diesbezüglich beigefügt).
Der Brief hat ebenfalls ein Datum vom 9.4! Dies entspricht offensichtlich nicht der Wahrheit, außerdem wurde der Brief auch am 30.5 verschickt(Poststempel).
Trotz mündlicher Zustimmung per Telefon, hat der Vermieter uns noch keine Bestätigung des Kündigungsschreiben geschickt und wir befürchten, dass er uns auch keine Bestätigung schicken wird, falls wir nicht der Mieterhöhung zustimmen.
Nun zu meinen Fragen:
Die Mieterhöhung dürfte doch nicht rechtswirksam sein, da sie erst heute am 31.5. zugestellt wurde und schon zum 1.6 wirksam sein soll, oder?
Außerdem ist die Orientierung an dem Mietspiegel der Stadt Aachen nur eine Begründung der Mieterhöhung und keine endgültiger Beweis, oder? Zusätzlich wurden keine Verweise genannt und auch kein Gutachter beauftragt.
Was können wir tun, falls der Vermieter uns nicht die Bestätigung des Kündigungsschreiben schickt?
Wie genau müssen wir jetzt vorgehen? Erneut Widerspruch einlegen, da die Überlegungsfrist nicht eingehalten wurde?
Wir sind dankbar für alle Tipps und Meinungen!
Grüße ![]()
Falls es noch wen interessiert, wir können die Wohnung jetzt beziehen und wir haben eine Mietminderung von 70% bekommen ![]()
Grüße
Danke für eure Meinungen!
Eingezogen sind wir auch nicht weil der Vermieter immer gesagt hat dass die Wohnung die kommenden Tage fertig sein wird. Aber das tut ja jetzt auch nichts mehr zur Sache.
Der Vermieter hat uns selber gesagt dass da sehr wahrscheinlich Schimmel drin ist, da die Filter nicht ausgewechselt wurden. Natürlich sollen nur die Filter gewechselt werden und nicht der gesamte Lüfter.
Grüße
Hallo zusammen,
hier unsere Situation:
Zum 1.4 mieten wir(2 Stundenten) eine 2er WG in einem Studentenwohnheim. Eine vorherige Besichtigung war seitens der Verwaltung nicht möglich.
In der Wohnung sind einige Mängel wie zum Beispiel ein stark verdreckter Teppichboden, kaputte Heizung, Wasserfleck an der Decke durch ein Wasserschaden etc.
Diese Mängel wurden sofort dem Vermieter mitgeteilt, woraufhin er in die Wohnung kam und sie sich selbst angeschaut hat. Er hat allen Mängeln zugestimmt und beauftragt neue Böden verlegen zu lassen und eine Reinigungsfirma die Wohnung professionell zu reinigen (Die Wohnung ist sehr verdreckt und es ist sehr wahrscheinlicher Schimmel im Badezimmerlüfter, da diese 2 Jahre nicht gewechselt wurden).
Da die Böden neu gemacht werden müssen können wir praktisch gesehen noch nicht in die Wohnung einziehen.
Heute(19.4.) wurde bis auf die kaputte Heizung noch nichts von den Mängeln behoben, sodass wir immer noch nicht eingezogen sind.
In diesem Fall haben wir doch sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf Mietminderung, oder?
Wir würden gerne ein paar Meinungen oder Tipps von euch hören! ![]()
Danke im voraus!
Grüße
PS:
Mietvertrag: "Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung
der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese aufgrund
einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen
Modernisierung nach § 555 b Nr. 1 BGB dient."
Ein neuer Boden sollte doch nicht darunter fallen, oder?
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