Tür defekt

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und hab auch gleich die erste Frage.
    Und zwar geht es um unsere Wohnungstür.
    Am 18.1.2017 mussten wir feststellen das unsere Tür, die ohnehin schon immer schwer zu schließen ging, nun defekt war. Ich kam nach Hause und schloss die Tür ganz normal auf und dabei ist sie aufgesprungen und ein Stück der Zarge und das schließblech lagen auf dem Boden.
    Ich dachte zu erst an Einbruch, das konnte aber schnell widersprochen werden, da ja abgeschlossen war.
    Also Vermieter angerufen (die ihren Sitz 50km entfernt haben und immer erst Rücksprache mit dem Eigentümer halten müssen, welcher nochmals 400km weiter weg wohnt) und das sofort gemeldet, nach dem Telefonat hab ich das auch nochmal schriftlich festgehalten und zur Vermietung geschickt.
    Von der Seite aus hieß es dann ich solle ein Tischler anrufen und den Kostenvoranschlag an die Vermietung schicken.
    Ergebnis vom Tischler:
    Unsere Wohnungstür ist ne normale Zimmertür, die sogar noch gekürzt ist, ohne Klimaklasse. Dadurch das wir bei uns knapp 23 Grad in der Wohnung hatten und damals draußen Minusgrade herrschten hat sich die Tür wohl so verzogen das es alles aus der Zarge raus gerissen hat.

    Nach langem vertrösten hab ich der Vermietung ein Limit gestellt welches bis zum 15.05.2017 ging, falls die sie nicht reparieren das wir den Tischler beauftragen und das von der Miete abziehen. Am 15.05. meldete die Vermietung sich dann endlich das sie am 16.05.2017 vorbei kommen sich das anschauen.
    Soweit so gut, die also da gewesen sich das angeguckt und gleich gesagt das sei Eigenverschulden, ich war leider auf Arbeit und meine Freundin musste das übernehmen, sie ist da leider nicht so das sie da gleich sagt nee, der Tischler hat uns das auch bestätigt das das von der "Zimmertür als wohnungstür" kommt.
    Der Vermieter meinte dann noch, gut wir wollen uns nicht rum streiten, die zarge bezahlen wir, die Tür bleibt aber.
    Ich muss noch dazu sagen, die Tür ist wirklich so verbogen das man oben wie unten reingucken kann und sie nur im Bereich schloss relativ dicht ist.
    Nun sind wieder zwei Wochen vergangen und es tut sich wieder nichts, wie können wir noch vorgehen?

    Das war mal die Kurzfassung, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe richtig die Schnauze voll von denen.

    Gruß
    Matthias

  • Hallo,

    es gilt gemietet, wie gesehen. D.h. die Tür ist so wie sie ist und ihr habt keinen Anspruch darauf, dass die Tür getauscht wird.

    Bei der Reparatur sieht es natürlich anders aus. Dafür ist der Vermieter zuständig. Allerdings wird er nicht sonderlich motiviert sein, wenn die Mieter ihn gleich damit überfällt, dass die Tür eine Zimmertür sei, ohne Klimaklasse (was auch immer das ist) usw..

    Was ihr machen könnt ist, den Vermieter zu fragen, wann die Zarge repariert wird und evtl anbieten, dass ihr den Termin mit dem Tischler macht.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    es gilt gemietet, wie gesehen. D.h. die Tür ist so wie sie ist und ihr habt keinen Anspruch darauf, dass die Tür getauscht wird.

    Bei der Reparatur sieht es natürlich anders aus. Dafür ist der Vermieter zuständig. Allerdings wird er nicht sonderlich motiviert sein, wenn die Mieter ihn gleich damit überfällt, dass die Tür eine Zimmertür sei, ohne Klimaklasse (was auch immer das ist) usw..

    Was ihr machen könnt ist, den Vermieter zu fragen, wann die Zarge repariert wird und evtl anbieten, dass ihr den Termin mit dem Tischler macht.

    Gruß
    H H

    (Auch) ich musste mich erst mal über die Klimaklassen informieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Klimaklasse Was es nicht ales gibt...
    Was die Zargenreparatur betrifft, würde ich jedenfalls ein Sicherheits-Winkelschliessblech https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_2_20?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=sicherheits+schliessblech&sprefix=sicherheits+schliess%2Caps%2C208&crid=2M4PCOY7PUZHZ einbauen.

  • Hallo,
    Bis heute hat sich noch nichts getan, auch nach mehrmaligen anrufen nicht. Es hat sich keiner gemeldet der die Zarge auswechselt oder ähnliches:mad:

    Wie man im Berny seinem link nachlesen kann geht es bei der Klimaklasse darum das die Tür die Temperaturunterschiede ausgleichen kann, sag ich jetzt mal, da wir nur eine einfache Zimmertür als Wohnungstür haben hat diese keine Klimaklasse und verzieht sich bei den unterschiedlichen Temperaturen.

    Ok, was kann ich dann noch machen, muss mich scheinbar damit abfinden das nur die Zarge und nicht die Tür getauscht wird. Jedoch zieht es dort ja rein und im Winter heize ich dann den Hausflur mit, wie sieht es da mit einer Mietminderung aus?

  • Hallo Matthias1990,
    ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden schildern, seit wann er ihm bekannt ist, und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen und evtl. Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

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