Hallo wir haben dieses Jahr unsere Mietwohnung fristgerecht zum 31.03.2017 gekündigt.
In unseren Kündigungsschreiben hatte wir mehrere Termine für die Abnahme der Wohnung vorgeschlagen.
Da aber die Hausverwaltung keinen unserer Termine wahrnehmen konnte/wollte sind wir in dem Monat April gerutscht.
Alles gut Wohnung wurde abgenommen.
Letzte Woche haben wir Post bekommen das wir die Tage im April Miete nachzahlen sollen/müssen ?
Muss ich das ?
Wer ist hier im Recht ?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Martin