Viemiter verkauft Haus wobei ich seit einem Monat erst Mieter bin

  • Hallo liebes Forum,

    Ich bin vor ca. 1 Monat in meine neue Wohnung gezogen. Und im Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 3 Jahren hinterlegt.
    Nun hat der Vermieter mir gesagt, dass das Haus verkauft wird/ist. Und morgen soll der neue Hauseigentümer mit dem Makler vorbeikommen und möchten sich die Wohnung besichtigen.
    Dabei möchte man wohl auch den Verbleib über mich in der Wohnung klären.
    Nur zur Info: Der Vermieter und ich leben in einem ein Familienhaus. Wobei nach der Haustür geradeaus die Tür zum Vermieter geht und ich muss nach oben und habe dort meine eigene Tür habe.
    Also kann der neue Vermieter meine Wohnung einfach so kündigen (z.B. durch Eigenbedarf) oder habe ich noch eine Chance durch die Mindestlaufzeit meiner Wohnung in der Wohnung länger zu bleiben?
    Weil ich will ungerne nach 4 Monaten wieder aus meiner Wohnung raus :(

    Danke und Gruß
    Dekorti

  • Hallo dekorti,
    ich würde den neuen Hauseigentümer fragen, ob er bereits als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wurde Dir von Deinem Noch-Vermieter der neue VM bereits namentlich benannt?

  • Hi Berny,
    leider habe ich dies bezüglich noch keine Information bekommen. Ich werde wohl morgen mehr Information bekommen. Ich wollte nur nicht unvorbereitet morgen auftreten.

  • Zitat

    Und im Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 3 Jahren hinterlegt.

    Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht.

    Zitat

    Und morgen soll der neue Hauseigentümer mit dem Makler vorbeikommen und möchten sich die Wohnung besichtigen.

    Das wird eher ein Interessent sein der das Haus vielleicht kaufen möchte.

    Zitat

    Also kann der neue Vermieter meine Wohnung einfach so kündigen (z.B. durch Eigenbedarf) oder habe ich noch eine Chance durch die Mindestlaufzeit meiner Wohnung in der Wohnung länger zu bleiben?

    Wenn die wirksam ist, ja.

    Denn der neue Eigentümer muß den Vertrag so übernehmen und fortführen wir er ist.

    Ein neuer Vertrag ist nicht nötig. Falls dann der Verkauf über die Bühne gegangen ist und der Käufer rechtmäßiger Eigentümer ist, keinen neuen Vertrag unterschreiben!

  • Danke für die Antworten schon mal :)

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    Hier ist der genaue Wortlaut.

  • Danke für die Antworten schon mal :)

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    Hier ist der genaue Wortlaut.

    Ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht an den sich auch der neue Eigentümer halten muß.

    Darum noch mal der Hinweis keinen neuen Vertrag zu unterschreiben!

    Es wird gerne mal versucht Mietern einzureden das bei Eigentümerwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muß.

    Das ist Humbug.

  • Also darf der Vertrag auch nicht aufgrund Eigenbedarf gekündigt werden?

    Nicht so lange der Kündigungsverzicht läuft.

    Übrigens auch nicht aus anderen Gründen die keine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    Und Du kannst natürlich auch nicht eher fristgerecht kündigen.

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