Also darf der Vertrag auch nicht aufgrund Eigenbedarf gekündigt werden?
Beiträge von dekorti
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Danke für die Antworten schon mal

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Hier ist der genaue Wortlaut. -
Hi Berny,
leider habe ich dies bezüglich noch keine Information bekommen. Ich werde wohl morgen mehr Information bekommen. Ich wollte nur nicht unvorbereitet morgen auftreten. -
Hallo liebes Forum,
Ich bin vor ca. 1 Monat in meine neue Wohnung gezogen. Und im Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 3 Jahren hinterlegt.
Nun hat der Vermieter mir gesagt, dass das Haus verkauft wird/ist. Und morgen soll der neue Hauseigentümer mit dem Makler vorbeikommen und möchten sich die Wohnung besichtigen.
Dabei möchte man wohl auch den Verbleib über mich in der Wohnung klären.
Nur zur Info: Der Vermieter und ich leben in einem ein Familienhaus. Wobei nach der Haustür geradeaus die Tür zum Vermieter geht und ich muss nach oben und habe dort meine eigene Tür habe.
Also kann der neue Vermieter meine Wohnung einfach so kündigen (z.B. durch Eigenbedarf) oder habe ich noch eine Chance durch die Mindestlaufzeit meiner Wohnung in der Wohnung länger zu bleiben?
Weil ich will ungerne nach 4 Monaten wieder aus meiner Wohnung raus
Danke und Gruß
Dekorti
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