Fristlose Kündigung Untermietvertrag

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Person A (Hauptmieter) mietet eine 2 Zimmer Wohnung an und vermietet eines der Zimmer unmöbliert an Person B unter. (WG)
    Der Untermietvertrag wurde zum 1.11.16 abgeschlossen (unbefristet). Monatsmiete warm beträgt 335€

    Nun wurde von Person B seit April 2017 keine Miete mehr an Hauptmieter A gezahlt, worauf Hauptmieter A, unter Berufung auf §543 BGB, Untermieter B fristlos Kündigen möchte.

    B hat nun jedoch einen Tag vor geplanter Aushändigung der Kündigung dem Hauptmieter A 330€ (5€ weniger als Monatsmiete, 340€ noch ausstehend) bar auf den Tisch gelegt. Ohne Quittung, Unterschrift oder ähnliches, nur mit dem mündlichen Hinweis, das sei die Miete.

    Ist Person A weiterhin in der Lage fristlos zu kündigen, da weiterhin ein "nicht unerheblicher" Teil der Miete fehlt? (BGB §569 (3) 1.)
    Es gab keine schriftliche Mahnungen, nur mündliche Ermahnungen.


    Desweiteren wurde im Untermietvertrag festgehalten, dass die Mietkaution in Höhe von 2 Kaltmieten (250€ + 250€) bis zum 1.12.16 zu erbringen ist. Dass Person B diese Zahlung auf 3 aufeinander folgende Monate aufteilen darf ist bewusst, jedoch nicht vertraglich festgehalten.
    Diese Kaution von 500€ wurde jedoch bis heute nicht beglichen. Auch nicht teilweise.
    Steht Person A auch hier ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §569 2a BGB zu oder nicht?

    Gibt es noch weitere Möglichkeiten das Untermietverhältnis schnell zu beenden?

    Beste Grüße

  • Zitat

    Person A (Hauptmieter) mietet eine 2 Zimmer Wohnung an und vermietet eines der Zimmer unmöbliert an Person B unter.

    Ja. Eine nachweisbare Abmahnung, wenn auch nicht vorgeschrieben, wäre besser.

    Zitat

    Desweiteren wurde im Untermietvertrag festgehalten, dass die Mietkaution in Höhe von 2 Kaltmieten (250€ + 250€) bis zum 1.12.16 zu erbringen ist. Dass Person B diese Zahlung auf 3 aufeinander folgende Monate aufteilen darf ist bewusst, jedoch nicht vertraglich festgehalten.
    Diese Kaution von 500€ wurde jedoch bis heute nicht beglichen. Auch nicht teilweise.
    Steht Person A auch hier ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §569 2a BGB zu oder nicht?

    Ja. Allerdings darf Mietrückstand und Kaution nicht zusammenaddiert werden.

    Zitat

    Gibt es noch weitere Möglichkeiten das Untermietverhältnis schnell zu beenden?

    Nur per Aufhebungsvertrag dem beide Parteien zustimmen.

  • Danke für die Antwort.

    - Also eine Abmahnung wäre hilfreich aber keine Pflicht. Wie darf ich das verstehen?

    - Das beides nicht addiert werden darf ist klar. Trotzdem sind sowohl fehlende Miete und fehlende Kaution beides für sich betrachtet Gründe fristlos zu kündigen?

    Beste Grüße

  • Hallo livebattle,
    nur zur Information: Mietrecht kennt keine Personen wie von Dir bezeichnet. Es "gibt" auch in diesem von Dir beschrieben Fall lediglich Mieter und Vermieter. Meiner Vorposterin schliesse ich mich an.

  • Danke,
    ja mir ist bewusst, dass es lediglich Mieter und Vermieter gibt. Habe Untermieter und Hauptmieter nur genutzt um die Wohnsituation anschaulicher dar zu stellen.

    Beste Grüße


  • - Also eine Abmahnung wäre hilfreich aber keine Pflicht. Wie darf ich das verstehen?

    Naja, genau so. Für eine fristlose Kündigung ist eine Abmahnung rechtlich nicht notwendig, d.h. die Kündigung ist auch ohne eine solche gültig (bei Vorliegen eines entsprechendes Grundes). Trotzdem sehen es u.U. Richter gerne, wenn sie vorliegt.
    Gerade die Kaution ist ein nettes Beispiel: hier wurde seit November toleriert, dass keine Raten gezahlt wurden. Es ist ebenfalls nicht nachweisbar, dass dieser Rückstand jemals angemahnt wurde. Jetzt soll er, nach 6 Monaten, der Grund sein, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht zumutbar ist und deshalb fristlos beendet werden muss? Das nimmt so vermutlich kein Richter mehr ab. Anders könnte es aussehen, wenn nachweislich mit dem Rückstand der 1. Rate mehrfach angemahnt wurde und trotzdem nichts passiert ist. Dann könnte die Fortsetzung des Mietverhältnisses tatsächlich nicht zumutbar sein.


    Zitat


    - Das beides nicht addiert werden darf ist klar. Trotzdem sind sowohl fehlende Miete und fehlende Kaution beides für sich betrachtet Gründe fristlos zu kündigen?

    Die Kaution würde ich hier zumindest als zweifelhaft sehen, siehe Ausführung oben. Die ausstehende Miete könnte noch gehen, da das noch nicht so lange läuft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!