Beiträge von Clavis

    Hallo,

    mir drängen sich 2 Fragen auf:

    1. Hattest du den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt oder hast du aufgrund eines bereits inseriertes Objekt hin den Makler kontaktiert? (spielt das ganze im Jahr 2017?)
    2. Wie lautet der genaue Wortlaut der Reservierungsvereinbarung?

    Gruß,
    anonym2

    Hallo anonym2,

    1. ich habe nicht beauftragt; das Objekt war im Lokalteil einer Zeitung inseriert (Vermieter beauftragte Makler).
    2. welche Teile interessieren dich besonders? Die Vereinbarung beschreibt das Objekt, die Kaltmiete, Einzugstermin etc. und verpflichtet den Makler, für die Dauer der Vereinbarung das Objekt keinen anderen Interessenten zu zeigen. Die Entschädigungsregelung lautet: "Will der Auftraggeber von der Anmietung des o.g. Objekts Abstand nehmen, hat er hierfür eine Entschädigung in Höhe von 2.050 EUR inkl. USt (eine Monatskaltmiete) an den Vermittler zu zahlen. Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Zeitpunkts der Erklärung des Auftraggebers, er werde das Objekt nicht anmieten, fällig. Zusätzlich wird der Vermittler dem Auftraggeber hierfür eine Rechnung stellen. Die Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber nach Ablauf von 3 Wochen seit Abschluss der Vereinbarung keine Erklärung zur Anmietung mehr abgibt."
    Danach folgt die Belehrung über die Widerrufsfrist und (leider) der Verzicht darauf.

    Die Vereinbarung wurde noch während der Besichtigung im Objekt unterzeichnet, uns aber erst auf Nachfrage ausgehändigt (ohne Unterschrift des Vermittlers).

    Hallo,

    angenommen A hat bei Besichtigung einer Wohnung eine "verbindliche Reservierungsvereinbarung" des Maklers unterzeichnet und trägt sich nun (4 Tage nach der Besichtigung) mit dem Gedanken, die Wohnung nicht zu mieten.

    In der Reservierungsvereinbarung ist eine Entschädigung in Höhe einer Nettokaltmiete genannt. Zu einem Mietvertragsabschluss ist es noch nicht gekommen.
    A hat die Reservierungsvereinbarung unterschrieben, der Makler nicht.

    Leider wurde auch schriftlich auf die 14tätige Widerrufsfrist verzichtet.

    Dass dem Makler kosten entstanden sind, ist durchaus verständlich und A würde dies auch gerne gegen Entgelt honorieren; allerdings ist die geforderte Monatskaltmiete vom 2.050 EUR inkl. USt als Entschädigung des Aufwands nach Ansicht von A utopisch.

    Wie ist die Rechtslage?

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