Hallo,
mir drängen sich 2 Fragen auf:
1. Hattest du den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt oder hast du aufgrund eines bereits inseriertes Objekt hin den Makler kontaktiert? (spielt das ganze im Jahr 2017?)
2. Wie lautet der genaue Wortlaut der Reservierungsvereinbarung?
Gruß,
anonym2
Hallo anonym2,
1. ich habe nicht beauftragt; das Objekt war im Lokalteil einer Zeitung inseriert (Vermieter beauftragte Makler).
2. welche Teile interessieren dich besonders? Die Vereinbarung beschreibt das Objekt, die Kaltmiete, Einzugstermin etc. und verpflichtet den Makler, für die Dauer der Vereinbarung das Objekt keinen anderen Interessenten zu zeigen. Die Entschädigungsregelung lautet: "Will der Auftraggeber von der Anmietung des o.g. Objekts Abstand nehmen, hat er hierfür eine Entschädigung in Höhe von 2.050 EUR inkl. USt (eine Monatskaltmiete) an den Vermittler zu zahlen. Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Zeitpunkts der Erklärung des Auftraggebers, er werde das Objekt nicht anmieten, fällig. Zusätzlich wird der Vermittler dem Auftraggeber hierfür eine Rechnung stellen. Die Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber nach Ablauf von 3 Wochen seit Abschluss der Vereinbarung keine Erklärung zur Anmietung mehr abgibt."
Danach folgt die Belehrung über die Widerrufsfrist und (leider) der Verzicht darauf.
Die Vereinbarung wurde noch während der Besichtigung im Objekt unterzeichnet, uns aber erst auf Nachfrage ausgehändigt (ohne Unterschrift des Vermittlers).