Vermeiter:BEschädigung Eigentum

  • hallo zs,

    vor ein paar tagen hat mein vermieter einen menschen geschickt der fotos von meiner wohnung machen sollte .ich muss dazu sagen ich wohne nun schon ein paar lange jahre hier in der wohnung.ich habe diesen mann diese fotos meiner wohnung ungern fotos schiessen lassen eigentl unter vorbehalt.die wohnung ist von der abnutztungsspuren des parket in einem guten zustand.nun kriege ich einen brief das die wohnung sich in einem desolatem zustand befindent das es ein gerichtsurteil gibt das den mieter für aufkommende schäden haftbar macht.davon sehen die im moment ab jedoch wollen sie am 7.06.2017 weider kommen zur einer besichtigung.

    meine frage isst:muss ich das dulden? kann ich für eventuelle schäden die kaution verwenden? sollte ich mir ein anwalt für mietrecht nehmen oder isst das erstmal übertrieben? ich meine das parket weisst abnutzungsspuren die man aber easy beseitigen kann

    danke für die anworten im voraus

  • Abnutzung ist nichts was du dir anrechnene lassen mußt, bei Beschädigungen sieht das anders aus. Abgerechnet wird aber am Ende des MV. solange es nicht die Bausubstanz gefährdet.
    Grundsätzlich brauchst du dir also erst mal keine Sorgen zu machen, denke ich.

  • Warum hast Du diesen Menschen überhaupt rein gelassen und dann noch Fotos machen lassen?

    Zitat

    meine frage isst:muss ich das dulden?

    Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat die Wohnung zu besichtigen, mußt Du das dulden.

    Zitat

    kann ich für eventuelle schäden die kaution verwenden?

    Du kannst die Kaution gar nicht verwenden, das kann nur der Vermieter. Allerdings nicht im laufenden Mietverhältnis.

  • hallo zs,

    vor ein paar tagen hat mein vermieter einen menschen geschickt der fotos von meiner wohnung machen sollte .ich muss dazu sagen ich wohne nun schon ein paar lange jahre hier in der wohnung.ich habe diesen mann diese fotos meiner wohnung ungern fotos schiessen lassen eigentl unter vorbehalt.die wohnung ist von der abnutztungsspuren des parket in einem guten zustand.nun kriege ich einen brief das die wohnung sich in einem desolatem zustand befindent das es ein gerichtsurteil gibt das den mieter für aufkommende schäden haftbar macht.davon sehen die im moment ab jedoch wollen sie am 7.06.2017 weider kommen zur einer besichtigung.

    meine frage isst:muss ich das dulden? kann ich für eventuelle schäden die kaution verwenden? sollte ich mir ein anwalt für mietrecht nehmen oder isst das erstmal übertrieben? ich meine das parket weisst abnutzungsspuren die man aber easy beseitigen kann

    danke für die anworten im voraus


    Nein, musst Du nicht.
    Bessere Lesbarbeit Deines Textes wäre übrigens ein Akt der Höflichkeit ggü den Lesern hier.;)

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