NK - Abrechnung - Kosten für Unterlagen

  • Hallo ,

    bekam nach Auszug meine Schlussrechnung für 2 Monate .

    Jährlich wurden 129 € immer berechnet für die Heizungsbetriebskosten (60€) und (69€) Allgemeinstrom .

    Dies geteilt durch 3 Wohneinheiten .

    Heizstrom wurde in Ista Rechnung vermerkt , Allgemeinstrom durch 3 geteilt.

    Abrechnungen jährlich waren auch immer bißchen mit kleinen Fehlern belastet und
    somit kam es oft zu ausbesserungen. Da ich jedoch mit dem Erhalt der letzten Abrechnung
    nicht mehr dort wohne , schrieb ich HV an mit der Bitte um KOPIEN der abgerechnet Positionen.

    Allg.Strom wurde diesmal anstatt 23€ für das ganze Jahr mit 11,37 € für 2 Monate berechnet.

    Da hier schon der Haken liegt forderte ich den Rest an Unterlagen an.

    ( beide Stromkosten wurden jährlich allen Mietern verrechnet und von Vermieterin
    einbehalten) Hier stellte es sich jedoch heraus das der Mieter im EG den Strom über
    seinen Stadtwerkzähler bezahlte und nicht die Vermieterin , welche das Geld einzog.
    Stromgeld auch vom Mieter im EG der eigentlich zahlte wurde ebenso verlangt.

    Wie ich erfuhr bekam er letzten Jahr für 2 Jahre erstattet , weil es ihm da erst auffiel
    und sich beschwerte. Er selbst ist in den Sachen nicht sehr konform und deshalb ist
    es ihm nie so aufgefallen.

    Vermieterin selbst hat in diesem Haus kein Stromzähler und auch somit kein Vertrag
    mit einem Stromanbieter.

    Habe nun jedoch gehört HV ist nicht verpflichtet zur Übersendung der Unterlagen . Diese jedoch
    sendete mir 8 Kopien und verlangt für das ganze 23,09 € .

    Begründung 8 Kopien 0,25 Cent und dann 25 Minuten Arbeitsaufwand Std. 40€ und Porto.

    Bin jedoch im Zweifel ob letzteres gestattet , da bei 0,25 Cent Papier Druckertinte und Aufwand dabei ist.

    Weiss ggf. Jemand ob für diese Unterlagenanforderung diese Rechnung gerechtfertigt ist ?

    Danke im Voraus

    Einmal editiert, zuletzt von Bonita (15. Mai 2017 um 21:38)

  • Hallo Bonita,

    zu den Dir berechneten Kosten bzw. deren Höhe kann ich nichts sagen, da ich sämtliche Unterlagen einsehen müsste.
    Ob die Kosten für die Anfertigung und Übersendung von Unterlagen in der genannten Höhe - und überhaupt - gerechtfertigt sind, ist nicht Gegenstand des Mietrechts.

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