Beiträge von Bonita

    Es verhält sich so :

    Haus Bj.63 hatte bei meinem Einzug im letzten Jahr Holzflügelfenster,welche man zum putzen öffnen könnte.

    Durch diesen zog es im Winter extrem rein. Ein Fenster könnte gar nicht geschlossen werden . Vermieter ließ im ganzen Haus

    u.a auch Keller ( Sparpaket ) die Fenster neu machen. Alte raus und normale 2 Fach verglaste Fenster rein . Garagenfenster

    wurde ebenso ausgetauscht. Rollläden wurden auch alle getauscht , obwohl diese gängig waren . Erste Begründung - damit

    alles gleich ausschaut. Rollläden jetzt begründet mit - es wäre wärmer dadurch in der WG bzw. Haus. Weil Vermieter gleich

    Alles machen ließ bekam er eben Rabatt . Zuschüsse vom Staat zwecks Wärmeisolierung gab es wohl nicht. Denke weil

    2 verglast. Nun die Frage : die Gesamtrechnung wird mit 11% in der Mieterhöhung angeschlagen . Können die Kellerfenster( kein Wohnraum)

    mit veranschlagt werden in der Erhöhung und wie steht es mit den Rollläden. Dachte immer das Rollläden Instandsetzungsachen sein.

    Genau so wie die mit einberechneten Fensterbrettern aussen. Rollläden waren halb Plastik und die andere Etage Holz vorhanden.

    Alle Rollläden gingen altersgerecht relativ gut zu bedienen. Auch gibt es keinen Abzug für Instandhaltungskosten der Fenster. Wäre eine reine

    Modernisierung so die Begründung. Wieviel Abzug ist eigentlich üblich für Reparatur/Instandhaltungskosten.

    Gesamtzahl der im Haus , Keller, Garage eingebauten Fenster sind 16 Stck. Dazu die Rollos und Fensterbretter. Davon meine in WG 9 Stck. Keller 2 Stck.

    Hallo ,

    bei mir wurden die Fenster ( teils winddurchlässige FlügelHolzfenster zum aufschrauben ) durch 2 fach verglaste getauscht.

    Nun habe ich eine Frage - vielleicht hat jemand einen Hinweis bzw. selbst schon das Problem gehabt. Es wurden auch

    gängige Holzrollladen durch Plastik ersetzt . Fällt letztere mit in die Mieterhöhung der Fenster und wie verhält es sich

    mit Kellerfenster ? Darf beides mit 11% Mieterhöhung veranlagt werden.

    Hallo ,

    bekam nach Auszug meine Schlussrechnung für 2 Monate .

    Jährlich wurden 129 € immer berechnet für die Heizungsbetriebskosten (60€) und (69€) Allgemeinstrom .

    Dies geteilt durch 3 Wohneinheiten .

    Heizstrom wurde in Ista Rechnung vermerkt , Allgemeinstrom durch 3 geteilt.

    Abrechnungen jährlich waren auch immer bißchen mit kleinen Fehlern belastet und
    somit kam es oft zu ausbesserungen. Da ich jedoch mit dem Erhalt der letzten Abrechnung
    nicht mehr dort wohne , schrieb ich HV an mit der Bitte um KOPIEN der abgerechnet Positionen.

    Allg.Strom wurde diesmal anstatt 23€ für das ganze Jahr mit 11,37 € für 2 Monate berechnet.

    Da hier schon der Haken liegt forderte ich den Rest an Unterlagen an.

    ( beide Stromkosten wurden jährlich allen Mietern verrechnet und von Vermieterin
    einbehalten) Hier stellte es sich jedoch heraus das der Mieter im EG den Strom über
    seinen Stadtwerkzähler bezahlte und nicht die Vermieterin , welche das Geld einzog.
    Stromgeld auch vom Mieter im EG der eigentlich zahlte wurde ebenso verlangt.

    Wie ich erfuhr bekam er letzten Jahr für 2 Jahre erstattet , weil es ihm da erst auffiel
    und sich beschwerte. Er selbst ist in den Sachen nicht sehr konform und deshalb ist
    es ihm nie so aufgefallen.

    Vermieterin selbst hat in diesem Haus kein Stromzähler und auch somit kein Vertrag
    mit einem Stromanbieter.

    Habe nun jedoch gehört HV ist nicht verpflichtet zur Übersendung der Unterlagen . Diese jedoch
    sendete mir 8 Kopien und verlangt für das ganze 23,09 € .

    Begründung 8 Kopien 0,25 Cent und dann 25 Minuten Arbeitsaufwand Std. 40€ und Porto.

    Bin jedoch im Zweifel ob letzteres gestattet , da bei 0,25 Cent Papier Druckertinte und Aufwand dabei ist.

    Weiss ggf. Jemand ob für diese Unterlagenanforderung diese Rechnung gerechtfertigt ist ?

    Danke im Voraus

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