Beiträge von rocoroc

    Guten Tag,

    wie im Titel angedeutet geht es um Blumenkästen, die meine Freundin und ich nach Einzug in die Wohnung an der Innenseite des Geländers unseres Balkons befestigt hatten.

    Wenige Tage darauf kam eine Mail unseres Vermieters mit folgender Aufforderung:

    "...bitte seien Sie so nett und hängen die Blumenkästen vom Geländer ab. Sie können sie gerne innerhalb des Balkons auf den Boden stellen.
    Wir hatten leider schon zu oft den Fall, dass das Geländer beschädigt wird und die Mieter unterhalb sich wegen herunterfallender Pflanzenteile bzw. Gießwasser beschweren."

    Zunächst leisteten wir Folge da wir uns nicht ganz klar sind ob wir der Aufforderung nachkommen müssen oder nicht. Ein Anruf beim Vermieterbund bliebt leider etwas schwammig in seiner Begründung. Mir wurde gesagt, dass grundsätzlich nichts gegen Blumenkästen spricht, sofern man diese sicher befestigt.

    Meine Frage wäre nun ob es entsprechende Rechtsquellen oder Urteile gibt, mit denen ich meinen Vermieter konfrontieren kann.

    Zwar kann ich der Argumentation meines Vermieters bedingt folgen, jedoch gehen wir davon aus, dass er womöglich den "Clean-Look" des Neubaus wahren will.
    Ebenso gut kann Gießwasser verschüttet werden wenn die Kästen auf dem Boden stehen. Einen großen Unterschied, abseits der Optik, macht es nicht wirklich.

    Ich danke im Voraus für Meinungen.

    roc

    Guten Tag,

    ich würde mir gerne zu folgendem Problem ein paar Meinungen einholen bevor ich mich an meinen Vermieter wende.

    Vor wenigen Wochen bezog ich mit meiner Freundin eine Wohnung in einem Neubau.
    Nach kurzer Zeit fiel uns auf, dass die Wasserzufuhr extrem empfindlich ist. Das zeigt sich bei folgendem Beispiel:
    Ich dusche heiß. Meine Freundin holt sich ein Glas kaltes Wasser in der Küche und der Druck des Kaltwassers fällt entsprechend ab, sodass ich in der Dusche zur Seite springen muss um mich nicht zu verbrennen. Gleiches gilt für die Toilettenspülung.

    Meine Frage wäre nun ob das allgemein vertretbar ist?

    Wenn man sich ein wenig abspricht kann man die Sache zwar umgehen, aber angenehm ist es trotzdem nicht.

    Ich stelle mir einen 5 Personenhaushalt vor. Da wird morgens geduscht und Wasser aus den Hähnen gezogen und die Toilette auch benutzt. Die Dusche ist somit kaum nutzbar in diesem Zeitraum.

    Kann der Vermieter dies bei Änderung der Drücke verbessern? Oder wurde beim Bau bzw. der Planung geschlampt?

    Vielen Dank im Voraus für die Anregungen.

    roc

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