Darf mir der Vermieter das Aufstellen eines Pools auf der Dachterrasse verbieten...

  • ...selbst wenn die Statik ausreichend ist, der Pool nur aus der Luft zu sehen ist und keine weitere Belästigung durch Lärm oder Wasser entsteht?

    Vor zwei Jahren habe ich meinen Vermieter gefragt wie hoch die Nutzlast meiner Dachterrasse ist. Nach Durchsicht seiner Unterlagen teilte er mir mit das dort 650Kg/m2 Nutzlast angegeben wurden. Da er dieses Jahr leider verstorben ist, sind jetzt seine Frau und die Kinder die Vermieter. Diese haben nun Bedenken angemeldet und konnten die Angaben ihres Mannes nicht mehr in den Unterlagen finden. Auf mein Angebot, bei der Suche nach der Nutzlast in den Unterlagen behilflich zu sein, wurde nicht eingegangen sondern lediglich mitgeteilt, dass ich den Pool nicht mehr aufstellen darf.
    Meine Frage nun, wie auch schon in der Überschrift: Darf mir das Aufstellen eines Quick-Pools auch dann untersagt werden, wenn alle Bedingungen eingehalten werden? Und natürlich werde ich versuchen das mit der Vermieterin persönlich zu klären. Da ich aber kein Jurist bin, frage ich zunächst mal hier im Forum was rechtens ist. Ich habe selbstverständlich auch schon im Internet recherchiert und viele Vermutungen und auch brauchbare Hinweise gefunden. Für meinen speziellen Fall habe ich aber noch keine Antworten gefunden. Viele Dank im Voraus!

  • Zitat

    Da ich aber kein Jurist bin, frage ich zunächst mal hier im Forum was rechtens ist.

    Wir sind eben auch keine Juristen und können Dir keinen rechtsverbindlichen Rat geben. Selbst wenn wir könnten dürften wir nicht, (Forenregeln), das können/dürfen nur Rechtsanwälte, überwiegend gegen Bezahlung.

    Meine Meinung dazu wäre, ein Pool auf der Dachterrasse ist gewagt, kommt natürlich darauf an wieviel Wasser in diesem Pool sein soll. Das Gewicht der Menschen nicht vergessen, die evtl. im Pool sitzen werden. Ein Statiker könnte Dir genaueres dazu sagen.

  • Vielen Dank für die erste Antwort. Das mit dem rechtsverbindlichen Rat etc. ist mir bewusst. Es gibt aber bestimmt ein paar Menschen die selbst Erfahrungen gemacht haben und diese teilen möchten. Mir würde ja schon eine Antwort reichen wie: "Solange Du dich an alle Gesetze und Ordnungen hältst, darfst Du auf deiner Terrasse machen was Du willst und trägst dafür die volle Verantwortung." Denn dann würde ich selbstverständlich auch einen Statiker bestellen und das berechnen lassen. Ich würde niemals riskieren das die Dachterrasse zusammenbricht.

  • Hallo, (darf man hier noch eine Gruß vorab verwenden?)

    ich denke, das kommt sehr drauf an, wie groß der Pool ist und wie dicht er an der Belastungsgrenze der Dachterasse ist. Wenn es mehr ein Plantschbecken ist, hätte ich wenig bedenken. Bei einen "richtigen" Pool sehr wohl.

    Du kannst ja nicht die Fläche der Terasse nehmen und diese mit der Traglast multiplizieren, sondern mußt hier pro qm schauen. Und 650 kg/qm ist dann nicht viel. Wir reden hier über eine Wassertiefe von 65 cm, dann ist das schon überschritten, sobald einer einsteigt, oder ein kräftiger Regen den Pool weiter auffüllt.

    Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich einen großen Pool auch verbieten. Bei einem kleinen hätte ich allerdings keine Probleme.

    Gruß
    H H

  • Vielen Dank für die erste Antwort. Das mit dem rechtsverbindlichen Rat etc. ist mir bewusst. Es gibt aber bestimmt ein paar Menschen die selbst Erfahrungen gemacht haben und diese teilen möchten. Mir würde ja schon eine Antwort reichen wie: "Solange Du dich an alle Gesetze und Ordnungen hältst, darfst Du auf deiner Terrasse machen was Du willst und trägst dafür die volle Verantwortung." Denn dann würde ich selbstverständlich auch einen Statiker bestellen und das berechnen lassen. Ich würde niemals riskieren das die Dachterrasse zusammenbricht.

    Hallo,

    als Vermieter würde ich das untersagen, denn es gehört keineswegs zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache einen Pool, Jakuzzi oder sonst was dergleichen auf der Dachterrasse aufzustellen.

    Ein Statiker wird sicher nicht das Risiko einer Bewertung abgeben, denn dafür könnte er haftbar gemacht werden, man bedenke nur, das Ding läuft aus, die Schäden die dabei entstehen können sind nicht bezifferbar und wenn sich die Wohnung auch noch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet und hier Gemeinschaftseigentum beschädigt wird, nicht auszudenken.

    Die Risikoabwägung würde dazu führen das Aufstellen des Pools zu untersagen auch wenn der Mieter das nicht einsehen möchte, steht es ihm jederzeit frei sich ein Domizil anzumieten wo das erlaubt wird, sicher nicht bei mir.

    Gruß
    BHShuber

  • man bedenke nur, das Ding läuft aus, die Schäden die dabei entstehen können sind nicht bezifferbar und wenn sich die Wohnung auch noch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet und hier Gemeinschaftseigentum beschädigt wird, nicht auszudenken.

    Diese Risiko habe ich schon an anderer Stelle versucht Felix klarzumachen.

    Er ist ja der Meinung das der normale Regenwasserabfluß ausreicht.

  • ... und falls durch den Pool ein Riesenschaden entstehen sollte, täte es dem Mieter ja sicher soooo leid...:o

    dass er keine Haftpflichtversicherung unterhält und den entstandenen Schaden erst mal im Forum diskutieren muss, in der Form Vermieter verlangt Schadenersatz. Dass er finanziell nicht in der Lage ist den Schaden zahlen zu können weil dieser in die Zigtausende geht ignoriert er in seinem Vorhaben seinen Willen durchsetzten zu wollen.

    Wie schon so oft bleibt der Schaden am Vermieter hängen und das genau ist der Grund warum man so etwas lieber untersagt.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!