Hallo zusammen!
Kurz meine Situation: Mein Vater ist vor knapp 2 Wochen verstorben, ich werde das Erbe nicht ausschlagen und trete somit ja in das Mietverhältnis ein und möchte dieses auch außerordentlich nach §564 BGB kündigen mit einer Frist von einem Monat (Er war alleine in der Wohnung). Der Vermieter weiß seit ein paar Tagen bescheid, wollte aber dass ich die reguläre Kündigungsfrist einhalte. Ich denke mal, das Recht steht auf meiner Seite. Nur wenn ich die Kündigung jetzt schreibe mit dem Datum von Heute (10.05.2017), ist dann die Kündigung zum 30.06.17 rechtens, da er diese ja jetzt nicht mehr zum 3.Tag des Vormonats (also 03.05.2017) erhalten hat? Oder kann er mir da einen Strick draus drehen und die Kündigung als unwirksam ansehen? Er würde quasi für Juni 2017 noch einmal Miete erhalten!
Zum zweiten hätte ich noch die Frage: Was ist wenn in dem Mietvertrag noch die Ex-Frau meines Vaters (also meine Mutter) steht, diese aber schon seit 1991 nicht mehr dort wohnt. Sie ist auch nicht dort gemeldet, ist mittlerweile wieder verheiratet. Nur der Mietvertrag wurde halt nie gehändert (dieser wurde 1985 geschlossen, es gibt auch keinen aktuelleren). Könnte das zu Problemen führen?
Zum dritten wäre meine Frage: Im Mietvertrag (von 1985) steht tatsächlich nur "Bei Kündigung muss die Wohnung sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden". Sonst nichts. Der Vermieter will mir aber die Renovierung der Wohnung bzw. zumindest das Streichen der Wohnung aufbrummen. Aber ich meine das so raus zu lesen, dass er unrecht hat. Ich bin der Meinung, ich muss die Wohnung lediglich Besenrein übergeben. Liege ich richtig?
Vielen Dank, viele Grüße
Jojo