Als Erbe die Mietwohnung kündigen, ein paar kurze Fragen!

  • Hallo zusammen!

    Kurz meine Situation: Mein Vater ist vor knapp 2 Wochen verstorben, ich werde das Erbe nicht ausschlagen und trete somit ja in das Mietverhältnis ein und möchte dieses auch außerordentlich nach §564 BGB kündigen mit einer Frist von einem Monat (Er war alleine in der Wohnung). Der Vermieter weiß seit ein paar Tagen bescheid, wollte aber dass ich die reguläre Kündigungsfrist einhalte. Ich denke mal, das Recht steht auf meiner Seite. Nur wenn ich die Kündigung jetzt schreibe mit dem Datum von Heute (10.05.2017), ist dann die Kündigung zum 30.06.17 rechtens, da er diese ja jetzt nicht mehr zum 3.Tag des Vormonats (also 03.05.2017) erhalten hat? Oder kann er mir da einen Strick draus drehen und die Kündigung als unwirksam ansehen? Er würde quasi für Juni 2017 noch einmal Miete erhalten!

    Zum zweiten hätte ich noch die Frage: Was ist wenn in dem Mietvertrag noch die Ex-Frau meines Vaters (also meine Mutter) steht, diese aber schon seit 1991 nicht mehr dort wohnt. Sie ist auch nicht dort gemeldet, ist mittlerweile wieder verheiratet. Nur der Mietvertrag wurde halt nie gehändert (dieser wurde 1985 geschlossen, es gibt auch keinen aktuelleren). Könnte das zu Problemen führen?

    Zum dritten wäre meine Frage: Im Mietvertrag (von 1985) steht tatsächlich nur "Bei Kündigung muss die Wohnung sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden". Sonst nichts. Der Vermieter will mir aber die Renovierung der Wohnung bzw. zumindest das Streichen der Wohnung aufbrummen. Aber ich meine das so raus zu lesen, dass er unrecht hat. Ich bin der Meinung, ich muss die Wohnung lediglich Besenrein übergeben. Liege ich richtig?

    Vielen Dank, viele Grüße
    Jojo

  • Ja diese sagt, dass Sie damals meinem Vater immer gesagt hat, dass er sich um einen neuen Mietvertrag kümmern soll... Hat mein Vater leider nie gemacht. Würde es was helfen, wenn damals bei der Scheidung meinem Vater die Wohnung zugesprochen wurde? Muss ich mal rausfinden!

  • Zitat

    Ich denke mal, das Recht steht auf meiner Seite.

    Nicht ganz. Im von dir genannten Paragrafen steht

    ... außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, ...

    Das wäre aktuell zum 31.08.2017.

    Zitat

    Was ist wenn in dem Mietvertrag noch die Ex-Frau meines Vaters (also meine Mutter) steht, diese aber schon seit 1991 nicht mehr dort wohnt.

    Als alleiniger Mieter oder gemeinsam mit deinem Vater?

    Wenn gemeinsam mußt Du und sie die Kündigung erklären.

    War sie alleiniger Mieter kann nur sie allein kündigen.

    Es sei denn im Scheidungsverfahren wurde deinem Vater die Wohnung zugesprochen.

    Zitat

    Im Mietvertrag (von 1985) steht tatsächlich nur "Bei Kündigung muss die Wohnung sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden". Sonst nichts. Der Vermieter will mir aber die Renovierung der Wohnung bzw. zumindest das Streichen der Wohnung aufbrummen. Aber ich meine das so raus zu lesen, dass er unrecht hat. Ich bin der Meinung, ich muss die Wohnung lediglich Besenrein übergeben. Liege ich richtig?

    Das kann man ohne den Vertrag und die Wohnung zu sehen nicht beantworten.

    Zum Beispiel irgendwelche Ein-/Umbauten müßten auf jeden Fall zurück gebaut werden. In dem Zuge nötige Renovierungen wären zu tätigen.

    Gleiches gilt wenn Farben oder Tapeten mit Farben/Mustern verwendet wurden die nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen.

  • Die Idee, dass deine Mutter durch eine Wohnungszuweisung während der Scheidung aus dem Mietvertrag ausgeschieden ist, solltes sie mal lieber vergessen. Nach § 1568a hätte das innerhalb eines Jahres nach der Scheidung passieren müssen und das ist ja wohl längst verstrichen.

    Sie war also noch gemeinsam mit deinem Vater Mieterin der Wohnung. Hurra, denn: nach § 563a BGB wird der Mietvertrag jetzt allein mit ihr fortgesetzt. Du als Erbe bist gar nicht ins Mietverhältnis eingetreten (und kannst es dementsprechend übrigens auch gar nicht kündigen)

    Deine Mutter sollte wohl schnellstmöglich kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht hätte sie allerdings sowieso nicht, da sie ja nicht als Erbin, sondern als "normale" Mieterin kündigen würde.

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