So, ein kleines update zu meinem Fall:
@ Berny: ich bin mit dem Hund zusammen eingezogen und habe die Erlaubnis zur Haltung schriftlich - zusätzlich zum Mietvertrag.
Ich habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und diesen Satz bekommen: "Der Vermieter darf für Säuglinge, Tierhaltung, Autowaschen, Waschmaschine, häufiges Duschen oder Aquarien keine Zu- oder Aufschläge vornehmen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549)."
Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".