müssen Betriebskosten nachgezahlt werden auch wenn ....... ?

  • Hallo,

    ich möchte gerne eine Frage an Euch richten da ich mich selbst nicht gut auskenne.

    Frage:
    müssen Betriebskosten nachgezahlt werden auch wenn man im letzten Monate des Mietvertrages
    - Miete schon bezahlt
    - die Wohnung schon geräumt und den Schlüssel übergeben hatte
    damit der Vermieter die Wohnung früher an einen neuen Mieter übergeben kann ?

    In meinem Fall:
    - Vertrag bis Ende Januar 2016,
    - ausgezogen und Schlüsselübergabe Mitte December 2015.
    - Miete für Januar 2016 bezahlt.
    Müssen die Betriebskosten für Januar 2016 nachbezahlt werden auch wenn man gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat ?

    Vielen herzlichen Dank,
    Viele Grüße,
    Martin

  • Miete + Betriebskosten müssen bis Ende des Mietverhältnisses gezahlt werden. Ob man die Wohnung nutzt oder nicht ist dabei egal.

    Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, muß diese auch gezahlt werden.

    Vorausgesetzt die Abrechnung ist korrekt.

  • Hallo Martin.

    das Mietverhältnis endete am 31.01.2016. Bis zu diesem Datum war die normale Bruttomiete zu zahlen.
    Falls die Wohnung bereits früher neu vermietet wurde, endete mit diesem Datum Deine (Brutto-)Zahlungspflicht.

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