Hallo,
ich möchte gerne eine Frage an Euch richten da ich mich selbst nicht gut auskenne.
Frage:
müssen Betriebskosten nachgezahlt werden auch wenn man im letzten Monate des Mietvertrages
- Miete schon bezahlt
- die Wohnung schon geräumt und den Schlüssel übergeben hatte
damit der Vermieter die Wohnung früher an einen neuen Mieter übergeben kann ?
In meinem Fall:
- Vertrag bis Ende Januar 2016,
- ausgezogen und Schlüsselübergabe Mitte December 2015.
- Miete für Januar 2016 bezahlt.
Müssen die Betriebskosten für Januar 2016 nachbezahlt werden auch wenn man gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat ?
Vielen herzlichen Dank,
Viele Grüße,
Martin