Nachmieter - Vermietung verzögert Vorgehen

  • Liebe Forenmitglieder,
    ich bin aus beruflichen Gründen zum 15. April nach Berlin gezogen. Meine alte Wohnung in Dresden habe ich fristgemäß zum 1. Juli gekündigt. Zudem habe ich selbstständig einen Nachmieter gesucht, der zum 15.6. einziehen soll/würde. Die Vermietung meinte zunächst, dass es so klappen würde, dann hieß es jedoch, dass es erst zum 1.6. wird. Alles gut, die zwei Wochen sind zu verkraften.
    Ein Anruf bei der Vermietung gestern hat jedoch ergeben, dass das Verfahren "vergessen" wurde und eine Sachbearbeiterin krank war. Daher wird es wohl nun erst zum 1.7.
    1. Mehrkosten für mich von fast 600 € (Miete und Nebenkosten)
    2. Die doch etwas aufwendige Nachmieter-Suche hätte ich mir sparen können.
    3. Unzählige Telefonate und Absprachen mit Vermietung und Nachmieter hätte ich mir ebenso schenken können.
    Frage: Inwieweit ist solch ein Verfahren überhaupt zulässig. Gibt es die (rechtlich abgesicherte Chance), dass ich die Juli-Miete doch nicht zahlen muss?
    Vielen Dank im Voraus für Tipps und Ratschläge!!


  • 1. Mehrkosten für mich von fast 600 € (Miete und Nebenkosten)
    2. Die doch etwas aufwendige Nachmieter-Suche hätte ich mir sparen können.
    3. Unzählige Telefonate und Absprachen mit Vermietung und Nachmieter hätte ich mir ebenso schenken können.


    Falsche Annahme deiner Seits. Du hast keine Mehrkosten, sondern lediglich Kosten, die laut Vertrag eben enstehen. Alles andere wäre ein Entgegenkommen des Vermieters, das zwar schön wäre, aber eben nicht mehr.
    Dir Gründe warum es mit einem Nachmieter eben manchmal nicht klappt sind übringens vielfälltig.

  • Zitat

    1. Mehrkosten für mich von fast 600 € (Miete und Nebenkosten)

    Persönliches Pech.

    Zitat

    2. Die doch etwas aufwendige Nachmieter-Suche hätte ich mir sparen können.

    Ja.

    Zitat

    3. Unzählige Telefonate und Absprachen mit Vermietung und Nachmieter hätte ich mir ebenso schenken können.

    Auch ja.

    Zitat

    Frage: Inwieweit ist solch ein Verfahren überhaupt zulässig.

    Gegenfrage, wie kommst Du darauf das man dich, nur weil Du Mietinteressenten vorgeschlagen hast, früher aus dem Vertrag entlassen muß?

    Zitat

    Gibt es die (rechtlich abgesicherte Chance), dass ich die Juli-Miete doch nicht zahlen muss?

    Eine einzige, mit dem vorgeschlagenen Interessenten oder irgend einem anderen wird ein Mietvertrag zum 01. Juli abgeschlossen.

  • Danke für die Rückmeldungen! Ich habe bei Immonet gelesen, dass man ein solches Verfahren (frühere Abgabe der Wohnung) seitens der Vermietung nicht verweigern darf - vorausgesetzt der Nachmieter erfüllt alle Kriterien (was der Fall ist, da die Vermietung ihn ja als Nachmieter zum 1.7. akzeptiert) und vorausgesetzt es liegen bestimmte Gründe für einen früheren Auszug vor (dazu gehört der Umzug aus beruflichen Gründen dazu). Aber kein Plan, ob das stimmt, was ich gelesen habe...

  • Danke für die Rückmeldungen! Ich habe bei Immonet gelesen, dass man ein solches Verfahren (frühere Abgabe der Wohnung) seitens der Vermietung nicht verweigern darf - vorausgesetzt der Nachmieter erfüllt alle Kriterien (was der Fall ist, da die Vermietung ihn ja als Nachmieter zum 1.7. akzeptiert) und vorausgesetzt es liegen bestimmte Gründe für einen früheren Auszug vor (dazu gehört der Umzug aus beruflichen Gründen dazu). Aber kein Plan, ob das stimmt, was ich gelesen habe...

    Du hast sicher einen ganz "normalen" unbefristeten Mietvertrag den Du jetzt mit der 3monatigen Frist problemlos kündigen konntest.

    Dann gelten diese Ausnahmen die Du da gelesen hast nicht.

  • Danke für die Rückmeldungen! Ich habe bei Immonet gelesen, dass man ein solches Verfahren (frühere Abgabe der Wohnung) seitens der Vermietung nicht verweigern darf - vorausgesetzt der Nachmieter erfüllt alle Kriterien (was der Fall ist, da die Vermietung ihn ja als Nachmieter zum 1.7. akzeptiert) und vorausgesetzt es liegen bestimmte Gründe für einen früheren Auszug vor (dazu gehört der Umzug aus beruflichen Gründen dazu). Aber kein Plan, ob das stimmt, was ich gelesen habe...

    1. Verweigern darf der Vermieter den Nachmieter immer. Du kannst ihn ja schlecht zwingen mit jemanden einen Vertrag zu schließen.
    2. Diese Gründe gelten aber nicht bei einem unbefristeten Wohnungs- MV. Das findet evtl. Anwendung, z.bsp. bei MV. die einen Kündigungsverzicht beinhalten oder einen Zeitmietvertrag usw., und selbst da gelten dann trotzdem Kündigungsfristen.

  • Hallo bianca88,
    die Mär von der Nachmietergestellung ist wohl nicht auzurotten und wird sicherlich noch für laange Zeit für gesicherte Einkommen der Anwälte sorgen... - Ist hier auch des öfteren Thema.

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