Beiträge von bianca88

    Danke für die Rückmeldungen! Ich habe bei Immonet gelesen, dass man ein solches Verfahren (frühere Abgabe der Wohnung) seitens der Vermietung nicht verweigern darf - vorausgesetzt der Nachmieter erfüllt alle Kriterien (was der Fall ist, da die Vermietung ihn ja als Nachmieter zum 1.7. akzeptiert) und vorausgesetzt es liegen bestimmte Gründe für einen früheren Auszug vor (dazu gehört der Umzug aus beruflichen Gründen dazu). Aber kein Plan, ob das stimmt, was ich gelesen habe...

    Liebe Forenmitglieder,
    ich bin aus beruflichen Gründen zum 15. April nach Berlin gezogen. Meine alte Wohnung in Dresden habe ich fristgemäß zum 1. Juli gekündigt. Zudem habe ich selbstständig einen Nachmieter gesucht, der zum 15.6. einziehen soll/würde. Die Vermietung meinte zunächst, dass es so klappen würde, dann hieß es jedoch, dass es erst zum 1.6. wird. Alles gut, die zwei Wochen sind zu verkraften.
    Ein Anruf bei der Vermietung gestern hat jedoch ergeben, dass das Verfahren "vergessen" wurde und eine Sachbearbeiterin krank war. Daher wird es wohl nun erst zum 1.7.
    1. Mehrkosten für mich von fast 600 € (Miete und Nebenkosten)
    2. Die doch etwas aufwendige Nachmieter-Suche hätte ich mir sparen können.
    3. Unzählige Telefonate und Absprachen mit Vermietung und Nachmieter hätte ich mir ebenso schenken können.
    Frage: Inwieweit ist solch ein Verfahren überhaupt zulässig. Gibt es die (rechtlich abgesicherte Chance), dass ich die Juli-Miete doch nicht zahlen muss?
    Vielen Dank im Voraus für Tipps und Ratschläge!!

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