Beiträge von NeunHarpyie

    Mir ist diesbezüglich auch nichts bekannt, ausser, dass jeden Morgen irgendwo ein Dum*** aufsteht.:rolleyes:


    Angesichts der Wohnungslage/ Not war ich quasi dazu gezwungen.. schöne Wohnungen kosten eben.
    Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Ich hoffe, Sie kommen niemals in diese Lage.

    Danke für die Antworten. Dann kann man wohl nichts machen..

    Hallo!
    Habe mal eine Frage bezüglich der Bezeichnung „Teilmöbliert“:

    Situation:
    Ich bezahle eine Wohnung als Teilmöbliert – pauschal 50€/Monat, also ganze 600€/Jahr mehr. Die Küchenzeile (mit Cerankochfeld, ohne Abzug) ist jedoch geschätzt nur 300-350€ Wert. Ein Backofen ist nicht vorhanden. Heisst: das Ding macht im Endeffekt für den Vermieter einen großen Gewinn, auf Dauer gesehen.

    Frage:
    Gibt es da Richtlinien bezüglich der genauen Ausstattung/ tatsächlichem Wert der Möbel? Mich ärgert es halt, das ich für eine so alte Küche (Zustand Neutral Weiss, einige Schäden vom Einbau habe ich mit Farbe kaschiert) so viel bezahle. Ist das irgendwie gestaffelt, dass man zB für eine Bestimmte Wertigkeit dann auch weniger bezahlt, also zB nur 25€/Monat?

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Hallo,
    aus gegebenem Anlass möchte ich folgende Frage in den Raum werfen:

    Gibt es bei "teilmöbiliert" und dem damit verbundenen Kostenaufschlag (in meinem Fall genau 50€) Vorgaben, an die sich der Vermieter halten muss?

    Es ist so: Ich muss meine Wohnung als teilmöbiliert nehmen. Der Vermieter verlangt dafür 50€ im Monat- so weit, so gut.

    Das blöde ist nur, das ich für 50€/Monat eine alte (zwar neutrale, Weiße) Küche zur Verfügung gestellt bekommen habe.. Diese hat einen Schätzwert von villeicht 300, wenn überhaupt.
    Hatte damals gefragt, ob ich diese abkaufen kann (Um halt auf Dauer zu sparen) - natürlich nicht möglich.

    Ich habe das erstmal akzeptiert, jedoch stört mich am meisten der (teilweise recht laute) Kühlschrank und die absolut mangelhafte "Gefrierfunktion", die im Endeffekt ein isoliertes Fach im oberen Bereich des Kühlschranks ist. Zum Gefrieren halt absolut untauglich und diese beiden Faktoren stören mich nunmal sehr.
    Anmerkung: es ist in der (wie gesagt recht schlichten, leicht beschädigten) Küche noch ein Klapptisch dabei..
    Wichtig auch noch: es ist KEIN Backofen in der Küche mit drin.. Musste mir da extra so einen kleinen Mini Backofen kaufen..

    Wollte halt wissen ob der Vermieter da gewisse Mindeststandards (zB nach Berechnung der Aufschlagspauschale) bieten muss, ich fühle mich für diesen Preis nämlich etwas betrogen...

    Ich ziehe zudem Vergleiche zu meinem alten Vermieter, der mir damals zwei große Einbauschränke, Garderobe, Gratis Abstellraum und eine Nagel-Neue Küchenzeile mit Abzugshaube, Induktionskochfeld, neuem Kühlschrank geboten hatte und dafür keinen "teilmöbiliert" Aufschlag verlangt hatte.

    Hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Bei finanziellen Angelegenheiten (so habe ich Sie bis jetzt kennen gelernt) sind sie recht hart.. sie sagen halt "nein" und verweisen auf den Mietvertrag (reinblütige Wessis halt, *HUST*)

    Mfg

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