Auszug: Nebenkostenabrechnung und zahle ich zu unrecht?

  • Servus miteinander,

    zum 1.6.2017 habe ich meine alte Wohnung gekündigt da ich kurzfristig umziehen musste. Ich konnte mich mit meinem Vermieter darauf einigen, dass ich nach einem geeigneten Nachmieter suche, damit ich früher aus dem Mietvertrag komme. Das habe ich auch getan und es hat sich ein Nachmieter zum 15.05. gefunden. Die Wohnungsschlüssel hatte ich im Rahmen der Wohnungsübergabe dem Vermieter am 28.04. übergeben. Damit habe ich keinen Zugriff mehr auf die Wohnung.

    Der Vermieter sagte mir, dass ich die Wohnung noch bis zum 14.05. weiterzahlen muss. Nebenbei erwähnte der Vermieter aber, dass die Wohnungsübergabe an den neuen Vermieter am gestrigen Freitag (05.05.) stattfinden sollte. Einziehen möchte der neue Mieter aber erst zum 15.05. was ich schlecht nachvollziehen kann. Das ist für mein Empfinden nicht richtig, leider fiel der Groschen erst Zuhause. Ich konnte den Lastschriftauftrag leider nicht rechtzeitig zurückziehen da der nächste Werktag bereits der 02.05. war und damit der Überweisungsstichtag.
    Sehe ich das richtig oder ist das die Regel? Ich hatte mit meinen bisherigen Mietwohnungen noch nicht solch einen Wechsel durchgemacht.

    Des Weiteren sollte eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, richtig? Ab wann kann ich diese Anfordern? Die Nebenkostenabrechnungen wurden von der Hausverwaltung (nicht mein Vermieter) und ich rechne mit einer Rückzahlung. Ich muss dazu sagen dass ich die ganzen Jahre über keine Nebenkostenabrechnungen zu Augen bekam. Einerseits war ich zufrieden da ich die angesetzten Nebenkosten für passend empfand aber gerade in den vergangenen Monaten war ich selten Zuhause.

    Freundliche Grüße
    Felix

  • Moin Bonez,

    "zum 1.6.2017 habe ich meine alte Wohnung gekündigt da ich kurzfristig umziehen musste."
    - Wohl eher zum 31.05.? (Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsende).

    "Ich konnte mich mit meinem Vermieter darauf einigen, dass ich nach einem geeigneten Nachmieter suche, damit ich früher aus dem Mietvertrag komme."
    - Ein bekannter Irrglaube.

    "Das habe ich auch getan und es hat sich ein Nachmieter zum 15.05. gefunden. Die Wohnungsschlüssel hatte ich im Rahmen der Wohnungsübergabe dem Vermieter am 28.04. übergeben."
    - ... welches nicht von der Mietezahlungspflicht bis zum Mietende entbindet.

    "Des Weiteren sollte eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, richtig?"
    - Ja, Dir steht die zu bis spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums. Beispiel: Wenn der übliche Zeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr ist, bis zum spätestens 31.12.2018.

  • Zitat

    Nebenbei erwähnte der Vermieter aber, dass die Wohnungsübergabe an den neuen Vermieter am gestrigen Freitag (05.05.) stattfinden sollte.

    Sollte oder hat?

    Zitat

    Ich konnte den Lastschriftauftrag leider nicht rechtzeitig zurückziehen da der nächste Werktag bereits der 02.05. war und damit der Überweisungsstichtag.
    Sehe ich das richtig oder ist das die Regel?

    Was denn nun Lastschrift oder Überweisung/Dauerauftrag?

    Ein Mieterwechsel in der Monatsmitte ist nicht die Regel.

    Zitat

    Des Weiteren sollte eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, richtig? Ab wann kann ich diese Anfordern?

    Bei kalenderjähriger Abrechnung ab dem 01. Januar 2018.

    Zitat

    und ich rechne mit einer Rückzahlung.

    Sind auch die Heizkosten in den NK enthalten eher unwahrscheinlich, da Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode.

    Zitat

    Ich muss dazu sagen dass ich die ganzen Jahre über keine Nebenkostenabrechnungen zu Augen bekam.

    Was ist denn vertraglich vereinbart? Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale für Nebenkosten?

  • Guten Morgen Berny und antari,
    stimmt, zum 31.05. wäre ich aus dem Vertrag.

    Wieso Irrglaube hinsichtlich der vorzeitigen Kündigung? Laut Mietvertrag waren 3 Monate Kündigungsfrist angegeben.

    Ob der neue Mieter nun schon die Wohnung bezogen hat bzw. die Schlüssel in den Händen hält, weiß ich nicht da ich keinen Kontakt zu dieser Person habe.

    Den Dauerauftrag konnte ich nicht rechtzeitig aufheben so dass eine volle Monatsmiete an den Vermieter ging.

    Hinsichtlich der Nebenkosten: Danke, mir war gar nicht bewusst dass die Abrechnung nur einmal pro Jahr erstellt wird. Bezüglich der vertraglichen Vereinbarung ist laut Mietvertrag nichts genaueres festgehalten. Lediglich ,,...die Nebenkosten betragen monatlich xxx€."

  • Bezüglich der vertraglichen Vereinbarung ist laut Mietvertrag nichts genaueres festgehalten. Lediglich ,,...die Nebenkosten betragen monatlich xxx€."


    Genauer: die Nebenkosten- (bzw. Betriebskosten-) Vorauszahlung ... - und somit ist jährlich darüber abzurechnen.

  • Genauer: die Nebenkosten- (bzw. Betriebskosten-) Vorauszahlung ... - und somit ist jährlich darüber abzurechnen.

    Das lese ich aus ,,...die Nebenkosten betragen monatlich xxx€." nicht heraus.

    Der TE müßte da noch genaueres zu schreiben.

  • So wie Berny würde ich das auch hinein interpretieren. Ich hatte die vergangenen ~5 Jahre keine NK Senkung oder Erhöhung, was mir etwas komisch vorkam aber ich konnte meinen Verbrauch schlecht einschätzen, gerade hinsichtlich der NK die sich auf das Geamtobjekt beziehen wie Müllentsorgung, Reinigung usw. Daher hatte ich mich nicht beklagt.

  • So wie Berny würde ich das auch hinein interpretieren. Ich hatte die vergangenen ~5 Jahre keine NK Senkung oder Erhöhung, was mir etwas komisch vorkam aber ich konnte meinen Verbrauch schlecht einschätzen, gerade hinsichtlich der NK die sich auf das Geamtobjekt beziehen wie Müllentsorgung, Reinigung usw. Daher hatte ich mich nicht beklagt.


    ... zur Freude des Vermieters...:p:o

  • Das ist eben die Frage. Bspw. hatte ich im Jahr 2014 einen gefühlt deutlich höheren Gas- und Wasserverbrauch. Gerade die Heizkörper waren im Vergleich zu 2015/16 und auch 17 deutlich häufiger auf touren. Rückwirkend ist für die Jahre nun eh nichts mehr zu holen (weder von mir, noch vom Vermieter). :(

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