Beiträge von Bonez

    So wie Berny würde ich das auch hinein interpretieren. Ich hatte die vergangenen ~5 Jahre keine NK Senkung oder Erhöhung, was mir etwas komisch vorkam aber ich konnte meinen Verbrauch schlecht einschätzen, gerade hinsichtlich der NK die sich auf das Geamtobjekt beziehen wie Müllentsorgung, Reinigung usw. Daher hatte ich mich nicht beklagt.

    Guten Morgen Berny und antari,
    stimmt, zum 31.05. wäre ich aus dem Vertrag.

    Wieso Irrglaube hinsichtlich der vorzeitigen Kündigung? Laut Mietvertrag waren 3 Monate Kündigungsfrist angegeben.

    Ob der neue Mieter nun schon die Wohnung bezogen hat bzw. die Schlüssel in den Händen hält, weiß ich nicht da ich keinen Kontakt zu dieser Person habe.

    Den Dauerauftrag konnte ich nicht rechtzeitig aufheben so dass eine volle Monatsmiete an den Vermieter ging.

    Hinsichtlich der Nebenkosten: Danke, mir war gar nicht bewusst dass die Abrechnung nur einmal pro Jahr erstellt wird. Bezüglich der vertraglichen Vereinbarung ist laut Mietvertrag nichts genaueres festgehalten. Lediglich ,,...die Nebenkosten betragen monatlich xxx€."

    Servus miteinander,

    zum 1.6.2017 habe ich meine alte Wohnung gekündigt da ich kurzfristig umziehen musste. Ich konnte mich mit meinem Vermieter darauf einigen, dass ich nach einem geeigneten Nachmieter suche, damit ich früher aus dem Mietvertrag komme. Das habe ich auch getan und es hat sich ein Nachmieter zum 15.05. gefunden. Die Wohnungsschlüssel hatte ich im Rahmen der Wohnungsübergabe dem Vermieter am 28.04. übergeben. Damit habe ich keinen Zugriff mehr auf die Wohnung.

    Der Vermieter sagte mir, dass ich die Wohnung noch bis zum 14.05. weiterzahlen muss. Nebenbei erwähnte der Vermieter aber, dass die Wohnungsübergabe an den neuen Vermieter am gestrigen Freitag (05.05.) stattfinden sollte. Einziehen möchte der neue Mieter aber erst zum 15.05. was ich schlecht nachvollziehen kann. Das ist für mein Empfinden nicht richtig, leider fiel der Groschen erst Zuhause. Ich konnte den Lastschriftauftrag leider nicht rechtzeitig zurückziehen da der nächste Werktag bereits der 02.05. war und damit der Überweisungsstichtag.
    Sehe ich das richtig oder ist das die Regel? Ich hatte mit meinen bisherigen Mietwohnungen noch nicht solch einen Wechsel durchgemacht.

    Des Weiteren sollte eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, richtig? Ab wann kann ich diese Anfordern? Die Nebenkostenabrechnungen wurden von der Hausverwaltung (nicht mein Vermieter) und ich rechne mit einer Rückzahlung. Ich muss dazu sagen dass ich die ganzen Jahre über keine Nebenkostenabrechnungen zu Augen bekam. Einerseits war ich zufrieden da ich die angesetzten Nebenkosten für passend empfand aber gerade in den vergangenen Monaten war ich selten Zuhause.

    Freundliche Grüße
    Felix

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