Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker

  • Welche Unwissenheit denn? Ich habe mir Hilfe beim Mieterverein gesucht und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?
    Ich habe sogar noch einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet und der hat mir in einer Kurzberatung genau dasselbe gesagt. Ich hätte zwar nicht ganz unrechtens gehandelt aber für die Kündigung aus wichtigem Grund reiche es aus und Schadenersatz müsse ich in jedem Fall leisten.


    Nicht unrechtens gehandelt... , das heisst im Klartext: Du hast richtig gehandelt, und das reicht für die Kündigung und für den Schadensersatz.

    Wahrscheinlich läuft dieses Szenarium anders ab als von Dir beschrieben.

    Du hast unrecht gehandelt, dafür die Kündigung, aber für mein Dafürhalten niemals diese riesen Summen an Entschädigung.
    Wie zuvor schon beschrieben, auch ein Vermieter muss den Schaden gering halten, was heisst, er hätte sich sofort um einen Nachmieter bemühen sollen/müssen/können etc. Diesen Beweis müsste der Vermieter bringen, dass er in dieser Richtung entsprechend tätig war. Und darauf müsste Dich Dein Anwalt unterrichten und entsprechend handeln, nämlich diesen Nachweis vom Vermieter zu verlangen.
    Deshalb meine Vermutung, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Für den ist ein saftiger Vergleich die bessere Lösung. Nur so meine Meinung. Könnte auch anders sein.

  • Nicht unrechtens gehandelt... , das heisst im Klartext: Du hast richtig gehandelt, und das reicht für die Kündigung und für den Schadensersatz.

    Wahrscheinlich läuft dieses Szenarium anders ab als von Dir beschrieben.

    Du hast unrecht gehandelt, dafür die Kündigung, aber für mein Dafürhalten niemals diese riesen Summen an Entschädigung.
    Wie zuvor schon beschrieben, auch ein Vermieter muss den Schaden gering halten, was heisst, er hätte sich sofort um einen Nachmieter bemühen sollen/müssen/können etc. Diesen Beweis müsste der Vermieter bringen, dass er in dieser Richtung entsprechend tätig war. Und darauf müsste Dich Dein Anwalt unterrichten und entsprechend handeln, nämlich diesen Nachweis vom Vermieter zu verlangen.
    Deshalb meine Vermutung, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Für den ist ein saftiger Vergleich die bessere Lösung. Nur so meine Meinung. Könnte auch anders sein.

    Der Zeitmietvertrag rechtfertigt nach Meinung des Anwaltes diese Summe. Ich hätte bis jetzt Vorteile dadurch genossen wie Kündigungsschutz oder keine Mieterhöhungen. Wenn ich aber außerordentlich gekündigt werden kann müsste ich dieses anders büßen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rey82 (7. Mai 2017 um 12:19)

  • Du kannst mir nicht ohne mein Wissen einen Ferrari kaufen und anschließend das Geld von mir zurück verlangen...

    Denk´doch bitte mal nach! Du hast einen absoluten Gedankenfehler!!!!!

    Der Vermieter muss doch für eine Heizung sorgen und wenn er das nicht tut muss er es eben auch bezahlen. Ich habe ja keine neue Heizung einbauen lassen.

  • Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.


    ... und die Richter, um sich Arbeit zu ersparen...;)

  • ... und die Richter, um sich Arbeit zu ersparen...;)

    Das stimmt, aber der 1,5 Faktor den sie einstreichen sind immer noch weniger als die Prozesskosten.

  • Laut Anwalt würde er bei einem Vergleich vor Gericht mehr verdienen. Aber speziell bei Anwälten im Mietrecht sei eine gute Reputation mehr Geld wert als Vergleichssummen zu kassieren.

    Es gibt auch einen aussergerichtlichen Vergleich, was nun, ich denke die Sache ist bereits gerichtsanhängig?

  • Aber deswegen bin ich doch erst in den Mieterverein gegangen um ihn anzumahnen. Die haben ja sogar erst bestimmen müssen wo er wohnt um das Schreiben zu zu stellen. Das Schreiben mit dem damaligen Datum kann der Mieterverein ja beibringen.


    Eigentlich musste er wohl auch eine Kopie vom MV bekommen haben...

  • Eigentlich musste er wohl auch eine Kopie vom MV bekommen haben...

    Er bestreitet davon gewusst zu haben. Das Bauteil wurde bereits entsorgt sodass auch ich nichts beweisen kann.

  • Er bestreitet davon gewusst zu haben. Das Bauteil wurde bereits entsorgt sodass auch ich nichts beweisen kann.


    Ich meinte, dass Du vom MieterVerein eine Kopie des Schreibens an den Vermieter bekommen haben müsstest. Falls ja, was stand denn darin?

  • Der Vermieter muss doch für eine Heizung sorgen und wenn er das nicht tut muss er es eben auch bezahlen. Ich habe ja keine neue Heizung einbauen lassen.

    Ich habe die selbe Fallkonstellation in einem anderen Forum gestellt und als Antwort erhalten:

    "Hallo,
    also fristgemäß kann er nicht kündigen, da der Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurde. Damit ist konkludent das Recht zur fristgemäßen Kündigung ausgeschlossen worden.

    Ich hätte die Angelegenheit vom Gericht entscheiden lassen. Wenn die Heizung komplett ausfällt, kannst du die Miete auch komplett mindern. Wenn du dem Vermieter eine Frist zur Reparatur setzt und der diese versteichen läßt, kannst du selbst reparieren lassen. Du musst nicht in der Kälte sitzen.

    An sich brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Bleib einfach wohnen, lasse dich verklagen und das Gericht entscheiden."

    Das die Vergleichssumme hoch angesetzt ist seh ich jetzt ein. Aber das ich gar nichts zu befürchten habe kann ich auch nicht glauben.

  • Hallo Rey82,

    da glaubst du richtig;)

    Die obigen Ausführungen eines Users aus einem anderen Forums wären korrekt, WENN Du nachweisen kannst, dass du den Vermieter informiert und eine Frist zur Reparatur gesetzt hast.

    Die Reihenfolge deines Tuns ist hier von entscheidender Bedeutung.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo Rey82,

    da glaubst du richtig;)

    Die obigen Ausführungen eines Users aus einem anderen Forums wären korrekt, WENN Du nachweisen kannst, dass du den Vermieter informiert und eine Frist zur Reparatur gesetzt hast.

    Die Reihenfolge deines Tuns ist hier von entscheidender Bedeutung.

    Gruß,
    anonym2

    Die Gegenseite bestreitet aber den Zugang des Schreibens mit der Fristsetzung. Wir wohnen hier zu dritt und er ist allein. Wenn jetzt der Mieterverein noch mitmacht muss das doch bei Gericht helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rey82 (8. Mai 2017 um 10:26)

  • EBEN....das ist ja das Problem.... sammel also deine Zeugen vom Mieterbund zusammen und lass dir wenigstens von denen schriftlich bestätigen, dass sie einen entsprechendn Brief an den Vermieter geschrieben und per Post verschickt haben.

    Hast du eine Kopie dieses Briefes?

  • Ja natürlich habe ich eine Kopie erhalten. Ein Exemplar ging an den Vermieter und eins an mich.


    Komm' bloss nicht auf die Idee, uns den Inhalt mitzuteilen...

  • Komm' bloss nicht auf die Idee, uns den Inhalt mitzuteilen...


    Soll das jetzt Spaß sein? Wenn alles über die Bühne gegangen ist gerne.

    Inhaltlich kurz und knapp:
    Die Mietpartei klagt über eine mangelhafte Heizung die ständig ausfällt. Wir geben dem Vermieter einen Monat Zeit sonst werden wir eine Firma damit beauftragen. Wir haben dann ein halbes Jahr gewartet und dann die Reparatur vornehmen lassen.
    Drei Monate nach Reparatur habe ich dem Vermieter eine Kopie der Rechnung zugestellt und habe ab jetzt die Bank beauftragt solange den Dauerauftrag ruhen zu lassen bis die Summe von 2400 Euro erreicht ist.
    Der Vermieter hat daraufhin im 2. Monat gekündigt als zwei Monatsmieten erreicht waren.

    Vielleicht habe ich die Vergleichssumme hier auch falsch angegeben. Ich habe den RA gefragt mit wieviel ich insgesamt zu rechnen habe und er meinte ca 20000.-
    Als Kündigungsschaden bietet er der Gegenseite 10000,- wo der Gegner 25000,- berechnet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Rey82 (8. Mai 2017 um 13:12)

  • Soll das jetzt Spaß sein?

    Ich glaube nicht. Wenn Du eine einigermaßen richtige Antwort erhalten willst, ist es wichtig, wirklich JEDES Detail der Sachlage zu kennen.

    Das gilt übrigens auch gegenüber deinem Anwalt;)


    Wir geben dem Vermieter einen Monat Zeit sonst werden wir eine Firma damit beauftragen. Wir haben dann ein halbes Jahr gewartet und dann die Reparatur vornehmen lassen.
    Drei Monate nach Reparatur habe ich dem Vermieter eine Kopie der Rechnung zugestellt .....

    Also ehrlich, deine Zeitfenster sind so was von unlogisch!

    Wenn du 6 Monate warten kannst, dann ist es mit der entsprechenden "Notsituation" nicht weit her....

    Na ja, ich bleibe dabei: DU hast den Fehler gemacht und musst das jetzt ausbaden - zu recht. Einzig an der Höhe der Vergleichssumme würde ich mich stören und hier "nach unten" verhandeln bzw. vor Gericht die Schadensminderungspflicht des Vermieters (in Bezug auf Neuvermietung nach deiner fristlosen Kündigung) hervorheben.

    Gruß,
    anonym2

  • Ich glaube nicht. Wenn Du eine einigermaßen richtige Antwort erhalten willst, ist es wichtig, wirklich JEDES Detail der Sachlage zu kennen.

    Das gilt übrigens auch gegenüber deinem Anwalt;)


    Also ehrlich, deine Zeitfenster sind so was von unlogisch!

    Wenn du 6 Monate warten kannst, dann ist es mit der entsprechenden "Notsituation" nicht weit her....

    Na ja, ich bleibe dabei: DU hast den Fehler gemacht und musst das jetzt ausbaden - zu recht. Einzig an der Höhe der Vergleichssumme würde ich mich stören und hier "nach unten" verhandeln bzw. vor Gericht die Schadensminderungspflicht des Vermieters (in Bezug auf Neuvermietung nach deiner fristlosen Kündigung) hervorheben.

    Gruß,
    anonym2

    Ich habe im Sommer die Heizung angemahnt und dann als es im Winter kalt wurde habe ich sie reparieren lassen. Was ist daran unlogisch?

  • Da du ganz offensichtlich beratungsresistent und uneinsichtig bist, ist dies hier mein letzter Kommentar zu diesem Thema:

    Es ist egal, ob du den Defekt im Winter oder Sommer angemahnt hast. Es geht mir um´s Prinzip: Wenn ich dem Vermieter ein Schreiben von einer vermeintlichen "Fachstelle" -nämlich dem Mieterbund- zusenden lasse und ich höre dann eine ganze Weile nichts vom Vermieter - DANN HAKE ICH DOCH MAL NACH!!!!!!!!!!

    Und da Sommer war - wartest du eben 2 Wochen auf eine Antwort - ABER NICHT EIN HALBES JAHR:

    So. Punkt. Aus. Ich habe fertig!

    Gruß,
    anonym2

  • Da du ganz offensichtlich beratungsresistent und uneinsichtig bist, ist dies hier mein letzter Kommentar zu diesem Thema:

    Es ist egal, ob du den Defekt im Winter oder Sommer angemahnt hast. Es geht mir um´s Prinzip: Wenn ich dem Vermieter ein Schreiben von einer vermeintlichen "Fachstelle" -nämlich dem Mieterbund- zusenden lasse und ich höre dann eine ganze Weile nichts vom Vermieter - DANN HAKE ICH DOCH MAL NACH!!!!!!!!!!

    Und da Sommer war - wartest du eben 2 Wochen auf eine Antwort - ABER NICHT EIN HALBES JAHR:

    So. Punkt. Aus. Ich habe fertig!

    Gruß,
    anonym2

    Aus Vermietersicht bin ich da ganz Ihrer Meinung.
    Aber ich wollte dem Vermieter Zeit geben um diese Sache für ihn günstig zu halten.
    Falls soll ich denn anderes tun als ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen?

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