Beiträge von Rey82

    Da du ganz offensichtlich beratungsresistent und uneinsichtig bist, ist dies hier mein letzter Kommentar zu diesem Thema:

    Es ist egal, ob du den Defekt im Winter oder Sommer angemahnt hast. Es geht mir um´s Prinzip: Wenn ich dem Vermieter ein Schreiben von einer vermeintlichen "Fachstelle" -nämlich dem Mieterbund- zusenden lasse und ich höre dann eine ganze Weile nichts vom Vermieter - DANN HAKE ICH DOCH MAL NACH!!!!!!!!!!

    Und da Sommer war - wartest du eben 2 Wochen auf eine Antwort - ABER NICHT EIN HALBES JAHR:

    So. Punkt. Aus. Ich habe fertig!

    Gruß,
    anonym2

    Aus Vermietersicht bin ich da ganz Ihrer Meinung.
    Aber ich wollte dem Vermieter Zeit geben um diese Sache für ihn günstig zu halten.
    Falls soll ich denn anderes tun als ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen?

    Ich glaube nicht. Wenn Du eine einigermaßen richtige Antwort erhalten willst, ist es wichtig, wirklich JEDES Detail der Sachlage zu kennen.

    Das gilt übrigens auch gegenüber deinem Anwalt;)


    Also ehrlich, deine Zeitfenster sind so was von unlogisch!

    Wenn du 6 Monate warten kannst, dann ist es mit der entsprechenden "Notsituation" nicht weit her....

    Na ja, ich bleibe dabei: DU hast den Fehler gemacht und musst das jetzt ausbaden - zu recht. Einzig an der Höhe der Vergleichssumme würde ich mich stören und hier "nach unten" verhandeln bzw. vor Gericht die Schadensminderungspflicht des Vermieters (in Bezug auf Neuvermietung nach deiner fristlosen Kündigung) hervorheben.

    Gruß,
    anonym2

    Ich habe im Sommer die Heizung angemahnt und dann als es im Winter kalt wurde habe ich sie reparieren lassen. Was ist daran unlogisch?

    Komm' bloss nicht auf die Idee, uns den Inhalt mitzuteilen...


    Soll das jetzt Spaß sein? Wenn alles über die Bühne gegangen ist gerne.

    Inhaltlich kurz und knapp:
    Die Mietpartei klagt über eine mangelhafte Heizung die ständig ausfällt. Wir geben dem Vermieter einen Monat Zeit sonst werden wir eine Firma damit beauftragen. Wir haben dann ein halbes Jahr gewartet und dann die Reparatur vornehmen lassen.
    Drei Monate nach Reparatur habe ich dem Vermieter eine Kopie der Rechnung zugestellt und habe ab jetzt die Bank beauftragt solange den Dauerauftrag ruhen zu lassen bis die Summe von 2400 Euro erreicht ist.
    Der Vermieter hat daraufhin im 2. Monat gekündigt als zwei Monatsmieten erreicht waren.

    Vielleicht habe ich die Vergleichssumme hier auch falsch angegeben. Ich habe den RA gefragt mit wieviel ich insgesamt zu rechnen habe und er meinte ca 20000.-
    Als Kündigungsschaden bietet er der Gegenseite 10000,- wo der Gegner 25000,- berechnet hat.

    Hallo Rey82,

    da glaubst du richtig;)

    Die obigen Ausführungen eines Users aus einem anderen Forums wären korrekt, WENN Du nachweisen kannst, dass du den Vermieter informiert und eine Frist zur Reparatur gesetzt hast.

    Die Reihenfolge deines Tuns ist hier von entscheidender Bedeutung.

    Gruß,
    anonym2

    Die Gegenseite bestreitet aber den Zugang des Schreibens mit der Fristsetzung. Wir wohnen hier zu dritt und er ist allein. Wenn jetzt der Mieterverein noch mitmacht muss das doch bei Gericht helfen.

    Der Vermieter muss doch für eine Heizung sorgen und wenn er das nicht tut muss er es eben auch bezahlen. Ich habe ja keine neue Heizung einbauen lassen.

    Ich habe die selbe Fallkonstellation in einem anderen Forum gestellt und als Antwort erhalten:

    "Hallo,
    also fristgemäß kann er nicht kündigen, da der Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurde. Damit ist konkludent das Recht zur fristgemäßen Kündigung ausgeschlossen worden.

    Ich hätte die Angelegenheit vom Gericht entscheiden lassen. Wenn die Heizung komplett ausfällt, kannst du die Miete auch komplett mindern. Wenn du dem Vermieter eine Frist zur Reparatur setzt und der diese versteichen läßt, kannst du selbst reparieren lassen. Du musst nicht in der Kälte sitzen.

    An sich brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Bleib einfach wohnen, lasse dich verklagen und das Gericht entscheiden."

    Das die Vergleichssumme hoch angesetzt ist seh ich jetzt ein. Aber das ich gar nichts zu befürchten habe kann ich auch nicht glauben.

    Du kannst mir nicht ohne mein Wissen einen Ferrari kaufen und anschließend das Geld von mir zurück verlangen...

    Denk´doch bitte mal nach! Du hast einen absoluten Gedankenfehler!!!!!

    Der Vermieter muss doch für eine Heizung sorgen und wenn er das nicht tut muss er es eben auch bezahlen. Ich habe ja keine neue Heizung einbauen lassen.

    Nicht unrechtens gehandelt... , das heisst im Klartext: Du hast richtig gehandelt, und das reicht für die Kündigung und für den Schadensersatz.

    Wahrscheinlich läuft dieses Szenarium anders ab als von Dir beschrieben.

    Du hast unrecht gehandelt, dafür die Kündigung, aber für mein Dafürhalten niemals diese riesen Summen an Entschädigung.
    Wie zuvor schon beschrieben, auch ein Vermieter muss den Schaden gering halten, was heisst, er hätte sich sofort um einen Nachmieter bemühen sollen/müssen/können etc. Diesen Beweis müsste der Vermieter bringen, dass er in dieser Richtung entsprechend tätig war. Und darauf müsste Dich Dein Anwalt unterrichten und entsprechend handeln, nämlich diesen Nachweis vom Vermieter zu verlangen.
    Deshalb meine Vermutung, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Für den ist ein saftiger Vergleich die bessere Lösung. Nur so meine Meinung. Könnte auch anders sein.

    Der Zeitmietvertrag rechtfertigt nach Meinung des Anwaltes diese Summe. Ich hätte bis jetzt Vorteile dadurch genossen wie Kündigungsschutz oder keine Mieterhöhungen. Wenn ich aber außerordentlich gekündigt werden kann müsste ich dieses anders büßen.

    Vielleicht, weil er dann weniger Geld erhält?

    Ich würde - gerade wegen der Höhe der Vergleichsumme eher den Weg vor Gericht gehen!

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung!

    Laut Anwalt würde er bei einem Vergleich vor Gericht mehr verdienen. Aber speziell bei Anwälten im Mietrecht sei eine gute Reputation mehr Geld wert als Vergleichssummen zu kassieren.

    Dann lass dir auf jeden Fall mal eine Kopie geben und den Namen der Person, die den Brief abgeschickt hat.
    Würde diese Person das Abschicken vor Gericht bezeugen?

    Ist zwar immer noch kein Beweis für den Erhalt des Briefes , aber schon mal vor Gericht ein Indiz dafür, dass deine Aussage stimmen könnte.

    Ich würde mich also eher um die Reduzierung der Höhe der Vergleichssumme kümmern - das ist der Punkt, wo du möglichweise etwas ausrichten kannst.

    Kopie hab ich schon und den Versand des Briefes bestätigt mir natürlich der Mieterbund. Ich habe mir extra einen Anwalt am Gerichtsort geholt der meinte das wenn der Vergleich wegen Feilscherei scheitern würde ich das größere Problem hätte.

    Bei Gericht ist für "Gefühle, Emotionen" nicht viel Platz, da zählen einfach Fakten. Woher sollte ein Richter wissen was der VM z.B. wollte und dachte?, oder was Du denkst?

    Mit Verlaub, ich habe so das Gefühl, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Kann natürlich auch anders sein, wie gesagt, nur ein Gefühl.

    Welche Unwissenheit denn? Ich habe mir Hilfe beim Mieterverein gesucht und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?
    Ich habe sogar noch einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet und der hat mir in einer Kurzberatung genau dasselbe gesagt. Ich hätte zwar nicht ganz unrechtens gehandelt aber für die Kündigung aus wichtigem Grund reiche es aus und Schadenersatz müsse ich in jedem Fall leisten.

    Wichtig ist das Wort "nachweisbar".

    Wem soll der Richter glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Hättest du nicht auch gerne, dass dein "Gegner" seine -in deinen Augen- falschen Aussagen auch beweist???


    FAZIT: Es hilft bei allem, was man tut, sich zu fragen, wie man SELBST anstelle des Anderen reagieren würde...

    Aber deswegen bin ich doch erst in den Mieterverein gegangen um ihn anzumahnen. Die haben ja sogar erst bestimmen müssen wo er wohnt um das Schreiben zu zu stellen. Das Schreiben mit dem damaligen Datum kann der Mieterverein ja beibringen.

    Und was MICH stutzig macht ist, dass du nicht erkennsts, dass du etwas falsch gemacht hast.

    Du kannst doch nicht (ohne nachweisbare Anmahnung mit Fristsetzung an den Vermieter) etwas in Auftrag geben und denken, jemand anderes bezahlt es. So funktioniert das nicht. Stell dir vor, das gleiche macht jemand mit dir...was würdest du tun?

    Aber ich habe doch eine Frist über den Mieterverband setzen lassen aber die gegnerische Seite bestreitet dies.

    Hallo Rey82,

    mal abgesehen davon, dass Du leider so ziemlich alles falsch gemacht hsta, möchte ich doch bezüglich der Vergleichssumme einen kleinen Lichtblick anmerken:

    Meiner Meinung nach kann man nicht einfach die restliche "Laufzeit " des Kündigungsverzichts als Vergleichsumme heranziehen. Der Vermieter ist nach deinem Auszug zur Schadensminderung verpflichtet. Er muss also versuchen, zeitnah einen neuen Mieter zu finden. Dies kann natürlich einige Monate dauern - aber sicher keine 1-1,5 Jahre (ich habe jetz nicht genau im Kopf, wie lange deine Restlaufzeit wäre).

    Daher wäre ich mit der jetzigen Vergleichshöhe nicht einverstanden.

    Was ich aber keinesfalls verstehe -und daher für unglaubwürdig halte ist, dass du 1 Jahr lang "keine Heizung" hattest! Nach dem Schreiben des Mieterbundes hätte ich nach 3-4 Tagen mal beim Vermieter angerufen und nachgehakt. Nach einigen Tagen dann nochmals und nochmals und nochmals...

    Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass sich die Geschichte so zugetragen hat, wie von dir beschrieben....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Ich verstehe nicht was daran unglaubwürdig sein sollte. Die Heizung fiel immer wieder sporadisch aus und wir heizen den Wohnraum mit Holz. Ich finde den Kündigungsschaden auch wahnsinnig hoch angesetzt.

    Du bist in eine saumässig missliche Lage geraten, eigentlich durch eigenes Verschulden. Wie heisst es so schön:"Dummheit schützt vor Strafe nicht".
    Einige Postings weiter erfährt man, es sei ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden. Ist es denn nicht möglich von Dir einen Nachmieter zu benennen, besorgen. Hast Du diesbezüglich mit dem VM gesprochen? Und sonst weise ich auf den Beitrag #20 hin. Das wäre natürlich noch eine Möglichkeit, nur kannst Du eben den "Verzugsbrief" an den Vermieter nicht beweisen, aber das müsste doch der Mieterverein können, dass ein solcher Brief geschrieben und an den Vermieter versandt wurde.

    Übrigens kann Dir in einem Forum keine Rechtsauskunft erteilt werden, das kann tatsächlich nur ein Anwalt, gegen Gebühr.

    Aber was mich stutzig macht ist das ich jetzt der Schuldige bin. Man könnte doch vor Gericht argumentieren das mich der Vermieter rausekeln wollte. Und jetzt kriegt er mich gekündigt und noch Sahne obendrauf.

    ..aber nicht, dass er angekommen ist. Ja, richtig, aber es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter diesbezüglich den Mieterbund aufgesucht hat.
    I.d.R. versenden Anwälte ihre Schriftsätze nicht per Einschreiben.

    P.S.Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.

    Danke jetzt fühle ich mich besser trotz allem was da noch kommt. Anwälte sind also doch scharf auf Vergleiche.

    Ich bin vllt zu alt für diese Postings und Trollerei und Glump.
    Ich hätte einfach nur gern eine Meinung zum Kündigungsschaden gehabt und mir nicht ständig irgendwelche Wichtig Tuer anhören. Für ne Rechtsberatung geh ich nur noch zu einem Anwalt. Ich hätte nur gerne eine Nicht- Anwalts- Meinung gehört.

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