Welche Unwissenheit denn? Ich habe mir Hilfe beim Mieterverein gesucht und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?
Ich habe sogar noch einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet und der hat mir in einer Kurzberatung genau dasselbe gesagt. Ich hätte zwar nicht ganz unrechtens gehandelt aber für die Kündigung aus wichtigem Grund reiche es aus und Schadenersatz müsse ich in jedem Fall leisten.
Nicht unrechtens gehandelt... , das heisst im Klartext: Du hast richtig gehandelt, und das reicht für die Kündigung und für den Schadensersatz.
Wahrscheinlich läuft dieses Szenarium anders ab als von Dir beschrieben.
Du hast unrecht gehandelt, dafür die Kündigung, aber für mein Dafürhalten niemals diese riesen Summen an Entschädigung.
Wie zuvor schon beschrieben, auch ein Vermieter muss den Schaden gering halten, was heisst, er hätte sich sofort um einen Nachmieter bemühen sollen/müssen/können etc. Diesen Beweis müsste der Vermieter bringen, dass er in dieser Richtung entsprechend tätig war. Und darauf müsste Dich Dein Anwalt unterrichten und entsprechend handeln, nämlich diesen Nachweis vom Vermieter zu verlangen.
Deshalb meine Vermutung, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Für den ist ein saftiger Vergleich die bessere Lösung. Nur so meine Meinung. Könnte auch anders sein.