Vermieter legt Nachbarwohnungen einfach zusammen.

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne in einer 2er-WG und wir sind zwei Mädels. Unser Vermieter hat jetzt ohne unsere Zustimmung und in userer Abwesenheit unsere Wohnung mit unserer Nachbarwohnung zusammengelegt. In der Nachbarwohnug wohnt ein älterer Mann. Ihm wurde die Küche rausgerissen und da ist ein zweiter Mann eingezogen. Ebenfalls ohne seiene Zustimmung. Da die Beiden Männer jetzt keine Küche mehr haben müssen sie immer zu uns in die Wohnung.

    Meine Frage dazu: Ist das rechtens? Darf die Vermieterin die Wohnungen einfch zusammen legen?

    Danke und liebe Grüße

  • Also in meinem Vertrag steht Wohnung, bestehend aus 1 Zimmer. Küche, Bad, Balkon gemeinschaftliche Nutzung. In dem Vertrag meiner Mitbewohnerin steht nur eine Wohnung vermietet.

  • Also in meinem Vertrag steht Wohnung, bestehend aus 1 Zimmer. Küche, Bad, Balkon gemeinschaftliche Nutzung. In dem Vertrag meiner Mitbewohnerin steht nur eine Wohnung vermietet.

    Dann darf der Vermieter ohne Eure Erlaubnis die Wohnung gar nicht betreten.

  • Hallo,

    ich halte es für eindeutig, dass der Vermieter es nicht darf. Ich wüsste auch nicht was in einem Mietvertrag stehen müsstre, dass er es doch dürfte.

    Allerdings wirst du wenig machen können, da der Vermieter Tatsachen geschaffen hat.

    Am besten du suchst dir etwas anderes.

    Gruß
    H H

  • Hallo Mieter5,
    schliesse mich grundsätzlich dem Hamburger an. Kannst ja mal diese Zustände einem guten Rechtsanwalt schildern, ebenfalls m.d.B. um eine strafrechtliche Prüfung der Geschehnisse.
    Lass Dich aber im Rahmen einer Erstberatung auch über etwaige Kosten informieren.

  • Also in meinem Vertrag steht Wohnung, bestehend aus 1 Zimmer. Küche, Bad, Balkon gemeinschaftliche Nutzung. In dem Vertrag meiner Mitbewohnerin steht nur eine Wohnung vermietet.

    Hallo,

    mal sehen ob das so richtig verstanden wurde, du hast 1 Zimmer gemietet zur alleinigen Nutzung, ja?

    Alle anderen Räume werden gemeinschaftlich genutzt ok?

    D. h. also, dass wenn im Mietvertrag nicht genau geregelt ist wie viele und von wem die gemeinschaftliche Nutzung der gemeinschaftlichen Räume definiert ist, ist das so rechtens, das hat keinerlei Auswirkung auf das von dir allein genutzten Zimmer.

    Jetzt erkläre doch bitte mal mit wem du genau einen Mietvertrag hast, mit dem Eigentümer der Wohnungen oder mit deinem Mitbewohner als Untermieter?????

    Gruß
    BHShuber

  • Den Vertrag habe ich mit dem Hauseigentümer abgeschlossen

    Hallo,

    danke für die Antwort.

    Nun bleibt festzustellen, da nicht genau definiert durch wen genau die Gemeinschaftsräume zu benutzen sind, in wie weit sich hieraus eine Beeinträchtigung für dich ergibt, denn das Zimmer zur alleinigen Nutzung wird ja dadurch kaum beeinträchtigt.

    Dürfen und mache tut der Vermieter alles was er sich einbildet, wie das dann rechtlich einwandfrei ist, steht auf einem anderen Blatt, insofern der Mieter entscheiden muss, wie weit will ich in der Sache gehen?

    Dies Frage musst du dir stellen und dann danach handeln, in der Form, sich einen Rechtsbeistand zur Seite zu holen und gegen den Umstand vorzugehen.

    Gruß
    BHShuber

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