Beiträge von SkyWalker

    Moin!

    Ich habe elektronische Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Diese springen zu einem Stichtag, gewöhnlich am 01.01. auf "0" und speichern den Vorjahreswert zum ablesen.

    Wenn nun der Einzug unter jährig erfolgt ist, nimmt man ja die Werte zum Tag des Einzugs, die dann natürlich nicht mehr bei "0" stehen. Erfolgte der Einzug in 2015 während des Jahres oder zum 01.01.2015?

    In 2016 ist der Stand "alt" dann natürlich "0" weil hier das gesamte Jahr vom 01.01. - 31.12. gemessen wurde.

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken?

    Grüße
    Sky

    Auf dem Zähler steht leider nichts!

    Berny: So sieht es wohl aus! Prozessieren bringt weiteres Geld in die Kasse des RAs. Die Brieffreundschaft mit mir ist wohl schon pauschal bezahlt.

    Es ist natürlich schwierig das einzuschätzen. Obwohl ich den Gang vor den Richter vermeiden möchte, will ich aber auch nicht ganz nachgeben und auf zirka 250 Euro Wassergeld verzichten.

    Ist am Ende wohl eine "Milchbrötchen"- Rechnung ob man gewillt ist, das Risiko einzugehen und Klage einzureichen!

    Moin H Hamburg!

    Ja, so hatte ich es mir eigentlich auch gedacht! Es sind die "üblichen" Wasserzähler, die in den Zuleitungen, also in den Kupferrohren, verschraubt sind. Die Uhren befinden sich im Keller.

    Tauschen wollte ich die Uhren jetzt nicht mehr, da wir ja nicht mehr vermieten werden.

    Laut meiner Excel Liste der Verbräuche sowie dem Eichjahr laut Zähler wäre es auch, denke ich, nachvollziehbar und plausibel!

    Es ist echt frustrierend und nervenraubend sich damit auseinandersetzen zu müssen! Aber die Anwalts und/ oder Gerichtskosten würde ich mir gerne sparen wollen. Ich befürchte aber fast, ich komme nicht drum herum!

    Moin anitari,

    mit dem Anwalt ist leider nicht wirklich zu sprechen. Er ist recht kurz & knapp mit seinen Aussagen und der Forderung. Ausschliessen kann ich zumindest die Behauptung, weitere Quellen zählen auf die Wasseruhren. Seit dem Auszug hat sich der Stand nicht verändert. Ich vermute ja auch eher die evtl. alte Waschmaschine und ganz sicher den zirka 20 Jahre alten Geschirrspüler.

    Leider bin ich mir auch nicht sicher, wer den neuen Zähler seinerzeit montiert hat und ob es dazu überhaupt eine Rechnung gibt!

    Ich befürchte, der Weg zum Gericht ist die einzige Möglichkeit die Meinung des Anwalts und der Ex- Mieterin noch zu ändern. Und dann ganz sicher auch erst bei Gericht!

    Wenn ich jetzt noch wüsste, ob die Infos, die mir vorliegen reichen, könnte ich das neu einschätzen ob ich es wage oder nicht!

    Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe!

    Moin!

    Ich schreibe mal, im Gegensatz zu den meisten hier, von der anderen Seite eines Mietvertrages, als Vermieter.
    Eher als ehemaliger Vermieter, da wir die Vermietung nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr fortführen. Andere Geschichte :)

    Ich finde leider nichts zu meiner Frage, die uns aktuell beschäftigt!

    Der Wasserverbrauch der Mietswohnung wird durch Wasseruhren gemessen, die auch beide noch geeicht sind (2016 & 2020). Die letzte Mieterin beklagt den aus Ihrer Sicht zu hohen Wasserverbrauch für 2016, der durch diese Zähler ermittelt wurden.

    Jetzt verlangt der Anwalt einen Nachweiß für den korrekten Einbau der Zähler. Dies habe ich leider nicht (mehr). Anhand meines monatlichen Energiecontrollings, bei dem ich alle Verbrauchswerte notiere, weiß ich, dass der Zähler in 2010 montiert wurde.

    Ist es nun zwingend notwendig, dass ich per Rechnung nachweisen kann, wann und durch wen diese Wasserzähler montiert wurden?

    Ich versuche hier schon eine Einigung, auch zu Gunsten der Mieterin, zu finden. Aber fast komplett verzichten und die angefallenen Wasserkosten der Mieterin zu übernehmen übersteigt dann meine Akzeptanz. Und den Gang vor den Richter würde ich gerne vermeiden wollen.

    Danke vorab für Eure Hilfe schon mal.

    Grüße
    Sky

    Moin!

    Ein Anruf beim zuständigen Einwohnermeldeamt hat gezeigt, dass wir als Vermieter mit berechtigtem Grund ohne weiteres gegen eine Gebühr die neue Adresse bekommen werden.

    So werde ich dann mal direkt den ehemaligen Mieter anschreiben und im Klärung bitten. Natürlich ginge das auch über meinen Anwalt. Aber dadurch entstehen Kosten, die ich zumindest auf meiner Seite (noch) vermeiden möchte.

    Jetzt erkundige ich mich noch mal welche Frist ich setzen muss damit die Abrechnung anerkannt ist und bis wann das Geld bei mir sein muss.

    Ich freu mich :)

    Grüße
    Sky

    Moin!

    Ich brauche mal Hilfe bei einer NK Abrechnung für den ehemaligen Mieter. Es ergibt sich eine Forderung meinerseits, der Mieter hat aber die neue Adresse nicht mitteilen wollen und die Kaution ist leider auch nicht mehr vorhanden (aufgrund unberechtigten Abwohnens selbiger).

    Die Abrechnung hatte ich dem Anwalt des Exmieters auf dessen Wunsch geschickt, der reagiert aber nicht. Wie komme ich nun an die Adresse um ggf, direkt Kontakt aufzunehmen oder andere Maßnahmen zu ergreifen?

    Ist der Gang zur Polizei eine Option?

    Danke
    Sky

    Moin!

    Danke für die schnelle Rückmeldung! Ich denke, es wird eine NK- Nachforderung meinerseits geben, was die Mieterin wohl auch ahnt. Daher zahlt Sie, so denke ich, die Miete nicht!

    Aber vielleicht ist es wirklich das Beste, von der Kaution die Miete(n) abzuziehen, die NK abzuwarten und dann zu sehen, was unter dem Strich an Betrag überbleibt.

    Ich hatte jetzt noch mal eine Frist gesetzt gehabt zur Zahlung der fehlenden Miete, die verstrichen ist. Um alles korrekt zu machen, setzt man noch mal eine Frist oder hat das eh keinen Sinn?

    Danke vorab
    Sky

    Moin!

    Ich benötige mal Hilfe zu folgender kurz erläuterten Situation. Wir haben dem Mieter ordentlich und fristgerecht gekündigt und die Übergabe der Wohnung erfolgte auf Wunsch des Mieters bereits zwei Monate vor Vertragsende.

    Wieder vermietet ist die Wohnung nicht und der Vertrag läuft noch bis 30.11.

    Nun verzeichnen wir keinen Mieteingang mehr. Der Mieter möchte wohl die Kaution "abwohnen", was so nicht erlaubt ist.

    Besteht nach Fristsetzung bereits die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu veranlassen? Ist dies der einzige Weg oder gibt es dazu eventuell Alternativen.

    Danke vorab
    Sky

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