Moin!
Ich schreibe mal, im Gegensatz zu den meisten hier, von der anderen Seite eines Mietvertrages, als Vermieter.
Eher als ehemaliger Vermieter, da wir die Vermietung nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr fortführen. Andere Geschichte 
Ich finde leider nichts zu meiner Frage, die uns aktuell beschäftigt!
Der Wasserverbrauch der Mietswohnung wird durch Wasseruhren gemessen, die auch beide noch geeicht sind (2016 & 2020). Die letzte Mieterin beklagt den aus Ihrer Sicht zu hohen Wasserverbrauch für 2016, der durch diese Zähler ermittelt wurden.
Jetzt verlangt der Anwalt einen Nachweiß für den korrekten Einbau der Zähler. Dies habe ich leider nicht (mehr). Anhand meines monatlichen Energiecontrollings, bei dem ich alle Verbrauchswerte notiere, weiß ich, dass der Zähler in 2010 montiert wurde.
Ist es nun zwingend notwendig, dass ich per Rechnung nachweisen kann, wann und durch wen diese Wasserzähler montiert wurden?
Ich versuche hier schon eine Einigung, auch zu Gunsten der Mieterin, zu finden. Aber fast komplett verzichten und die angefallenen Wasserkosten der Mieterin zu übernehmen übersteigt dann meine Akzeptanz. Und den Gang vor den Richter würde ich gerne vermeiden wollen.
Danke vorab für Eure Hilfe schon mal.
Grüße
Sky