Ich wollte frühzeitig aus meinem WG-Zimmer ausziehen. Ich habe meinen Vermieter gefragt über Whatsapp und dieser hat dort zugestimmt, falls ein Nachmieter das Zimmer übernimmt. Ich habe einen besorgt und hatte vor etwa 3 Wochen meine Zimmerübergabe. Jetzt habe ich erfahren, als ich wegen meiner Kaution angerufen habe, dass der Nachmieter das Zimmer doch nicht wollte und der Vermieter will jetzt Miete von mir kassieren und will keinen neuen Nachmieter akzeptieren.
Ich weiß, dass es nicht schlau war das über Whatsapp zu erledigen, aber habe ich trotzdem irgendwelche Rechte, wenn ich eine Zustimmung habe? Er hat auch 3 Wochen damit gewartet es mir zu sagen. Ich war die ganze Zeit nicht mehr im Besitz der Schlüssel.
Kündigung per Whatsapp
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Kündigung per Whatsapp oder ähnlichem ist schlicht unwirksam.
Gestellte Nachmieter muß der Vermieter nicht akzeptieren.
Rechte?
Die Mietsache weiter zu nutzen, sowie form- und fristgerecht kündigen.
Formgerecht heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.
Fristgerecht noch bis zum 4. Mai 2017 zum 31. Juli 2017.
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Hallo,
"Kündigung per Whatsapp", klingt doch schon merkwürdig. Versuche es mal über Twitter.
Unabhängig davon, dass die Kündigung unwirksam ist, hast du ihm doch gar keinen Nachmieter gebracht, sondern jemanden, der dann doch wieder abgesprungen ist. Ich verstehe den Vermieter da sehr gut, dass er auf so etwas gar keine Lust hat.
Gruß
H H -
Hallo allerseits,
sehe ich anders. Eine ordentliche Kuendigung muss zwar schriftlich sein, ein Aufhebungsvertrag aber nicht. Eine whatsup Vereinbarung mit anschliessender Schluesseluebergabe hat meiner Meinung nach recht gute Chancen, im Zweifelsfall vor Gericht als Aufhebungsvertrag durchzugehen.
Argumentieren wuerde ich gegenueber dem Vermieter auf alle Faelle so, ob ich dann auch vor Gericht gehen wuerde, ist eine andere Sache. Das sollte man auf alle Faelle vorab mit einem Anwalt klaeren.
cu
Guenni -
Eine ordentliche Kuendigung muss zwar schriftlich sein, ein Aufhebungsvertrag aber nicht. Eine whatsup Vereinbarung mit anschliessender Schluesseluebergabe hat meiner Meinung nach recht gute Chancen, im Zweifelsfall vor Gericht als Aufhebungsvertrag durchzugehen.
Deine Meinung in des Richter's Ohr...
Schliesse mich den anderslautenden Meinungen an.
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