Hallo,
eine etwas längere Geschichte und hoffentlich bestätigt sich mein Gedanke dazu.
Der Sachverhalt: Ich bin zum 31.03.2016 (schon vorher, aber Mietvertragangabe dieser) ausgezogen.
Die Nebenkostenabrechnung kann bis zum Ablauf des 12. Monats gestellt werden (vgl. § 556 III S. 2 BGB).
Ich habe das Schreiben am 26.04.2017 erhalten somit war ja mein Gedanke, dass die Frist überschritten ist.
Dennoch bin ich innerhalb dieser Monate nochmals verzogen somit hatte der Vermieter die alte Adresse und musste eine Melderegisterauskunft bei der Gemeinde einholen daher der verspätete Brief zum 26.04.
Aber (!) er hat im Schreiben eine Kopie vom ersten Briefumschlag gemacht wo ersichtlich ist, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte zum 04.04.2017.
Somit ist es doch trotz Ausschlussfrist wegen der Umstände (Verzogen, Melderegisterauskunft) als verspätet anzusehen, oder?
Fazit: Bin ich aufgrund der Rechtlage aufgefordert die Nebenkostenabrechnung zu leisten?
Über Anregungen bin ich dankbar.
Guten Abend,
nchm.