Nebenkostenabrechnung - Frist überschritten // Melderegisterauskunft

  • Hallo,

    eine etwas längere Geschichte und hoffentlich bestätigt sich mein Gedanke dazu.

    Der Sachverhalt: Ich bin zum 31.03.2016 (schon vorher, aber Mietvertragangabe dieser) ausgezogen.
    Die Nebenkostenabrechnung kann bis zum Ablauf des 12. Monats gestellt werden (vgl. § 556 III S. 2 BGB).
    Ich habe das Schreiben am 26.04.2017 erhalten somit war ja mein Gedanke, dass die Frist überschritten ist.

    Dennoch bin ich innerhalb dieser Monate nochmals verzogen somit hatte der Vermieter die alte Adresse und musste eine Melderegisterauskunft bei der Gemeinde einholen daher der verspätete Brief zum 26.04.

    Aber (!) er hat im Schreiben eine Kopie vom ersten Briefumschlag gemacht wo ersichtlich ist, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte zum 04.04.2017.

    Somit ist es doch trotz Ausschlussfrist wegen der Umstände (Verzogen, Melderegisterauskunft) als verspätet anzusehen, oder?

    Fazit: Bin ich aufgrund der Rechtlage aufgefordert die Nebenkostenabrechnung zu leisten?

    Über Anregungen bin ich dankbar.

    Guten Abend,
    nchm.

  • Um welche Abrechnung für welchen Abrechnungszeitraum geht es?

    Zitat

    Die Nebenkostenabrechnung kann bis zum Ablauf des 12. Monats gestellt werden (vgl. § 556 III S. 2 BGB).

    Exakter Wortlaut aus § 556

    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

  • Um welche Abrechnung für welchen Abrechnungszeitraum geht es?


    Exakter Wortlaut aus § 556

    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

    Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016

    ergo hätte bis zum 30.03.2017 eingehen müssen, richtig?

    Fazit: Ich kann ihm im Schreiben aufsetzen, dass die Frist verstrichen ist und somit keine Beanstandung auf die Nebenkosten ergibt?

  • Hallo nchm,

    "Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016"
    - Als Abrechnungszeitraum glaube ich das nicht; das war wohl eher Dein Nutzungszeitraum. Abrechnungszeiträume sind regelmässig 12 Monate.

  • Zitat

    Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016

    Das ist vermutlich dein Nutzungs-/Mietzeitraum.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.

    Das kann das Kalenderjahr sein, aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten. Zum Beispiel der 01.08.2015 - 31.07.2016.

    In dem Fall wäre dir die Abrechnung noch locker fristgerecht zugegangen. Das wäre sie auch noch am 31.07.2017.

    Schau dir die Abrechnung noch mal genau an. Es müssen beide Zeiträume angegeben sein.

    Abrechnungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.07.2016

    Nutzungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.03.2016

  • Das ist vermutlich dein Nutzungs-/Mietzeitraum.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.

    Das kann das Kalenderjahr sein, aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten. Zum Beispiel der 01.08.2015 - 31.07.2016.

    In dem Fall wäre dir die Abrechnung noch locker fristgerecht zugegangen. Das wäre sie auch noch am 31.07.2017.

    Schau dir die Abrechnung noch mal genau an. Es müssen beide Zeiträume angegeben sein.

    Abrechnungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.07.2016

    Nutzungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.03.2016

    In Ordnung, ich verstehe den Unterschied was gemeint ist.
    Allerdings nehme ich jetzt mal den Wortlaut aus dem Schreiben heraus, der schlichtweg nur den Zeitraum angibt (da ist zu sagen, dass er die Zeiträume von 8 und 4 Monaten getrennt an Studenten vermietet, also ein Wechsel von mehreren Personen im Jahr).

    "Frau XXX
    Mietnebenkosten, Adresse
    Zeitraum 01.08.2015-30.03.2016"

    Grundsteuer B und Straßenreinigung
    Wohngebäudeversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Schornsteinfeger
    Abfallentsorgung
    Wasser, Abwasser, Oberflächenentwässerung, Abwasserabgabe

    Storm allgemein
    Strom
    Gas

    Schreib-, Kopier-, Portokosten
    Kosten Melderegisterauskunft

    Gesamtkosten
    Endreinigung

    Mietnebenkostenvorauszahlung 8 Monate á XX

    Offenstehender Endbetrag"

    Ich habe bewusst die Geldbeträge weggelassen. Unter anderem möchte ich noch prüfen lassen welche Kosten wirklich dem Mieter zugrunde gehen. Soweit ich weiß sind einige Kosten dem Vermieter zu Lasten.

    Fazit: Es ist nach Wortlaut eher der Nutzungsraum sowie Mietzeitraum angegeben, also keine Jahresabrechnung.
    Wie kann ich vorgehen?

  • Wenn möglich stell die Abrechnung als Bild(er) hier ein. Persönliche Daten unkenntlich gemacht. Mir schwant das was.

    Zitat

    Unter anderem möchte ich noch prüfen lassen welche Kosten wirklich dem Mieter zugrunde gehen. Soweit ich weiß sind einige Kosten dem Vermieter zu Lasten.

    Das geht nicht ohne die Gesamtkosten des Objektes zu kennen. Die vermutlich nicht in der sog. Abrechnung stehen. Und vermutlich steht auch kein Umlageschlüssel drin. Der wäre nämlich auch nötig um die Abrechnung prüfen zu können.

    Zitat

    Schreib-, Kopier-, Portokosten

    Die Kosten sind nicht umlegbar. Alles andere ja, wenn vertraglich vereinbart.

  • Okay.
    Wie gesagt so sieht das Schreiben aus. Dabei gelegt war das Schreiben von der Gemeinde für die Melderegisterauskunft, der erste Briefumschlag (der an ihn zurück ging da Empfänger verzogen) und die Nebenkostenabrechnung.
    Keine Anlage beilegt für dieses s. Anlage sowie kein Umlageschlüssel.

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  • Okay.
    Wie gesagt so sieht das Schreiben aus. Dabei gelegt war das Schreiben von der Gemeinde für die Melderegisterauskunft, der erste Briefumschlag (der an ihn zurück ging da Empfänger verzogen) und die Nebenkostenabrechnung.
    Keine Anlage beilegt für dieses s. Anlage sowie kein Umlageschlüssel.

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    Das ist lediglich eine Auflistung, aber keine formell korrekte Betriebskostenabrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

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    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    1. Schweigen, denn das was dir da vorliegt ist unwirksam.

    2. Der sog. Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen.

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