Danke, werde dann wohl letzteres tun.
Einen schönen Sonntag!
Beiträge von nchm
-
-
Okay.
Wie gesagt so sieht das Schreiben aus. Dabei gelegt war das Schreiben von der Gemeinde für die Melderegisterauskunft, der erste Briefumschlag (der an ihn zurück ging da Empfänger verzogen) und die Nebenkostenabrechnung.
Keine Anlage beilegt für dieses s. Anlage sowie kein Umlageschlüssel.Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Das ist vermutlich dein Nutzungs-/Mietzeitraum.
Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.
Das kann das Kalenderjahr sein, aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten. Zum Beispiel der 01.08.2015 - 31.07.2016.
In dem Fall wäre dir die Abrechnung noch locker fristgerecht zugegangen. Das wäre sie auch noch am 31.07.2017.
Schau dir die Abrechnung noch mal genau an. Es müssen beide Zeiträume angegeben sein.
Abrechnungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.07.2016
Nutzungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.03.2016
In Ordnung, ich verstehe den Unterschied was gemeint ist.
Allerdings nehme ich jetzt mal den Wortlaut aus dem Schreiben heraus, der schlichtweg nur den Zeitraum angibt (da ist zu sagen, dass er die Zeiträume von 8 und 4 Monaten getrennt an Studenten vermietet, also ein Wechsel von mehreren Personen im Jahr)."Frau XXX
Mietnebenkosten, Adresse
Zeitraum 01.08.2015-30.03.2016"Grundsteuer B und Straßenreinigung
Wohngebäudeversicherung
Haftpflichtversicherung
Schornsteinfeger
Abfallentsorgung
Wasser, Abwasser, Oberflächenentwässerung, AbwasserabgabeStorm allgemein
Strom
GasSchreib-, Kopier-, Portokosten
Kosten MelderegisterauskunftGesamtkosten
EndreinigungMietnebenkostenvorauszahlung 8 Monate á XX
Offenstehender Endbetrag"
Ich habe bewusst die Geldbeträge weggelassen. Unter anderem möchte ich noch prüfen lassen welche Kosten wirklich dem Mieter zugrunde gehen. Soweit ich weiß sind einige Kosten dem Vermieter zu Lasten.
Fazit: Es ist nach Wortlaut eher der Nutzungsraum sowie Mietzeitraum angegeben, also keine Jahresabrechnung.
Wie kann ich vorgehen? -
Um welche Abrechnung für welchen Abrechnungszeitraum geht es?
Exakter Wortlaut aus § 556
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016
ergo hätte bis zum 30.03.2017 eingehen müssen, richtig?
Fazit: Ich kann ihm im Schreiben aufsetzen, dass die Frist verstrichen ist und somit keine Beanstandung auf die Nebenkosten ergibt?
-
Hallo,
eine etwas längere Geschichte und hoffentlich bestätigt sich mein Gedanke dazu.
Der Sachverhalt: Ich bin zum 31.03.2016 (schon vorher, aber Mietvertragangabe dieser) ausgezogen.
Die Nebenkostenabrechnung kann bis zum Ablauf des 12. Monats gestellt werden (vgl. § 556 III S. 2 BGB).
Ich habe das Schreiben am 26.04.2017 erhalten somit war ja mein Gedanke, dass die Frist überschritten ist.Dennoch bin ich innerhalb dieser Monate nochmals verzogen somit hatte der Vermieter die alte Adresse und musste eine Melderegisterauskunft bei der Gemeinde einholen daher der verspätete Brief zum 26.04.
Aber (!) er hat im Schreiben eine Kopie vom ersten Briefumschlag gemacht wo ersichtlich ist, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte zum 04.04.2017.
Somit ist es doch trotz Ausschlussfrist wegen der Umstände (Verzogen, Melderegisterauskunft) als verspätet anzusehen, oder?
Fazit: Bin ich aufgrund der Rechtlage aufgefordert die Nebenkostenabrechnung zu leisten?
Über Anregungen bin ich dankbar.
Guten Abend,
nchm. -
Angenommen der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, dann sind die 3 Monate ja fristgerecht bei der kurze Mietdauer. Sowie müsste der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen, oder?
Sofern alle Punkte vorliegen, ist es denn möglich eine Renovierungserstattung zu fordern? Da die Wohndauer bei Auszug zum Kündigungszeitpunkt keine 6 Monate andauerte. -
@ BHShuber
Vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter!
So werde ich auch dementsprechend vorgehen, danke vielmals.Lieben Gruß
nchm -
die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt. Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?
wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger.
wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und somit ja dann unberechtigt hier wohne, wenn ich dies nicht tue.
tut mir leid, es ist verwirrend, ich versuche dies nur nachzuvollziehen was da auf mich zukommt bzw. zu gekommen ist. -
Wie gehe ich jetzt am besten gegen das Schreiben vor? Antwortschreiben mit Belegen der Paragrafen was mein Recht diesbezüglich ist? da könnte ich Hilfe gebrauchen. ich weiss ja nicht mal welche wo stehe und zur Anwendung kommen.
-
-
keine Kenntnisnahme des Untermietverhältnis zwischen mir und dem Unterzeichner.
-
Hallo,
ich benötige fachlichen Rat, was ich gegen die Kündigung tun kann.
ich bin im Februar in ein Haus gezogen und habe die oberen Etagen gemietet. Der "Vermieter" hat unter mir gewohnt und mit mir den Vertrag für ein Mietverhältnis aufgesetzt, ohne im Wissen, dass er nicht der eigentliche Eigentümer dieses Hauses ist. Ich bin davon ausgegangen er wäre dies durch Hörensagen von Bekannten und vorherige Mieterin.
Nun zur Sachlage:
dieser eigentliche fälschliche Vermieter ist verstorben und es wurde der Nachlass geregelt. Dabei stellte sich heraus, dass dieser Vermieter gar nicht der Eigentümer des Hauses ist und mit mir einen ungültigen Vertrag sufgesetzt hat.nun wurde mir von der Liegenschaft bzw. dem Eigentümer der Mietvertrag gekündigt, Frist von 3 Monaten.
ich bin nicht gewillt wieder auszuziehen, da ich erst aktuell eingezogen bin und gerade erst mit den Renovierungen fertig geworden bin.was kann ich tun?
über jede Antwort dankbar.liebe Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!