Hallo & Danke für deine Antwort !
Hier ist die Abrechnung zu sehen :
http://de.share-your-photo.com/ffcc859978
Der Restbestand von 2000 Litern zum 31.7. wurde mir im Abnahmeprotokoll des Vermierters bestätigt.
Grüße !
Hallo & Danke für deine Antwort !
Hier ist die Abrechnung zu sehen :
http://de.share-your-photo.com/ffcc859978
Der Restbestand von 2000 Litern zum 31.7. wurde mir im Abnahmeprotokoll des Vermierters bestätigt.
Grüße !
Hallo zusammen, welche Meinungen von Euch gibt es zu flg. Situation :
1. Anfangsbestand Heizöl 5200 Liter
2. Auszug zum 31.7. mit Zwischenablesung und einem Restbestand von 2000 Litern an Öl
3. Das Haus wurde dann zum 1.12. verkauft und hatte am 30.11. einen Restbestand von nur noch 200 Litern an Öl
4. Also Verbrauch 1.1. - 30.11. 5000 Liter
5. Diese 5000 Liter wurden zur Berechnung meiner Heizkosten als Grundlage genommen und im weiteren Verlauf über Gradtagszahlen weiter verrechnet
Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen nicht richtig, denn in § 9b Abs. 2 HeizkostenV steht :
"Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage
der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen..."
Was meint ihr ?
Vielen Dank & hzl. Grüße !
Hallo, ich nochmal...:D
hätte da noch eine Frage...
Ich beziehe mich auf meine oben abgebildete Abrechnung.
Dort sind als Miete für die Heizkostenverteiler 107,34 € als direkte Kosten Heizung angesetzt und sie fließen in die weitere Berechnung
in die "Summe Heizkosten" ein (3479,03 €). Dieser Betrag wird dann weiterhin zur Ermittlung meiner Heiz- u. Warmwasserkosten verwendet.
Abgesehen davon, dass dieser Betrag in Vorjahren für 12 Monate erhoben wurde und in obiger Abrechnung 2016 für "nur" 11 Monate,
was ja eh schon falsch ist, ist mir hierbei noch folgendes suspekt :
- Insgesamt gab es im Objekt 28 Heizkostenverteiler.
- 12 davon betrafen mich.
- würde aus meiner Sicht bedeuten : 107,34 € : 28 = 3,83 € / Stk.
- 3,83 € x 12 = 46,-- €/Jahr
- bzw. 3,83 € x 7 = 26,81 € für 7 Monate 2016
Müssten also nicht diese 26,81 € anstatt 107,34 € zur Ermittlung meiner Heiz- u. Warmwasserkosten angesetzt werden ?
Anderenfalls zahle ich doch für die übrigen Verteiler mit, oder ?
Danke für positive Antworten...!
Hzl. Grüße !
Vielen Dank schonmal, hier sind die Bilder !
Abgesehen von meinem oben Geäußerten stimmt auch der Restbestand an Öl nicht, denn zu meinem Auszug waren lt. Abnahmeprotokoll noch 2000 Liter im Tank.
Meiner Meinung nach erfolgt in der Abrechnung insgesamt keine zeitliche Abgrenzung.
Hallo zusammen und vielen Dank für Unterstützung !
Ich bin letztes Jahr zum 31.7.2016 aus einer Wohnung ausgezogen und nun liegt die NK-Abrechnung vor.
Allerdings bin ich der Meinung, dass sie falsch ist und wüßte gerne, ob ich richtig liege.
Abrechnungszeitraum lt. Abrechnung : 01.01.2016 - 30.11.2016 (Objekt wurde verkauft)
Nutzungszeitraum 01.07.2016 - 31.07.2016
Die Kosten für die Verbrauchsabrechnung betragen 359,80 €. Mit diesem Betrag wird dann im Verlauf der Abrechnung weitergerechnet. Ich kann hierbei allerdings nirgends feststellen, dass eine Berücksichtigung meiner Nutzungsdauer von 7 Monaten erfolgt.
Ähnlich wird mit der Miete für die Heizkostenverteiler, dem Warmwasserzähler und dem Schornsteinfeger verfahren.
Alles wurde aufsummiert, ergab dann irgendwie die Heizkosten, die dann als Berechnungsgrundlage dienten.
Da ist doch der Wurm drin, oder ?
Danke für Meinungen & hzl. Grüße !
H.Drop
Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte.
Erfüllungsgehilfe, so ist es.
Brunata ist aussen vor.
Hätte ja sein können....![]()
Aus welchen Gründen auch immer....
Deshalb eben, Brunata ist unantastbar,oder ?
Berufen sich immer auf die HKV und das, was der Vermieter ihnen liefert....
Also irgendwie nicht greifbar....?
Kurz & Knapp :
Hat hier schon jemand mal gegen Brunata geklagt ???
Danke für Antworten !!!
Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Hilfe !
Ich suche nach einer Antwort auf folgende Frage :
Sind die Kosten einer Zwischenablesung bedingt durch die Umstellung des Abrechnungszeitraumes durch den Vermieter aufs Kalenderjahr umlagefähig oder zählen sie -wie bei einem Mieterwechsel- zu den Verwaltungskosten des Vermieters ?
Hzl. Grüße !
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